MiCA-Status von Uphold im Detail
Uphold hat einen laufenden Zulassungsantrag in Portugal. Einen aktuellen Eintrag im CASP-Register gibt es noch nicht. Die portugiesische Gesellschaft von Uphold verpasste die Frist zum 1. Juli 2026, während die Banco de Portugal und die CMVM ihren CASP-Antrag nach MiCAR noch prüften. Uphold setzte am 1. Juli 2026 alle Krypto- und Fiat-Einzahlungen für Kunden im EWR aus. Mit Stand 12. Oktober 2026 hieß es im Hilfecenter von Uphold weiterhin, Einzahlungen blieben ausgesetzt, solange das MiCAR-Zulassungsverfahren laufe, Auszahlungen seien möglich. Laut der Nutzervereinbarung für den EWR werde der Antrag aktiv geprüft. Keine Uphold-Gesellschaft stand im CASP-Registerauszug der ESMA vom 6. Oktober 2026. Die bei der FCA registrierte britische Sparte ist eine eigene Gesellschaft.
Mit Stand 12. Oktober 2026 war der CASP-Antrag noch offen. Uphold setzte am 1. Juli 2026 alle Einzahlungen im EWR aus. Auszahlungen blieben möglich.
In der Praxis: Solange die Zulassung nicht erteilt ist, gelten die CASP-Schutzvorschriften für diesen Dienst nicht. Andere Erlaubnisse können eine andere Gesellschaft betreffen. Prüfen Sie, mit welcher Gesellschaft Sie einen Vertrag schließen.
Und in Deutschland?
Ohne MiCA-Zulassung darf Uphold Kunden in Deutschland weder aktiv ansprechen noch Dienstleistungen für sie erbringen, außer im engen Ausnahmefall der Reverse Solicitation (Artikel 61). Die deutsche Übergangsfrist endete bereits am 31. Dezember 2025. Prüfen Sie auch die Warnungen der BaFin.
Wenn Sie Guthaben bei Uphold haben
- Lesen Sie die neueste Mitteilung von Uphold für Ihr Land. Sie nennt Kontobeschränkungen und Fristen für Auszahlungen.
- Übertragen Sie Ihre Kryptowerte auf eine Wallet, die Sie selbst kontrollieren, oder zu einer Börse mit MiCA-Zulassung. Senden Sie zuerst einen kleinen Testbetrag und prüfen Sie das Netzwerk.
- Bewahren Sie Kontoauszüge, Transaktions-IDs und das Datum jeder Auszahlung auf.
- Wenn eine Auszahlung scheitert, wenden Sie sich an den Support und informieren Sie die BaFin. In den Warnungen der BaFin sehen Sie, ob eine Aufsichtsbehörde bereits vor der Plattform gewarnt hat.




