CoinJar

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Hat CoinJar eine MiCA-Lizenz?

Ja: Zugelassen in Irland (Central Bank of Ireland) seit Dezember 2025

Zugelassen

Statusdefinitionen

Zugelassen
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).
Beantragt
Antrag gestellt oder öffentlich angekündigt. Noch kein Eintrag im Register.
Eingeschränkt
Kein aktueller Eintrag, und die Plattform schränkt ihre Dienste für Nutzer im EWR ein oder zieht sie zurück.
Nicht zugelassen
Keine aktuelle MiCA-Zulassung. Dazu zählen auch Plattformen, deren Übergangsfrist abgelaufen ist.
Nicht erfasst
Protokoll, das unter Erwägungsgrund 22 von MiCA fallen kann. Ob die Verordnung gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Unklar
Wir konnten die Plattform anhand öffentlicher Quellen keinem aktuellen Eintrag zuordnen.
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).

Geprüft am 14. Oktober 2026 im ESMA-Register (Auszug vom 6. Oktober 2026)

Registerdaten von CoinJar

EWR-Gesellschaft im Register
CoinJar Europe Limited
LEI
98450066Q3A1G1A4T786GLEIF ausgegeben
Aufsichtsbehörde
Central Bank of IrelandIrische Zentralbank (CBI)
Herkunftsstaat laut Register
IE Irland
Zulassungsdatum
MiCA-Dienstleistungen
4 von 10
EU-Pass
In 29 Aufnahmestaaten notifiziert
In Deutschland verfügbar
Ja, EU-Pass für Deutschland notifiziert
Typ
CEX
Letzte Prüfung
ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026

4 von 10 Dienstleistungen zugelassen

Art. 3 Abs. 1 Nr. 16
  • VerwahrungZugelassen
  • HandelsplattformNicht erfasst
  • Tausch gegen GeldZugelassen
  • Krypto-TauschZugelassen
  • AuftragsausführungNicht erfasst
  • PlatzierungNicht erfasst
  • Annahme und ÜbermittlungNicht erfasst
  • BeratungNicht erfasst
  • PortfolioverwaltungNicht erfasst
  • TransfersZugelassen

Verfügbar in 30 von 30 Staaten

Art. 65

Der Herkunftsmitgliedstaat und 29 nach Artikel 65 notifizierte Aufnahmemitgliedstaaten.

  1. Österreich, notifiziert
  2. Belgien, notifiziert
  3. Bulgarien, notifiziert
  4. Kroatien, notifiziert
  5. Zypern, notifiziert
  6. Tschechien, notifiziert
  7. Dänemark, notifiziert
  8. Estland, notifiziert
  9. Finnland, notifiziert
  10. Frankreich, notifiziert
  11. Deutschland, notifiziert
  12. Griechenland, notifiziert
  13. Ungarn, notifiziert
  14. Island, notifiziert
  15. Irland, Herkunftsstaat
  16. Italien, notifiziert
  17. Lettland, notifiziert
  18. Liechtenstein, notifiziert
  19. Litauen, notifiziert
  20. Luxemburg, notifiziert
  21. Malta, notifiziert
  22. Niederlande, notifiziert
  23. Norwegen, notifiziert
  24. Polen, notifiziert
  25. Portugal, notifiziert
  26. Rumänien, notifiziert
  27. Slowakei, notifiziert
  28. Slowenien, notifiziert
  29. Spanien, notifiziert
  30. Schweden, notifiziert
  • Herkunft IE
  • EU-Pass 29
  • Nicht notifiziert 0

MiCA-Status von CoinJar im Detail

Ja, CoinJar ist seit Dezember 2025 im MiCA-Register eingetragen. Zuständige Aufsichtsbehörde in Irland: Central Bank of Ireland. Die irische Zentralbank (Central Bank of Ireland) hat CoinJar Europe Limited im Dezember 2025 als CASP nach MiCA zugelassen. Nach den erforderlichen Notifizierungen kann die Gesellschaft den EU-Pass nach Artikel 65 nutzen. Die Gruppe betreibt außerdem eine bei AUSTRAC registrierte australische Sparte und eine bei der FCA registrierte britische Sparte.

In der Praxis: Die angegebene EWR-Gesellschaft wird für die Dienstleistungen beaufsichtigt, die ihr Eintrag im MiCA-Register abdeckt. Es gelten Wohlverhaltens- und Informationspflichten. Der Schutz der Vermögenswerte und die Haftung für die Verwahrung hängen von der Dienstleistung ab und davon, welche Gesellschaft die Vermögenswerte oder Gelder hält. Beschwerden können Sie an die zuständige Behörde (Central Bank of Ireland) richten.

Und in Deutschland?

Die Gesellschaft von CoinJar ist in Irland zugelassen und hat Deutschland nach Artikel 65 als Aufnahmemitgliedstaat notifiziert. Damit darf die Gesellschaft ihre zugelassenen Dienstleistungen auch Kunden in Deutschland anbieten.

Verlauf

  1. Status geprüft: Zugelassen

    Erneute Prüfung im ESMA-Register und in den genannten Quellen.

  2. Zulassung: Central Bank of Ireland (CBI)

    Eintragung von CoinJar Europe Limited im ESMA-Register.

Häufige Fragen

Wer beaufsichtigt CoinJar in der EU?

CoinJar ist seit Dezember 2025 in Irland im MiCA-Register eingetragen, wobei unser Eintrag die Rechtsgrundlage nicht gesondert ausweist. Die Aufsicht liegt bei der zuständigen Behörde (Central Bank of Ireland). Eingetragen ist die Gesellschaft CoinJar Europe Limited. Für die Gesellschaft und den aktuellen Umfang der Dienstleistungen ist das ESMA-Register maßgeblich.

Sind die Dienste von CoinJar im gesamten EWR verfügbar?

Für die im Herkunftsmitgliedstaat eingetragenen Dienstleistungen von CoinJar nennt das ESMA-Register alle 29 anderen EWR-Staaten als Aufnahmemitgliedstaaten. Diese Liste erfasst die Notifizierungen an die Aufsichtsbehörden der Aufnahmemitgliedstaaten. Sie belegt nicht, dass jede Dienstleistung in jedem Land verfügbar ist. Prüfen Sie daher, welche Gesellschaft für Ihr Land Vertragspartner ist.

Schützt MiCA mein Guthaben bei CoinJar?

MiCA verpflichtet die im EWR eingetragene Gesellschaft für die eingetragene Dienstleistung zu Wohlverhaltens- und Informationspflichten. Welche Pflichten zum Schutz der Vermögenswerte gelten, hängt von der Dienstleistung ab und davon, welche Gesellschaft die Kryptowerte oder Gelder der Kunden hält. Artikel 75 regelt die Haftung des Verwahrers für Verluste, die ihm zuzurechnen sind, und begrenzt diese Haftung. Eine Einlagensicherung sieht MiCA nicht vor, und Kryptowerte können an Wert verlieren.

Wie prüfe ich die Zulassung von CoinJar selbst?

Suchen Sie im amtlichen CASP-Register der ESMA nach CoinJar Europe Limited. Die nationalen Aufsichtsbehörden aktualisieren die Daten jede Woche. Maßgeblich ist das amtliche Register.

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EU MiCA ist ein unabhängiges Register. Weder die ESMA noch nationale Aufsichtsbehörden betreiben diese Website. Die Inhalte dienen der Information und sind keine Rechts-, Finanz- oder Anlageberatung. Kryptowerte sind mit hohen Risiken verbunden. Nur für Personen ab 18 Jahren.

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