Seit dem 1. Juli 2026 braucht ein Unternehmen, das in der EU Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt, eine Zulassung nach Artikel 59 MiCA oder eine berechtigte Notifizierung nach Artikel 60. In Deutschland gilt das schon seit dem Ende der deutschen Übergangsfrist am 31. Dezember 2025. Beide Wege erscheinen im vorläufigen MiCA-Register der ESMA. Die folgenden Prüfungen dauern wenige Minuten und nutzen nur öffentliche Quellen.
Die sechs Prüfschritte
1. Die Gesellschaft finden, mit der Sie den Vertrag schließen
Öffnen Sie die Nutzungsbedingungen oder den Kundenvertrag. Suchen Sie das Unternehmen, mit dem der Vertrag geschlossen wird, seinen Sitz und das anwendbare Recht. Das Register führt Gesellschaften, und hinter einer Marke können je nach Region mehrere Gesellschaften stehen. Notieren Sie den vollständigen Firmennamen und, falls angegeben, die LEI.
2. Das ESMA-Register durchsuchen
Die ESMA veröffentlicht das vorläufige MiCA-Register als Dateien auf ihrer Registerseite . Die CASP-Datei nennt jeden zugelassenen Anbieter. Unser CASP-Register (EN) zeigt dieselbe Datei als durchsuchbare Tabelle. Suchen Sie nach dem Firmennamen, der Marke und der LEI. Ein aktueller Eintrag hat ein Zulassungsdatum und kein Enddatum.
3. Die Dienstleistungen a bis j lesen
Eine Zulassung gilt nur für die genannten Dienstleistungen. Das Register verwendet die Buchstaben aus Artikel 3 Absatz 1 Nummer 16:
- Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden
- Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte
- Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag
- Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte
- Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden
- Platzierung von Kryptowerten
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden
- Beratung zu Kryptowerten
- Portfolioverwaltung von Kryptowerten
- Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden
Eine Börse, die Ihre Coins hält, braucht eine Zulassung für die Verwahrung (a). Für Käufe mit Euro ist der Tausch gegen einen Geldbetrag (c) nötig, für Auszahlungen an eine andere Adresse die Transferdienstleistung (j).
4. Herkunftsmitgliedstaat und Deutschland prüfen
Der Herkunftsmitgliedstaat ist der Staat, in dem die Gesellschaft zugelassen ist. Nach Artikel 65 darf sie Kunden in anderen Mitgliedstaaten bedienen, nachdem sie die Behörde ihres Herkunftsmitgliedstaats unterrichtet hat. Die ESMA-Datei nennt diese Aufnahmemitgliedstaaten. Deutschland muss der Herkunftsmitgliedstaat oder einer der Aufnahmemitgliedstaaten sein. In der ESMA-Datei vom 6. Oktober 2026 haben 100 aktuelle Einträge Deutschland als Herkunftsmitgliedstaat, und 187 Kryptowerte-Dienstleister aus anderen Staaten führen Deutschland als Aufnahmemitgliedstaat.
5. Die Warnlisten prüfen
Nach Artikel 110 führt die ESMA ein Register der Unternehmen, die gegen MiCA verstoßen. Es enthält Entscheidungen und Warnungen nationaler Behörden zu Unternehmen, die Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Zulassung erbringen. Durchsuchen Sie die ESMA-Datei oder unsere MiCA-Warnliste (EN) nach der Marke und jeder Domain, die das Unternehmen nutzt. In Deutschland veröffentlicht die BaFin unter News und Warnungen Verbrauchermitteilungen zu Anbietern, die ohne Erlaubnis tätig sind, auch zu Kryptowerte-Dienstleistungen.
6. Bei der nationalen Behörde nachprüfen
Das eigene Register der Behörde des Herkunftsmitgliedstaats ist die direkteste Quelle für deren Entscheidungen. Der Abschnitt zu nationalen Registern unten nennt drei davon, zuerst die BaFin. Prüfen Sie am Tag Ihrer Einzahlung erneut, denn eine Zulassung kann entzogen oder beschränkt werden.
Marken und eingetragene Gesellschaften
Im Register heißt die Gesellschaft selten so wie die Marke. Die Tabelle ordnet bekannten Marken die eingetragene Gesellschaft aus der ESMA-Datei vom 6. Oktober 2026 zu.
| Marke | Gesellschaft im Register | Behörde und Herkunftsmitgliedstaat | Dienstleistungen | Seit |
|---|---|---|---|---|
| Kraken | Payward Europe Solutions Limited | Irische Zentralbank (CBI), Irland | 8 von 10 (a, c, d, e, f, g, i, j) | Juni 2025 |
| Coinbase | Coinbase Luxembourg S.A. | Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), Luxemburg | 7 von 10 (a, c, d, e, f, g, j) | Juni 2025 |
| Bybit | Bybit EU GmbH | Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), Österreich | 5 von 10 (a, c, d, f, j) | Mai 2025 |
| Crypto.com | Foris DAX MT Limited | Maltesische Finanzaufsichtsbehörde (MFSA), Malta | 6 von 10 (a, c, d, e, g, j) | Jan. 2025 |
| OKX | OKX Europe Limited | Maltesische Finanzaufsichtsbehörde (MFSA), Malta | 9 von 10 (a, b, c, d, e, f, g, i, j) | Jan. 2025 |
Für Kraken führt die Datei noch eine zweite Gesellschaft: Die Payward Global Solutions Limited hält die Dienstleistung „Betrieb einer Handelsplattform“ (b). Nennen Ihre Nutzungsbedingungen eine Gesellschaft, die nicht im Register steht, ist das Unternehmen, das Sie bedient, möglicherweise nicht das zugelassene.
Was Ihr Ergebnis bedeutet
| Ergebnis | Was es bedeutet | Was Sie tun sollten |
|---|---|---|
| Zugelassen und für Deutschland notifiziert | Die Gesellschaft hat einen aktuellen Eintrag. Deutschland ist ihr Herkunftsmitgliedstaat oder ein eingetragener Aufnahmemitgliedstaat. Für die genannten Dienstleistungen gelten die MiCA-Regeln zu Wohlverhalten, Verwahrung und Beschwerden (Artikel 66, 70, 71 und 75). | Prüfen Sie, ob die Dienstleistungen, die Sie nutzen, im Eintrag stehen und ob Ihre Nutzungsbedingungen dieselbe Gesellschaft nennen. |
| In einem anderen Staat zugelassen, für Deutschland nicht notifiziert | Die Gesellschaft hat einen aktuellen Eintrag, aber Deutschland ist nicht als Aufnahmemitgliedstaat eingetragen. Ein Beispiel: Die ESMA-Datei vom 6. Oktober 2026 führt Bybit EU GmbH mit 28 Aufnahmemitgliedstaaten, Malta gehört nicht dazu. | Fragen Sie das Unternehmen, welche Gesellschaft Sie bedient. Prüfen Sie die Angabe bei der BaFin, denn neue Notifizierungen erscheinen in der ESMA-Datei mitunter erst mit Verzögerung. |
| Auf einer Warnliste | Eine nationale Behörde hat eine Entscheidung oder Warnung veröffentlicht, wonach das Unternehmen Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Zulassung erbringt. Die ESMA führt diese Fälle nach Artikel 110. | Zahlen Sie nichts ein. Wenn Sie dort Vermögenswerte halten, planen Sie eine Auszahlung und folgen Sie den Hinweisen der Behörde. |
| Nicht im Register | Kein aktueller Eintrag passt zur Gesellschaft, zur Marke oder zur LEI. Seit dem Ende der Übergangsfristen hat das Unternehmen nach MiCA kein Recht, in der EU Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen. | Behandeln Sie die Plattform als nicht zugelassen. Prüfen Sie Schreibweise, LEI und frühere Markennamen, bevor Sie diesen Schluss ziehen. |
Nationale Register und Warnlisten
Jede Behörde eines Herkunftsmitgliedstaats führt ein eigenes Register, hier drei der größeren. Die Übersicht MiCA-Zulassung nach Land verlinkt die Behörde aller 30 EWR-Staaten.
- Deutschland, BaFin. Die Unternehmensdatenbank der BaFin hat eine eigene Kategorie für Kryptowerte-Dienstleister. Die BaFin-Seite zu Kryptowerte-Dienstleistungen erklärt die Zulassung nach MiCA und verweist auf das ESMA-Register. Rechtsgrundlage in Deutschland ist das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
- Frankreich, AMF. Die Positivliste der AMF für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (PSCA) zeigt französische Zulassungen und Unternehmen, die mit EU-Pass aus einem anderen Staat in Frankreich tätig sind.
- Luxemburg, CSSF. Das Suchwerkzeug „Search Entities“ der CSSF listet die beaufsichtigten Unternehmen nach Kategorie.
Warnsignale
- Die Nutzungsbedingungen nennen eine Gesellschaft außerhalb des EWR oder gar keine.
- Das Unternehmen verweist auf eine VASP-Registrierung, eine Lizenz außerhalb der EU oder einen laufenden Antrag statt auf eine Zulassung.
- Der Registereintrag hat ein Enddatum, oder der Name der Gesellschaft weicht von den Nutzungsbedingungen ab.
- Die Marke oder eine ihrer Domains steht auf einer nationalen Warnliste, etwa bei der BaFin.
- Das Unternehmen behauptet, der Kontakt sei von Ihnen ausgegangen, wirbt aber bei Nutzern in Deutschland.
Der Vergleich von SVG-Lizenz und MiCA (EN) erklärt, warum eine Offshore-Registrierung kein Recht gibt, Kunden in der EU zu bedienen.
Häufige Fragen
Wo finde ich die amtliche Liste der Krypto-Börsen mit MiCA-Zulassung?
Die ESMA veröffentlicht das vorläufige MiCA-Register auf ihrer Website als Dateien zum Herunterladen. Die CASP-Datei nennt jeden zugelassenen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit Gesellschaft, LEI, Herkunftsmitgliedstaat, Behörde, Dienstleistungen und Aufnahmemitgliedstaaten. Nationale Behörden wie die BaFin, die AMF und die CSSF führen eigene Register. Unsere Seite zum CASP-Register zeigt dieselbe ESMA-Datei als durchsuchbare Tabelle.
Die Börse sagt, sie sei MiCA-konform. Reicht das?
Nein. Nur ein Eintrag im ESMA-Register oder im nationalen Register der Behörde des Herkunftsmitgliedstaats belegt eine Zulassung. Prüfen Sie, ob der Eintrag dieselbe Gesellschaft nennt wie Ihre Nutzungsbedingungen, ob er kein Enddatum hat und ob er Deutschland abdeckt.
Zählt eine nationale VASP-Registrierung noch?
Nein. Eine nationale Registrierung als Anbieter virtueller Vermögenswerte (VASP) zur Geldwäscheprävention ist keine Zulassung nach MiCA. Auf nationale Regeln konnten sich Unternehmen nur während der Übergangsfrist nach Artikel 143 Absatz 3 stützen, die spätestens am 1. Juli 2026 endete. In Deutschland endete sie bereits am 31. Dezember 2025.
Was tun, wenn die Börse zugelassen ist, Deutschland aber fehlt?
Nach Artikel 65 muss ein Kryptowerte-Dienstleister die Behörde seines Herkunftsmitgliedstaats unterrichten, bevor er Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat erbringt. Ist Deutschland weder Herkunfts- noch eingetragener Aufnahmemitgliedstaat, fragen Sie das Unternehmen, welche Gesellschaft Sie bedient, und prüfen Sie die Angabe bei der BaFin. Neue Notifizierungen erscheinen in der ESMA-Datei mitunter erst mit Verzögerung.
Ist eine zugelassene Börse sicher?
Eine MiCA-Zulassung bringt Regeln zu Wohlverhalten, Verwahrung, Schutz der Kundenwerte und Beschwerden mit sich. Sie garantiert weder Kurse noch Renditen noch die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens, und Kryptowerte fallen nicht unter die Einlagensicherung. Die Zulassung senkt manche Risiken, das Marktrisiko bleibt.
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), Artikel 3, 59, 60, 61, 65, 110 und 143eur-lex.europa.eu
- Vorläufiges MiCA-Register der ESMA, CASP-Dateiesma.europa.eu
- Vorläufiges MiCA-Register der ESMA, Datei der nicht konformen Unternehmenesma.europa.eu
- BaFin, Unternehmensdatenbankportal.mvp.bafin.de
- BaFin, News und Warnungenbafin.de
- BaFin, Kryptowerte-Dienstleistungenbafin.de
- Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)gesetze-im-internet.de
- CSSF, Search Entitiesedesk.apps.cssf.lu
- AMF, Positivliste der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (PSCA)amf-france.org
Geprüft am 14. Oktober 2026. CASP-Daten der ESMA bis 6. Oktober 2026. Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechts- oder Anlageberatung.