MiCA-Status von dYdX im Detail
dYdX hat keine geprüfte MiCA-Zulassung. dYdX ist ein dezentrales Protokoll für Perpetuals ohne CASP-Lizenz. Perpetuals können statt unter MiCA unter MiFID II fallen.
In der Praxis: dYdX hat keine geprüfte CASP-Zulassung. Prüfen Sie den Vertragspartner und dessen andere Erlaubnisse, bevor Sie sich auf die MiCA-Vorschriften zu Wohlverhalten, Schutz der Vermögenswerte oder Beschwerden verlassen.
Und in Deutschland?
Ohne MiCA-Zulassung darf dYdX Kunden in Deutschland weder aktiv ansprechen noch Dienstleistungen für sie erbringen, außer im engen Ausnahmefall der Reverse Solicitation (Artikel 61). Die deutsche Übergangsfrist endete bereits am 31. Dezember 2025. Prüfen Sie auch die Warnungen der BaFin.
Wenn Sie Guthaben bei dYdX haben
- Lesen Sie die neueste Mitteilung von dYdX für Ihr Land. Sie nennt Kontobeschränkungen und Fristen für Auszahlungen.
- Übertragen Sie Ihre Kryptowerte auf eine Wallet, die Sie selbst kontrollieren, oder zu einer Börse mit MiCA-Zulassung. Senden Sie zuerst einen kleinen Testbetrag und prüfen Sie das Netzwerk.
- Bewahren Sie Kontoauszüge, Transaktions-IDs und das Datum jeder Auszahlung auf.
- Wenn eine Auszahlung scheitert, wenden Sie sich an den Support und informieren Sie die BaFin. In den Warnungen der BaFin sehen Sie, ob eine Aufsichtsbehörde bereits vor der Plattform gewarnt hat.




