Die EU hat MiCA im Mai 2023 verabschiedet. Die Verordnung ersetzt nationale Kryptoregeln durch einen einheitlichen Rahmen in der EU und im EWR. MiCA stellt Anforderungen an den Verbraucher- und Anlegerschutz und führt Offenlegungspflichten für bisher unregulierte Kryptomärkte ein. Außerdem geht es um Marktmissbrauch und Finanzstabilität, vor allem bei Stablecoins. Gemeinsame Regeln geben Unternehmen Rechtssicherheit für grenzüberschreitende Geschäfte.
Der Zeitplan von MiCA
MiCA tritt in Kraft
Die Verordnung (EU) 2023/1114 wurde am 9. Juni 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Nach Artikel 149 Absatz 1 trat sie 20 Tage später in Kraft.Stablecoin-Regeln gelten
Die Titel III und IV für vermögenswertreferenzierte Token (ART) und E-Geld-Token (EMT) werden wirksam.Regeln für Kryptowerte-Dienstleister gelten
Das Zulassungsverfahren nach Titel V für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gilt in der ganzen EU. In Deutschland tritt am selben Tag das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) in Kraft.Sechsmonatige Fristen enden
Die Mitgliedstaaten konnten ihre Übergangsfristen verkürzen, daher waren die nationalen Fristen unterschiedlich. In den Niederlanden, Finnland und Ungarn endeten sie nach dem 30. Juni 2025, in Slowenien am 1. Juli 2025.Zwölfmonatige Fristen enden, auch in Deutschland
In Irland und der Slowakei endeten die Fristen nach dem 30. Dezember 2025, in Österreich, Deutschland und Litauen nach dem 31. Dezember 2025. Für Deutschland ergibt sich die Frist aus § 50 KMAG. Die Fristen der einzelnen Länder (EN) haben wir gesondert zusammengestellt.Letzter Termin
Artikel 143 Absatz 3 legt diesen Tag als Ende aller Übergangsfristen fest. Die ESMA erklärte im April 2026, die Frist werde „am 1. Juli 2026 in der gesamten EU offiziell auslaufen“. Seit dem 1. Juli 2026 braucht ein Anbieter, der unter MiCA fällt, in der Regel eine Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister nach Artikel 63. Ein berechtigtes Finanzunternehmen kann stattdessen das Notifizierungsverfahren nach Artikel 60 nutzen. Ein laufender Antrag berechtigt nicht zur Tätigkeit.
Das vorläufige MiCA-Register der ESMA enthält zum 6. Oktober 2026 365 aktuelle Einträge. Die meisten Einträge haben Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Zypern und Malta als Herkunftsmitgliedstaat. Auf Deutschland entfallen 100 Einträge, mehr als auf jeden anderen Staat. Die meisten davon sind Notifizierungen von Banken, Sparkassen und anderen Finanzunternehmen nach Artikel 60: In der ESMA-Datei vom 15. Oktober 2026 waren es 101 von 109 deutschen Einträgen. Das vollständige CASP-Register (EN) listet jeden Eintrag.
Was ist eine Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister?
Ein Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASP) ist ein Unternehmen, das Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich erbringt. Wer Kunden in der EU oder im EWR bedient, braucht in der Regel eine Zulassung nach Artikel 63. Berechtigte Finanzunternehmen können für zulässige Dienstleistungen stattdessen das Notifizierungsverfahren nach Artikel 60 nutzen. Eine alte nationale VASP-Registrierung wurde nicht automatisch umgewandelt. Der Ratgeber zum Übergang von VASP zu CASP (EN) erklärt die zusätzlichen Anforderungen. Eine Registrierung in St. Vincent und den Grenadinen gibt kein Recht nach MiCA. Den Unterschied zwischen den beiden Regimen erklärt der Vergleich von SVG und MiCA (EN). MiCA kennt zehn regulierte Dienstleistungen:
- Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden
- Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte
- Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag
- Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte
- Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden
- Platzierung von Kryptowerten
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden
- Beratung zu Kryptowerten
- Portfolioverwaltung von Kryptowerten
- Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden
Über den EU-Pass (Passporting) kann ein zugelassener Kryptowerte-Dienstleister seine Dienstleistungen nach Artikel 65 in anderen EWR-Staaten anbieten, nachdem er sie dort notifiziert hat. Zuerst braucht er die Zulassung seines Herkunftsmitgliedstaats. Diese Zulassung allein belegt nicht, dass er jeden Aufnahmemitgliedstaat notifiziert hat. Kryptounternehmen konzentrieren sich deshalb auf einige Zulassungsstandorte (EN). Krypto-Kredite, das Verleihen von Kryptowerten und Staking als Dienstleistung zählt MiCA nicht zu den regulierten Dienstleistungen. Diese Tätigkeiten fallen damit nicht unter die genannten CASP-Dienstleistungen.
Wenn Deutschland der Herkunftsmitgliedstaat ist, zeigt die Seite zur MiCA-Zulassung in Deutschland Behörde, Übergangsfrist und aktuelle Einträge. Der Ländervergleich nennt die Behörde und die aktuelle Zahl der CASP-Einträge für alle 30 EWR-Staaten.
Stablecoin-Regeln: vermögenswertreferenzierte Token und E-Geld-Token
MiCA teilt Stablecoins in zwei Arten ein. Ein E-Geld-Token (EMT) bezieht sich auf eine einzige amtliche Währung, etwa ein Euro- oder Dollar-Token. Ein vermögenswertreferenzierter Token (ART) bezieht sich auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder auf eine Kombination davon, die eine oder mehrere Währungen, einen Rohstoff oder Kryptowerte umfassen kann. Für EMT und ART, die unter MiCA fallen, braucht der Emittent in der Regel den entsprechenden Status. Ein EMT-Emittent notifiziert sein Kryptowerte-Whitepaper und veröffentlicht es, während die zuständige Behörde das Whitepaper eines zugelassenen ART-Emittenten genehmigt. MiCA sieht wenige Ausnahmen von der Zulassungspflicht für Emittenten vor, ein Whitepaper muss der Emittent aber trotzdem erstellen.
Mehrere Börsen haben USDT für Nutzer im EWR eingeschränkt oder aus dem Angebot genommen, vor allem 2024 und 2025. Der ESMA-Auszug enthält keinen entsprechenden Eintrag für einen USDT-Emittenten oder ein USDT-Whitepaper, wohl aber Notifizierungen für Token wie USDC, EURC und EUROe. Mehr dazu lesen Sie unter Ist USDT in der EU verboten?
Wer setzt MiCA durch?
Die nationalen zuständigen Behörden erteilen Zulassungen, nehmen berechtigte Notifizierungen entgegen und beaufsichtigen die Unternehmen in ihrem Land. Beispiele sind die BaFin in Deutschland, die AMF in Frankreich, die MFSA auf Malta, die CSSF in Luxemburg, die irische Zentralbank und die norwegische Finanstilsynet. Die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) koordiniert grenzüberschreitend und führt das amtliche öffentliche Register. Die EBA (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) beaufsichtigt federführend signifikante Stablecoins.
In Deutschland legt das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) die Befugnisse der BaFin, die Sanktionen und die Übergangsregel fest. Die BaFin erklärt das Verfahren auf ihrer Seite zu Kryptowerte-Dienstleistungen und verweist dort auf ihre Unternehmensdatenbank und das ESMA-Register.
Was MiCA für Sie bedeutet
Die Pflichten nach MiCA hängen an der konkreten EWR-Gesellschaft und an der Dienstleistung, die im Register verzeichnet ist. Je nach Fall gelten diese Pflichten:
- Schutz- und Trennungspflichten gelten, wenn die Gesellschaft Kryptowerte oder Geldbeträge von Kunden hält.
- Die Haftung des Verwahrers nach Artikel 75 umfasst Verluste, die dem Verwahrer zuzurechnen sind, und ist auf den Marktwert des verlorenen Kryptowerts begrenzt.
- Der Kryptowerte-Dienstleister muss ein kostenloses, förmliches Beschwerdeverfahren bieten und Beschwerden rechtzeitig und fair untersuchen (Artikel 71).
- Er muss klare Informationen veröffentlichen und „ehrlich, redlich und professionell“ handeln.
- Er unterliegt der Aufsicht und den Regeln gegen Marktmissbrauch.
Ein aktueller Registereintrag belegt die Aufsicht. Kryptowerte können trotzdem an Wert verlieren, und MiCA bietet keine Einlagensicherung. Prüfen Sie, ob die genannte Gesellschaft, die eingetragene Dienstleistung und das Produkt zu dem passen, was Sie nutzen. Gehen Sie nicht davon aus, dass Wohlverhaltenspflichten oder Beschwerdewege nach MiCA gelten, wenn kein aktueller Registereintrag zur Dienstleistung passt. Prüfen Sie Ihre Börse →
Quellen
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1114eur-lex.europa.eu
- ESMA: MiCAesma.europa.eu
- EUR-Lex: amtliche Zusammenfassung (EN)eur-lex.europa.eu
- EFTA EEA-Lex: MiCA im EWR-Abkommenefta.int
- ESMA-Erklärung zum Ende der Übergangsfristen (17. April 2026)esma.europa.eu
- Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)gesetze-im-internet.de
- BaFin: Kryptowerte-Dienstleistungenbafin.de
- ESMA: CASP-Datei des vorläufigen MiCA-Registersesma.europa.eu
Diese Seite bietet allgemeine Informationen. Für Ihren Fall holen Sie bitte rechtlichen Rat ein.