Bybit

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Hat Bybit eine MiCA-Lizenz?

Ja: Zugelassen in Österreich (FMA) seit Mai 2025

Zugelassen

Statusdefinitionen

Zugelassen
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).
Beantragt
Antrag gestellt oder öffentlich angekündigt. Noch kein Eintrag im Register.
Eingeschränkt
Kein aktueller Eintrag, und die Plattform schränkt ihre Dienste für Nutzer im EWR ein oder zieht sie zurück.
Nicht zugelassen
Keine aktuelle MiCA-Zulassung. Dazu zählen auch Plattformen, deren Übergangsfrist abgelaufen ist.
Nicht erfasst
Protokoll, das unter Erwägungsgrund 22 von MiCA fallen kann. Ob die Verordnung gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Unklar
Wir konnten die Plattform anhand öffentlicher Quellen keinem aktuellen Eintrag zuordnen.
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).

Geprüft am 14. Oktober 2026 im ESMA-Register (Auszug vom 6. Oktober 2026)

Registerdaten von Bybit

EWR-Gesellschaft im Register
Bybit EU GmbH
LEI
5299005V5GBSN2A4C303GLEIF ausgegeben
Aufsichtsbehörde
FMA AustriaÖsterreichische Finanzmarktaufsicht (FMA)
Herkunftsstaat laut Register
AT Österreich
Zulassungsdatum
MiCA-Dienstleistungen
5 von 10
EU-Pass
In 28 Aufnahmestaaten notifiziert
In Deutschland verfügbar
Ja, EU-Pass für Deutschland notifiziert
Typ
CEX
Letzte Prüfung
ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026

5 von 10 Dienstleistungen zugelassen

Art. 3 Abs. 1 Nr. 16
  • VerwahrungZugelassen
  • HandelsplattformNicht erfasst
  • Tausch gegen GeldZugelassen
  • Krypto-TauschZugelassen
  • AuftragsausführungNicht erfasst
  • PlatzierungZugelassen
  • Annahme und ÜbermittlungNicht erfasst
  • BeratungNicht erfasst
  • PortfolioverwaltungNicht erfasst
  • TransfersZugelassen

Verfügbar in 29 von 30 Staaten

Art. 65

Der Herkunftsmitgliedstaat und 28 nach Artikel 65 notifizierte Aufnahmemitgliedstaaten.

  1. Österreich, Herkunftsstaat
  2. Belgien, notifiziert
  3. Bulgarien, notifiziert
  4. Kroatien, notifiziert
  5. Zypern, notifiziert
  6. Tschechien, notifiziert
  7. Dänemark, notifiziert
  8. Estland, notifiziert
  9. Finnland, notifiziert
  10. Frankreich, notifiziert
  11. Deutschland, notifiziert
  12. Griechenland, notifiziert
  13. Ungarn, notifiziert
  14. Island, notifiziert
  15. Irland, notifiziert
  16. Italien, notifiziert
  17. Lettland, notifiziert
  18. Liechtenstein, notifiziert
  19. Litauen, notifiziert
  20. Luxemburg, notifiziert
  21. Malta, nicht notifiziert
  22. Niederlande, notifiziert
  23. Norwegen, notifiziert
  24. Polen, notifiziert
  25. Portugal, notifiziert
  26. Rumänien, notifiziert
  27. Slowakei, notifiziert
  28. Slowenien, notifiziert
  29. Spanien, notifiziert
  30. Schweden, notifiziert
  • Herkunft AT
  • EU-Pass 28
  • Nicht notifiziert 1

MiCA-Status von Bybit im Detail

Ja, Bybit ist seit Mai 2025 im MiCA-Register eingetragen. Zuständige Aufsichtsbehörde in Österreich: FMA. Die österreichische FMA hat Bybit EU im Mai 2025 für Spothandel, Verwahrung und Tausch zugelassen. Unter MiCA bietet Bybit Privatkunden im EWR keine Perpetual Futures mit hohem Hebel an. Diese Produkte erfordern eine gesonderte Lizenz nach MiFID II.

In der Praxis: Die angegebene EWR-Gesellschaft wird für die Dienstleistungen beaufsichtigt, die ihr Eintrag im MiCA-Register abdeckt. Es gelten Wohlverhaltens- und Informationspflichten. Der Schutz der Vermögenswerte und die Haftung für die Verwahrung hängen von der Dienstleistung ab und davon, welche Gesellschaft die Vermögenswerte oder Gelder hält. Beschwerden können Sie an die zuständige Behörde (FMA Austria) richten.

Und in Deutschland?

Die Gesellschaft von Bybit ist in Österreich zugelassen und hat Deutschland nach Artikel 65 als Aufnahmemitgliedstaat notifiziert. Damit darf die Gesellschaft ihre zugelassenen Dienstleistungen auch Kunden in Deutschland anbieten.

Welche Bybit-Gesellschaft Nutzer in der EU bedient

Bybit EU GmbH in Wien hält die MiCA-Zulassung von Bybit. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) erteilte sie nach Artikel 63 MiCA mit Bescheid vom 28. Mai 2025 und veröffentlichte die Erteilung am 30. Mai 2025. Die FMA und das ESMA-Register führen fünf Dienstleistungen: Verwahrung, Tausch von Kryptowerten gegen Geld, Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte, Platzierung sowie Transfers.

Die ESMA führt 28 Aufnahmemitgliedstaaten für Bybit EU. Malta ist der einzige EWR-Staat außer Österreich, der auf der Liste fehlt. Auch die eigenen Mitteilungen von Bybit vom 2. Juli 2025 und 22. Juni 2026 beschreiben den Dienst im EWR ohne Malta. Bybit EU erklärte zudem, keine Handelsplattform zu betreiben und keine Beratung anzubieten. Am 4. August 2026 erteilte die FMA der Schwestergesellschaft Bybit Payments GmbH eine E-Geld-Lizenz.

Können Nutzer in der EU Derivate bei Bybit handeln?

MiCA erfasst keine Krypto-Derivate, und die ESMA behandelt Perpetual Futures als Derivatkontrakte nach MiFID II. Bybit EU hat noch keine MiFID-II-Lizenz. Am 10. September 2026 sagte der Vorstandschef von Bybit gegenüber CoinDesk, die Gruppe stehe kurz davor, eine solche Lizenz zu erhalten, und plane eine europäische App mit Aktien und Derivaten.

Die Vorgeschichte von Bybit in den Niederlanden

De Nederlandsche Bank (DNB) verhängte am 22. Oktober 2024 gegen Bybit Fintech Limited eine Geldbuße von 2,25 Millionen Euro. DNB stellte fest, dass das Unternehmen bis September 2023 ohne Registrierung Kryptodienste in den Niederlanden angeboten hatte. DNB senkte die Geldbuße, weil Bybit seine niederländischen Kunden zu einem lokalen Partner überführt hatte. Im August 2026 empfahl MEXC seinen niederländischen Nutzern Bybit EU, als MEXC mit deren Abmeldung begann. Bybit verlor bei einem Hack am 21. Februar 2025 Ether im Wert von rund 1,5 Milliarden US-Dollar. Eine Maßnahme einer Aufsichtsbehörde gegen Bybit EU deswegen haben wir nicht gefunden.

Häufige Fragen

Wer beaufsichtigt Bybit in der EU?

Bybit ist seit Mai 2025 in Österreich im MiCA-Register eingetragen, wobei unser Eintrag die Rechtsgrundlage nicht gesondert ausweist. Die Aufsicht liegt bei der zuständigen Behörde (FMA). Eingetragen ist die Gesellschaft Bybit EU GmbH. Für die Gesellschaft und den aktuellen Umfang der Dienstleistungen ist das ESMA-Register maßgeblich.

Sind die Dienste von Bybit im gesamten EWR verfügbar?

Für die im Herkunftsmitgliedstaat eingetragenen Dienstleistungen von Bybit nennt das ESMA-Register 28 Aufnahmemitgliedstaaten. Diese Liste erfasst die Notifizierungen an die Aufsichtsbehörden der Aufnahmemitgliedstaaten. Sie belegt nicht, dass jede Dienstleistung in jedem Land verfügbar ist. Prüfen Sie daher, welche Gesellschaft für Ihr Land Vertragspartner ist.

Schützt MiCA mein Guthaben bei Bybit?

MiCA verpflichtet die im EWR eingetragene Gesellschaft für die eingetragene Dienstleistung zu Wohlverhaltens- und Informationspflichten. Welche Pflichten zum Schutz der Vermögenswerte gelten, hängt von der Dienstleistung ab und davon, welche Gesellschaft die Kryptowerte oder Gelder der Kunden hält. Artikel 75 regelt die Haftung des Verwahrers für Verluste, die ihm zuzurechnen sind, und begrenzt diese Haftung. Eine Einlagensicherung sieht MiCA nicht vor, und Kryptowerte können an Wert verlieren.

Wie prüfe ich die Zulassung von Bybit selbst?

Suchen Sie im amtlichen CASP-Register der ESMA nach Bybit EU GmbH. Die nationalen Aufsichtsbehörden aktualisieren die Daten jede Woche. Maßgeblich ist das amtliche Register.

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EU MiCA ist ein unabhängiges Register. Weder die ESMA noch nationale Aufsichtsbehörden betreiben diese Website. Die Inhalte dienen der Information und sind keine Rechts-, Finanz- oder Anlageberatung. Kryptowerte sind mit hohen Risiken verbunden. Nur für Personen ab 18 Jahren.

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