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Hat Kraken eine MiCA-Lizenz?

Ja: Zugelassen in Irland (Central Bank of Ireland) seit Juni 2025

Zugelassen

Statusdefinitionen

Zugelassen
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).
Beantragt
Antrag gestellt oder öffentlich angekündigt. Noch kein Eintrag im Register.
Eingeschränkt
Kein aktueller Eintrag, und die Plattform schränkt ihre Dienste für Nutzer im EWR ein oder zieht sie zurück.
Nicht zugelassen
Keine aktuelle MiCA-Zulassung. Dazu zählen auch Plattformen, deren Übergangsfrist abgelaufen ist.
Nicht erfasst
Protokoll, das unter Erwägungsgrund 22 von MiCA fallen kann. Ob die Verordnung gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Unklar
Wir konnten die Plattform anhand öffentlicher Quellen keinem aktuellen Eintrag zuordnen.
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).

Geprüft am 14. Oktober 2026 im ESMA-Register (Auszug vom 6. Oktober 2026)

Registerdaten von Kraken

EWR-Gesellschaft im Register
Payward Europe Solutions Limited
LEI
254900641D8KNHUZYX24GLEIF ausgegeben
Aufsichtsbehörde
Central Bank of IrelandIrische Zentralbank (CBI)
Herkunftsstaat laut Register
IE Irland
Zulassungsdatum
MiCA-Dienstleistungen
8 von 10
EU-Pass
In 29 Aufnahmestaaten notifiziert
In Deutschland verfügbar
Ja, EU-Pass für Deutschland notifiziert
Typ
CEX
Letzte Prüfung
ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026

8 von 10 Dienstleistungen zugelassen

Art. 3 Abs. 1 Nr. 16
  • VerwahrungZugelassen
  • HandelsplattformNicht erfasst
  • Tausch gegen GeldZugelassen
  • Krypto-TauschZugelassen
  • AuftragsausführungZugelassen
  • PlatzierungZugelassen
  • Annahme und ÜbermittlungZugelassen
  • BeratungNicht erfasst
  • PortfolioverwaltungZugelassen
  • TransfersZugelassen

Verfügbar in 30 von 30 Staaten

Art. 65

Der Herkunftsmitgliedstaat und 29 nach Artikel 65 notifizierte Aufnahmemitgliedstaaten.

  1. Österreich, notifiziert
  2. Belgien, notifiziert
  3. Bulgarien, notifiziert
  4. Kroatien, notifiziert
  5. Zypern, notifiziert
  6. Tschechien, notifiziert
  7. Dänemark, notifiziert
  8. Estland, notifiziert
  9. Finnland, notifiziert
  10. Frankreich, notifiziert
  11. Deutschland, notifiziert
  12. Griechenland, notifiziert
  13. Ungarn, notifiziert
  14. Island, notifiziert
  15. Irland, Herkunftsstaat
  16. Italien, notifiziert
  17. Lettland, notifiziert
  18. Liechtenstein, notifiziert
  19. Litauen, notifiziert
  20. Luxemburg, notifiziert
  21. Malta, notifiziert
  22. Niederlande, notifiziert
  23. Norwegen, notifiziert
  24. Polen, notifiziert
  25. Portugal, notifiziert
  26. Rumänien, notifiziert
  27. Slowakei, notifiziert
  28. Slowenien, notifiziert
  29. Spanien, notifiziert
  30. Schweden, notifiziert
  • Herkunft IE
  • EU-Pass 29
  • Nicht notifiziert 0

MiCA-Status von Kraken im Detail

Ja, Kraken ist seit Juni 2025 im MiCA-Register eingetragen. Zuständige Aufsichtsbehörde in Irland: Central Bank of Ireland. Die irische Zentralbank (Central Bank of Ireland) hat Payward Europe Solutions Limited im Juni 2025 zugelassen. Kraken war die erste große internationale Plattform mit einer Zulassung der Zentralbank. Payward Global Solutions hält eine gesonderte Zulassung für den Betrieb der Handelsplattform.

In der Praxis: Die angegebene EWR-Gesellschaft wird für die Dienstleistungen beaufsichtigt, die ihr Eintrag im MiCA-Register abdeckt. Es gelten Wohlverhaltens- und Informationspflichten. Der Schutz der Vermögenswerte und die Haftung für die Verwahrung hängen von der Dienstleistung ab und davon, welche Gesellschaft die Vermögenswerte oder Gelder hält. Beschwerden können Sie an die zuständige Behörde (Central Bank of Ireland) richten.

Und in Deutschland?

Die Gesellschaft von Kraken ist in Irland zugelassen und hat Deutschland nach Artikel 65 als Aufnahmemitgliedstaat notifiziert. Damit darf die Gesellschaft ihre zugelassenen Dienstleistungen auch Kunden in Deutschland anbieten.

Welche Kraken-Gesellschaften Nutzer in der EU bedienen

Kraken nutzt für MiCA zwei irische Gesellschaften. Die irische Zentralbank (Central Bank of Ireland) hat beide am 25. Juni 2025 zugelassen. Payward Europe Solutions Limited hält acht Dienstleistungen: Verwahrung, Tausch von Kryptowerten gegen Geld, Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte, Ausführung von Aufträgen, Platzierung, Annahme und Übermittlung von Aufträgen, Portfolioverwaltung sowie Transfers. Die ESMA führt für diese Gesellschaft jeden anderen EWR-Staat als Aufnahmemitgliedstaat.

Payward Global Solutions Limited hält eine Dienstleistung, den Betrieb einer Handelsplattform. Das ESMA-Register führt Zypern als einzigen Aufnahmemitgliedstaat. Vor MiCA hatte Kraken nationale Registrierungen in Irland, Belgien, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Polen und Spanien. Die irische VASP-Registrierung stammt vom April 2023.

Derivate und weitere Produkte von Kraken für Nutzer in der EU

Derivate bietet Kraken im EWR über die zyprische Wertpapierfirma Payward Europe Digital Solutions (CY) Ltd an (CySEC-Lizenz 342/17). Am 20. Mai 2025 startete Kraken für Kunden im EWR Perpetual Futures und Futures mit fester Laufzeit nach MiFID II. Am 19. Juni 2026 erklärte Kraken, dass Spot, Futures, Earn und tokenisierte Aktien für Nutzer im EWR verfügbar seien. Die E-Geld-Dienste laufen über Payward Ireland Ltd. Kunden in Deutschland wechselten am 1. August 2025 zu Payward Europe Solutions Limited.

Was sich am 1. Juli 2026 für Kraken-Nutzer geändert hat

Am 23. Juni 2026 erklärte Kraken, dass die gesamte Plattform nach dem Ende der Übergangsfrist am 1. Juli 2026 offen bleibe, ohne Abwicklungen und ohne neue Einschränkungen. Zuvor hatte die niederländische Zentralbank DNB von Payward International Markets Ltd eine Strafzahlung von 4 Millionen Euro eingezogen, weil das Unternehmen ohne Registrierung Kryptodienste in den Niederlanden erbracht hatte. DNB veröffentlichte diese Entscheidung am 5. April 2024.

Kraken drängt in der EU auch ins Bankgeschäft. CoinDesk berichtete am 7. Juli 2026, dass Kraken eine litauische Banklizenz anstrebe. Laut einem Bericht vom 14. Oktober 2026, der sich auf die Financial Times berief, hat Payward den Kauf der Saldo Bank UAB in Vilnius vereinbart, vorbehaltlich der Genehmigung durch die EZB und die Bank of Lithuania.

Verlauf

  1. Status geprüft: Zugelassen

    Erneute Prüfung im ESMA-Register und in den genannten Quellen.

  2. Zulassung: Central Bank of Ireland (CBI)

    Eintragung von Payward Europe Solutions Limited im ESMA-Register.

Häufige Fragen

Wer beaufsichtigt Kraken in der EU?

Kraken ist seit Juni 2025 in Irland im MiCA-Register eingetragen, wobei unser Eintrag die Rechtsgrundlage nicht gesondert ausweist. Die Aufsicht liegt bei der zuständigen Behörde (Central Bank of Ireland). Eingetragen ist die Gesellschaft Payward Europe Solutions Limited. Für die Gesellschaft und den aktuellen Umfang der Dienstleistungen ist das ESMA-Register maßgeblich.

Sind die Dienste von Kraken im gesamten EWR verfügbar?

Für die im Herkunftsmitgliedstaat eingetragenen Dienstleistungen von Kraken nennt das ESMA-Register alle 29 anderen EWR-Staaten als Aufnahmemitgliedstaaten. Diese Liste erfasst die Notifizierungen an die Aufsichtsbehörden der Aufnahmemitgliedstaaten. Sie belegt nicht, dass jede Dienstleistung in jedem Land verfügbar ist. Prüfen Sie daher, welche Gesellschaft für Ihr Land Vertragspartner ist.

Schützt MiCA mein Guthaben bei Kraken?

MiCA verpflichtet die im EWR eingetragene Gesellschaft für die eingetragene Dienstleistung zu Wohlverhaltens- und Informationspflichten. Welche Pflichten zum Schutz der Vermögenswerte gelten, hängt von der Dienstleistung ab und davon, welche Gesellschaft die Kryptowerte oder Gelder der Kunden hält. Artikel 75 regelt die Haftung des Verwahrers für Verluste, die ihm zuzurechnen sind, und begrenzt diese Haftung. Eine Einlagensicherung sieht MiCA nicht vor, und Kryptowerte können an Wert verlieren.

Wie prüfe ich die Zulassung von Kraken selbst?

Suchen Sie im amtlichen CASP-Register der ESMA nach Payward Europe Solutions Limited. Die nationalen Aufsichtsbehörden aktualisieren die Daten jede Woche. Maßgeblich ist das amtliche Register.

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EU MiCA ist ein unabhängiges Register. Weder die ESMA noch nationale Aufsichtsbehörden betreiben diese Website. Die Inhalte dienen der Information und sind keine Rechts-, Finanz- oder Anlageberatung. Kryptowerte sind mit hohen Risiken verbunden. Nur für Personen ab 18 Jahren.

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