Gate

CEXgate.com

Hat Gate eine MiCA-Lizenz?

Ja: Zugelassen auf Malta (MFSA) seit September 2025

Zugelassen

Statusdefinitionen

Zugelassen
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).
Beantragt
Antrag gestellt oder öffentlich angekündigt. Noch kein Eintrag im Register.
Eingeschränkt
Kein aktueller Eintrag, und die Plattform schränkt ihre Dienste für Nutzer im EWR ein oder zieht sie zurück.
Nicht zugelassen
Keine aktuelle MiCA-Zulassung. Dazu zählen auch Plattformen, deren Übergangsfrist abgelaufen ist.
Nicht erfasst
Protokoll, das unter Erwägungsgrund 22 von MiCA fallen kann. Ob die Verordnung gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Unklar
Wir konnten die Plattform anhand öffentlicher Quellen keinem aktuellen Eintrag zuordnen.
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).

Geprüft am 14. Oktober 2026 im ESMA-Register (Auszug vom 6. Oktober 2026)

Registerdaten von Gate

EWR-Gesellschaft im Register
Gate Technology Limited
LEI
984500D6A0F945BB5A15GLEIF ausgegeben
Aufsichtsbehörde
MFSAMaltesische Finanzaufsichtsbehörde (MFSA)
Herkunftsstaat laut Register
MT Malta
Zulassungsdatum
MiCA-Dienstleistungen
6 von 10
EU-Pass
In 29 Aufnahmestaaten notifiziert
In Deutschland verfügbar
Ja, EU-Pass für Deutschland notifiziert
Typ
CEX
Letzte Prüfung
ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026

6 von 10 Dienstleistungen zugelassen

Art. 3 Abs. 1 Nr. 16
  • VerwahrungZugelassen
  • HandelsplattformZugelassen
  • Tausch gegen GeldZugelassen
  • Krypto-TauschZugelassen
  • AuftragsausführungZugelassen
  • PlatzierungNicht erfasst
  • Annahme und ÜbermittlungNicht erfasst
  • BeratungNicht erfasst
  • PortfolioverwaltungNicht erfasst
  • TransfersZugelassen

Verfügbar in 30 von 30 Staaten

Art. 65

Der Herkunftsmitgliedstaat und 29 nach Artikel 65 notifizierte Aufnahmemitgliedstaaten.

  1. Österreich, notifiziert
  2. Belgien, notifiziert
  3. Bulgarien, notifiziert
  4. Kroatien, notifiziert
  5. Zypern, notifiziert
  6. Tschechien, notifiziert
  7. Dänemark, notifiziert
  8. Estland, notifiziert
  9. Finnland, notifiziert
  10. Frankreich, notifiziert
  11. Deutschland, notifiziert
  12. Griechenland, notifiziert
  13. Ungarn, notifiziert
  14. Island, notifiziert
  15. Irland, notifiziert
  16. Italien, notifiziert
  17. Lettland, notifiziert
  18. Liechtenstein, notifiziert
  19. Litauen, notifiziert
  20. Luxemburg, notifiziert
  21. Malta, Herkunftsstaat
  22. Niederlande, notifiziert
  23. Norwegen, notifiziert
  24. Polen, notifiziert
  25. Portugal, notifiziert
  26. Rumänien, notifiziert
  27. Slowakei, notifiziert
  28. Slowenien, notifiziert
  29. Spanien, notifiziert
  30. Schweden, notifiziert
  • Herkunft MT
  • EU-Pass 29
  • Nicht notifiziert 0

MiCA-Status von Gate im Detail

Ja, Gate ist seit September 2025 im MiCA-Register eingetragen. Zuständige Aufsichtsbehörde auf Malta: MFSA. Die maltesische MFSA hat Gate Technology Limited im September 2025 für sechs Dienstleistungen zugelassen, darunter Verwahrung, Betrieb einer Handelsplattform, beide Tauschdienstleistungen, Ausführung von Aufträgen und Transfers.

In der Praxis: Die angegebene EWR-Gesellschaft wird für die Dienstleistungen beaufsichtigt, die ihr Eintrag im MiCA-Register abdeckt. Es gelten Wohlverhaltens- und Informationspflichten. Der Schutz der Vermögenswerte und die Haftung für die Verwahrung hängen von der Dienstleistung ab und davon, welche Gesellschaft die Vermögenswerte oder Gelder hält. Beschwerden können Sie an die zuständige Behörde (MFSA) richten.

Und in Deutschland?

Die Gesellschaft von Gate ist auf Malta zugelassen und hat Deutschland nach Artikel 65 als Aufnahmemitgliedstaat notifiziert. Damit darf die Gesellschaft ihre zugelassenen Dienstleistungen auch Kunden in Deutschland anbieten.

Welche Gate-Gesellschaft Nutzer in der EU bedient

Gate Technology Limited in Msida, Malta, hält die MiCA-Zulassung von Gate. Die Malta Financial Services Authority (MFSA) hat die Gesellschaft am 29. September 2025 zugelassen. Das ESMA-Register führt sechs Dienstleistungen: Verwahrung, Betrieb einer Handelsplattform, Tausch von Kryptowerten gegen Geld, Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte, Ausführung von Aufträgen sowie Transfers. Die ESMA führt jeden anderen EWR-Staat als Aufnahmemitgliedstaat.

Die EU-Nutzervereinbarung von Gate, zuletzt am 23. September 2026 aktualisiert, nennt Gate Technology Ltd mit der Firmennummer C 89337 als Betreiber. Laut der Vereinbarung hält das Unternehmen außerdem eine Lizenz der MFSA als Zahlungsinstitut und bedient Nutzer in der EU und im EWR über den EU-Pass. Das ESMA-Register nennt gate.com/en-eu als Website der Gesellschaft.

Was Nutzer in der EU bei Gate heute nutzen können

Die EU-Website unter gate.com/en-eu bot bei unserer Prüfung am 14. Oktober 2026 Spothandel, Convert, Earn- und Staking-Produkte, Euro-Überweisungen per SEPA, Kartenkäufe und OTC-Handel an. Futures oder Perpetual-Kontrakte waren nicht aufgeführt. Die MiCA-Zulassung umfasst nur Kryptowerte-Dienstleistungen und gibt keine Erlaubnis für Derivate.

Die globale Nutzervereinbarung von gate.com nennt Frankreich, Deutschland, Malta, Spanien, die Niederlande und Österreich unter den gesperrten Standorten. Nutzer in der EU sollten daher prüfen, ob ihr Konto bei Gate Technology Limited und auf der EU-Website geführt wird, nicht auf der globalen Plattform.

Die EU-Website zeigte außerdem einen Umtausch von USDT in USDC. Am 8. Oktober 2026 erklärte die ESMA, dass zugelassene CASPs Dienstleistungen mit nicht MiCA-konformen Stablecoins einstellen müssen, abgesehen von einer befristeten Abwicklung.

Wer Gate in anderen EU-Ländern beaufsichtigt

Malta ist der Herkunftsmitgliedstaat der Zulassung. Daher beaufsichtigt die MFSA Gate Technology Limited für Kunden in jedem EWR-Staat. Die Behörden der Aufnahmemitgliedstaaten erteilen für Dienstleistungen im Rahmen des EU-Passes keine eigene Lizenz. Nach Artikel 102 MiCA kann eine Behörde eines Aufnahmemitgliedstaats bei Verdacht auf einen Verstoß die MFSA und die ESMA befassen. Hält das Problem an, kann sie Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.

Häufige Fragen

Wer beaufsichtigt Gate in der EU?

Gate ist seit September 2025 auf Malta im MiCA-Register eingetragen, wobei unser Eintrag die Rechtsgrundlage nicht gesondert ausweist. Die Aufsicht liegt bei der zuständigen Behörde (MFSA). Eingetragen ist die Gesellschaft Gate Technology Limited. Für die Gesellschaft und den aktuellen Umfang der Dienstleistungen ist das ESMA-Register maßgeblich.

Sind die Dienste von Gate im gesamten EWR verfügbar?

Für die im Herkunftsmitgliedstaat eingetragenen Dienstleistungen von Gate nennt das ESMA-Register alle 29 anderen EWR-Staaten als Aufnahmemitgliedstaaten. Diese Liste erfasst die Notifizierungen an die Aufsichtsbehörden der Aufnahmemitgliedstaaten. Sie belegt nicht, dass jede Dienstleistung in jedem Land verfügbar ist. Prüfen Sie daher, welche Gesellschaft für Ihr Land Vertragspartner ist.

Schützt MiCA mein Guthaben bei Gate?

MiCA verpflichtet die im EWR eingetragene Gesellschaft für die eingetragene Dienstleistung zu Wohlverhaltens- und Informationspflichten. Welche Pflichten zum Schutz der Vermögenswerte gelten, hängt von der Dienstleistung ab und davon, welche Gesellschaft die Kryptowerte oder Gelder der Kunden hält. Artikel 75 regelt die Haftung des Verwahrers für Verluste, die ihm zuzurechnen sind, und begrenzt diese Haftung. Eine Einlagensicherung sieht MiCA nicht vor, und Kryptowerte können an Wert verlieren.

Wie prüfe ich die Zulassung von Gate selbst?

Suchen Sie im amtlichen CASP-Register der ESMA nach Gate Technology Limited. Die nationalen Aufsichtsbehörden aktualisieren die Daten jede Woche. Maßgeblich ist das amtliche Register.

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EU MiCA ist ein unabhängiges Register. Weder die ESMA noch nationale Aufsichtsbehörden betreiben diese Website. Die Inhalte dienen der Information und sind keine Rechts-, Finanz- oder Anlageberatung. Kryptowerte sind mit hohen Risiken verbunden. Nur für Personen ab 18 Jahren.

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