MiCA-Lizenz auf Malta: MFSA

Kurz gesagt

Auf Malta lässt die zuständige nationale Behörde Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu: Maltesische Finanzaufsichtsbehörde (MFSA). Die nationale Übergangsfrist endete am 1. Juli 2026. Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 23 aktuelle CASPs auf Malta und 154 anderswo zugelassene CASPs, die Dienstleistungen auf Malta notifiziert haben.
CASP-Behörde
MFSA
Übergangsfrist bis
1. Juli 2026
Zugelassene CASPs auf Malta
23
CASPs mit EU-Pass für Malta
154
Auf dieser Seite9 Abschnitte
  1. Wer lässt CASPs auf Malta zu?
  2. Zugelassene CASPs auf Malta
  3. Dienstleistungen der CASPs auf Malta
  4. CASPs mit EU-Pass für Malta
  5. Verfolgte Börsen für Malta
  6. Warnhinweise nach Artikel 110
  7. MiCA-Zulassung auf Malta beantragen
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Wer lässt CASPs auf Malta zu?

Zuständige Behörde für CASPs mit Malta als Herkunftsmitgliedstaat: Maltesische Finanzaufsichtsbehörde (MFSA). Die Behörde wendet die Vorschriften von Titel V der MiCA-Verordnung an, nimmt Anträge nach Artikel 62 entgegen, entscheidet über die Zulassung nach Artikel 63 und nimmt die Notifizierungen berechtigter Finanzunternehmen nach Artikel 60 entgegen.

Federführende CASP-Behörde
MFSA
Maltesische Finanzaufsichtsbehörde (MFSA)
Übergangsfrist bis
1. Juli 2026
Berechtigte VFA-Anbieter konnten die Höchstfrist nutzen.
Behörden in der ESMA-Datei
1
Malta Financial Services Authority (MFSA)
Notifizierte Whitepaper
173
169 andere Kryptowerte (Titel II), 4 E-Geld-Token (Titel IV)

Der Link zur Behörde öffnet die offizielle Website der Aufsicht. Die ESMA veröffentlicht das vorläufige MiCA-Register, das diese Seite auswertet. Das vollständige CASP-Register (EN) gibt jeden Eintrag einzeln wieder.

Zugelassene CASPs auf Malta

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 23 aktuelle CASPs mit Malta als Herkunftsmitgliedstaat. Die erste Zulassung stammt vom 27. Januar 2025, die jüngste vom 23. September 2026. Die Namen führen zur Börsenseite, wenn eumica die Marke verfolgt, sonst zum Registereintrag.

Aktuelle CASPs mit Malta als Herkunftsmitgliedstaat, ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026
BP23 CA LimitedBitpanda6/101/30
Foris DAX MT LimitedVerfolgte Marke: Crypto.com6/1030/30
OKX Europe LimitedVerfolgte Marke: OKX9/1030/30
Zillion Bits LimitedZBX8/1030/30
Altarius Asset Management Limited2/101/30
Gemini Intergalactic EU LtdVerfolgte Marke: Gemini7/1030/30
Socios Europe Services LimitedSocios.com5/1029/30
Gate Technology LimitedVerfolgte Marke: Gate6/1030/30
Blockchain.com Operations (Malta) LimitedVerfolgte Marke: Blockchain.com5/1030/30
Payhound LimitedPayhound5/1030/30
Damex Digital LTDDamex5/1030/30
System Pay Services (Malta) LimitedVerfolgte Marke: BVNK5/1030/30
Calamatta Cuschieri Investment Services Limited2/1030/30
Olmipay LimitedOlmipay5/101/30
Stable Mint Ltd.2/1030/30
Legion Malta LimitedLegion4/101/30
OP Digital Services LimitedOP Digital5/1030/30
Zap (Strike) Europe LimitedStrike4/1030/30
FalconX LimitedFalconX5/1030/30
CF Technologies LtdXcoins4/1030/30
Bequant Pro LimitedBequant4/1030/30
Everest Network LimitedEverest5/1030/30
VS Digital Europe Ltd.VS Digital5/101/30

Die Dienstleistungen sind die zehn MiCA-Kennbuchstaben a bis j. Die EWR-Reichweite zählt den Herkunftsmitgliedstaat und jeden Aufnahmemitgliedstaat, den die ESMA für die Gesellschaft führt.

Dienstleistungen der CASPs auf Malta

Jeder Balken zählt die aktuellen CASPs auf Malta, die die Dienstleistung erbringen dürfen. Die meisten Unternehmen haben mehrere Dienstleistungen, daher liegt die Summe über 23.

  1. aVerwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden22
  2. bBetrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte3
  3. cTausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag17
  4. dTausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte16
  5. eAusführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden17
  6. fPlatzierung von Kryptowerten7
  7. gAnnahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden9
  8. hBeratung zu Kryptowerten0
  9. iPortfolioverwaltung von Kryptowerten2
  10. jErbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden21

CASPs mit EU-Pass für Malta

154 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs dürfen Kunden auf Malta bedienen. Bei jedem davon führt die ESMA-Datei Malta für mindestens eine aktuelle Dienstleistung als Aufnahmemitgliedstaat, entsprechend der grenzüberschreitenden Notifizierung nach Artikel 65. Die meisten kommen aus diesen Herkunftsstaaten: Zypern (20), Frankreich (19), Niederlande (19) und Deutschland (13).

Die 154 CASPs mit Notifizierung für Malta anzeigen

Verfolgte Börsen für Malta

eumica verfolgt 52 zugelassene Börsen und Broker. Die Gruppen unten zeigen für jede davon, ob Malta laut ESMA ihr Herkunfts- oder Aufnahmestaat ist.

Ohne Notifizierung nennt die ESMA-Datei für die betreffende Gesellschaft keine Dienstleistung auf Malta. Die Marke kann Malta aber über eine andere Konzerngesellschaft oder eine spätere Notifizierung abdecken. Prüfen Sie den Eintrag, bevor Sie sich darauf verlassen. Die Börsen der letzten Gruppe schränken ihre Dienste im EWR ein oder warten noch auf ihre Zulassung.

Warnhinweise nach Artikel 110

Die ESMA-Datei nach Artikel 110 vom 16. September 2026 enthält keinen Eintrag, der auf Malta gemeldet wurde. Diese Datei sammelt Warnhinweise und ist keine vollständige Liste nicht zugelassener Unternehmen.

Die MiCA-Warnliste (EN) zeigt jeden Eintrag mit meldendem Staat und Datum. In Deutschland finden Sie außerdem die Warnungen der BaFin.

MiCA-Zulassung auf Malta beantragen

Ein Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und tatsächlicher Geschäftsleitung auf Malta beantragt die Zulassung nach Artikel 63 bei der zuständigen Behörde (MFSA). Der Antrag nach Artikel 62 umfasst die geplanten Dienstleistungen, die Unternehmensführung, mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung mit Wohnsitz in der EU, die aufsichtsrechtlichen Sicherheitsvorkehrungen, den Schutz der Kundenwerte, das Beschwerdeverfahren sowie die nach DORA geforderte Geschäftsfortführung und IT-Kontrollen.

Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, E-Geld-Institute, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, Marktbetreiber und andere Unternehmen nach Artikel 60 können gleichwertige Dienstleistungen stattdessen der zuständigen Behörde (MFSA) notifizieren. Das muss mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Erbringung dieser Dienstleistungen geschehen.

MiCA-Wege für einen CASP mit Malta als Herkunftsmitgliedstaat
WegFür wenGesetzliche Fristen
Zulassung nach Artikel 63Ein neuer Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen25 Arbeitstage für die Prüfung der Vollständigkeit, dann 40 Arbeitstage für die Bewertung
Notifizierung nach Artikel 60Ein bereits zugelassenes Kreditinstitut, eine Wertpapierfirma, ein E-Geld-Institut oder ein gleichgestelltes UnternehmenNotifizierung mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Dienstleistung
Notifizierung nach Artikel 65Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP, der Einwohner bedienen willDie Behörde des Herkunftsmitgliedstaats leitet die Notifizierung an den Aufnahmemitgliedstaat weiter
Mindestkapital nach Anhang IV je Klasse für einen CASP nach Artikel 63
MiCA-KlasseMinimumTypische Dienstleistungen
Klasse 150.000 €Aufträge, Ausführung, Platzierung, Transfers, Beratung und Portfolioverwaltung
Klasse 2125.000 €Klasse 1 plus Verwahrung und Tausch von Kryptowerten
Klasse 3150.000 €Klasse 2 plus Betrieb einer Handelsplattform

Nach Artikel 67 gilt der höhere der beiden Beträge: das Minimum nach Anhang IV oder ein Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres. Die gesetzlichen Fristen betreffen nur die Prüfung durch die Behörde. Die Vorbereitung des Antrags und Rückfragen der Behörde verlängern das Verfahren.

Häufige Fragen

Wer erteilt auf Malta die MiCA-Zulassung als CASP?

Zuständige Behörde für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit Malta als Herkunftsmitgliedstaat: Maltesische Finanzaufsichtsbehörde (MFSA). Die Behörde meldet der ESMA jede Zulassung, danach erscheint der Eintrag im vorläufigen MiCA-Register der EU.

Wie viele CASPs sind auf Malta zugelassen?

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 23 aktuelle CASPs mit Malta als Herkunftsmitgliedstaat. Die erste Zulassung stammt vom 27. Januar 2025, die jüngste vom 23. September 2026. Hinzu kommen 154 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs, die Malta nach Artikel 65 als Aufnahmemitgliedstaat führen.

Wann endete die MiCA-Übergangsfrist auf Malta?

Berechtigte Unternehmen konnten sich auf Malta bis zum 1. Juli 2026 auf die nationale Übergangsregelung stützen. Berechtigte VFA-Anbieter konnten die Höchstfrist nutzen. Seitdem braucht ein Anbieter eine eigene MiCA-Zulassung, eine gültige Notifizierung nach Artikel 60 oder eine Notifizierung nach Artikel 65 aus einem anderen EWR-Staat.

Darf eine in einem anderen EU-Land zugelassene Börse Kunden auf Malta bedienen?

Ja, nach Artikel 65. Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP teilt der Behörde seines Herkunftsmitgliedstaats mit, welche Dienstleistungen er auf Malta erbringen will, und diese Behörde leitet die Notifizierung weiter. Die ESMA-Daten führen 154 solche CASPs für Malta. Diese Unternehmen brauchen keine gesonderte Zulassung, auch wenn lokale Vorschriften außerhalb von MiCA gelten können, etwa zu Werbung, Steuern oder Geldwäschebekämpfung.

Quellen

Amtliche Quellen

  1. Maltesische Finanzaufsichtsbehörde (MFSA): offizielle Websitemfsa.mt
  2. Vorläufiges MiCA-Register der ESMAesma.europa.eu
  3. Liste der zuständigen Behörden der ESMA (Artikel 93)esma.europa.eu
  4. Liste der Übergangsfristen der ESMA (Artikel 143)esma.europa.eu
  5. Verordnung (EU) 2023/1114 auf EUR-Lexeur-lex.europa.eu

Registerdaten vom 6. Oktober 2026, Daten nach Artikel 110 vom 16. September 2026. Geprüft am 14. Oktober 2026. Zuständigkeiten der Behörden und Zahl der Unternehmen ändern sich: Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Behörde und der ESMA, bevor Sie handeln. Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechts-, Steuer-, Aufsichts- oder Anlageberatung.

Mit den anderen EWR-Staaten vergleichen

Der Ländervergleich zeigt Behörde und Zahl der CASPs für alle 30 EWR-Staaten. Die Liste der zugelassenen Börsen zeigt, welche davon Deutschland abdecken.