MiCA-Lizenz in Deutschland: BaFin

Kurz gesagt

In Deutschland lässt die zuständige nationale Behörde Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die nationale Übergangsfrist endete am 31. Dezember 2025. Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 100 aktuelle CASPs in Deutschland und 187 anderswo zugelassene CASPs, die Dienstleistungen in Deutschland notifiziert haben.
CASP-Behörde
BaFin
Übergangsfrist bis
31. Dezember 2025
Zugelassene CASPs in Deutschland
100
CASPs mit EU-Pass für Deutschland
187
Auf dieser Seite9 Abschnitte
  1. Wer lässt CASPs in Deutschland zu?
  2. Zugelassene CASPs in Deutschland
  3. Dienstleistungen der CASPs in Deutschland
  4. CASPs mit EU-Pass für Deutschland
  5. Verfolgte Börsen für Deutschland
  6. Warnhinweise nach Artikel 110
  7. MiCA-Zulassung in Deutschland beantragen
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Wer lässt CASPs in Deutschland zu?

Zuständige Behörde für CASPs mit Deutschland als Herkunftsmitgliedstaat: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Behörde wendet die Vorschriften von Titel V der MiCA-Verordnung an, nimmt Anträge nach Artikel 62 entgegen, entscheidet über die Zulassung nach Artikel 63 und nimmt die Notifizierungen berechtigter Finanzunternehmen nach Artikel 60 entgegen.

Federführende CASP-Behörde
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Übergangsfrist bis
31. Dezember 2025
Deutschland hatte eine zwölfmonatige Frist und schuf für berechtigte Unternehmen ein gesondertes vereinfachtes Verfahren.
Behörden in der ESMA-Datei
1
Federal Financial Supervisory Authority (BaFin)
Notifizierte Whitepaper
170
164 andere Kryptowerte (Titel II), 6 E-Geld-Token (Titel IV)

Der Link zur Behörde öffnet die offizielle Website der Aufsicht. Die ESMA veröffentlicht das vorläufige MiCA-Register, das diese Seite auswertet. Das vollständige CASP-Register (EN) gibt jeden Eintrag einzeln wieder.

Zugelassene CASPs in Deutschland

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 100 aktuelle CASPs mit Deutschland als Herkunftsmitgliedstaat. Die erste Zulassung stammt vom 17. Januar 2025, die jüngste vom 12. Oktober 2026. Die Namen führen zur Börsenseite, wenn eumica die Marke verfolgt, sonst zum Registereintrag.

Aktuelle CASPs mit Deutschland als Herkunftsmitgliedstaat, ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026
Boerse Stuttgart Digital Custody GmbHVerfolgte Marke: Boerse Stuttgart Digital2/1030/30
Bitpanda Asset Management GmbH4/1030/30
Crypto Finance (Deutschland) GmbH5/1015/30
Tradias GmbH5/1029/30
EUWAX AG3/1030/30
360 Treasury Systems AG1/1029/30
flatexDEGIRO Bank AGVerfolgte Marke: flatexDEGIRO1/1015/30
Commerzbank Aktiengesellschaft2/102/30
Trade Republic Bank GmbHVerfolgte Marke: Trade Republic4/1030/30
BitGo Europe GmbHVerfolgte Marke: BitGo6/1030/30
N26 Bank SEVerfolgte Marke: N261/107/30
Baader Bank AktiengesellschaftBaader Bank AG1/1029/30
Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH1/101/30
Traders Place GmbH & Co. KGaA1/101/30
Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG5/101/30
Tangany GmbH2/1030/30
Smartbroker AG1/101/30
Dietrich & Richter Private Asset Management AG2/101/30
Bullish Europe GmbHVerfolgte Marke: Bullish5/1030/30
V-Bank AG3/101/30
Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG2/101/30
DonauCapital Wertpapier GmbH1/101/30
Volksbank Mittlerer Schwarzwald eG1/101/30
Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG2/101/30
Huddlestock GmbH1/101/30
IG Europe GmbH4/1027/30
Hyphe Markets GmbH1/1011/30
sino Aktiengesellschaft1/101/30
Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH2/101/30
DekaBank Deutsche Girozentrale4/101/30
Deutsche WertpapierService Bank AGDeutsche WertpapierService Bank AG (dwpbank)3/101/30
Fels wealth GmbH4/101/30
Westerwald Bank eG Volks- und Raiffeisenbank1/101/30
Hannoversche Volksbank eG1/101/30
VR Bank Südpfalz eG1/101/30
VR TeilhaberBank Metropolregion Nürnberg eG1/101/30
VR-Bank Rottal-Inn eG1/101/30
Volksbank Raiffeisenbank Würzburg eG1/101/30
DLT Securities GmbH7/1028/30
Sutor Bank GmbH1/101/30
FIDUS Finanz AG4/101/30
Tradevest Digital Assets GmbHTradevest2/101/30
Tradevest Markets AG6/101/30
wSw PortfolioManagement AG1/101/30
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank3/101/30
CONCEDUS GmbH2/101/30
ISF Institut Deutsch-Schweizer Finanzdienstleistungen GmbH1/101/30
Plutos Vermögensverwaltung AG1/101/30
Scalable Capital Bank GmbHVerfolgte Marke: Scalable Capital1/101/30
AnCeKa Vermögensbetreuungs Aktiengesellschaft3/101/30
Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG6/101/30
MLP Banking AG1/101/30
BV & P Vermögen AG2/101/30
Vermögensbutler GmbH2/101/30
Raiffeisenbank Kreis Kelheim eG1/101/30
Volksbank Heiden eG1/101/30
Raiffeisebank Auerbach-Freihung eG1/101/30
Donau-Iller-Bank eG1/101/30
Volksbank Schwarzwald-Donau-Neckar eG1/101/30
Raiffeisenbank Falkenstein-Wörth1/101/30
JT Technologies GmbHjustTRADE2/101/30
VR Bank Schleswig-Holstein Mitte eG1/101/30
VR-Bank Augsburg-Ostallgäu eG1/101/30
Volksbank Raiffeisenbank Oberbayern Südost eG1/101/30
Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG1/101/30
Volksbank eG - Die Gestalterbank1/101/30
VR-Bank Landau-Mengkofen eG1/101/30
VBU Volksbank im Unterland eG1/101/30
VR-Bank Erding eG1/101/30
Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG1/101/30
Raiffeisenbank Aidlingen eG1/101/30
Raiffeisenbank Schwaben Mitte eG1/101/30
Volksbank Euskirchen eG1/101/30
Ihre Volksbank eG Neckar Odenwald Main Tauber1/101/30
VR-Bank Mittelfranken Mitte eG1/101/30
Volksbank Backnang eG1/101/30
VR Bank Ried-Überwald eG1/101/30
Frankfurter Volksbank Rhein/Main eG1/101/30
VR Bank Ihre Heimatbank eG1/101/30
Raiffeisenbank Isar-Loisachtal eG1/101/30
Volksbank Alb eG1/101/30
Volksbank Raiffeisenbank Dachau eG1/101/30
Volksbank Sauerland eG1/101/30
Volksbank Zollernalb eG1/101/30
VR Bank München Land eG1/101/30
Raiffeisenbank Goldener Steig-Dreisessel eG1/101/30
Vereinigte VR Bank eG1/101/30
Volksbank Göppingen eG1/101/30
Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, Reinheim1/101/30
VR Bank zwischen den Meeren eG1/101/30
Volksbank Olpe-Wenden-Drolshagen eG1/101/30
Wiesbadener Volksbank eG1/101/30
VR Bank Nord eG1/101/30
Raiffeisenbank im Fuldaer Land eG1/101/30
Volksbank Baumberge eG1/101/30
VR GenoBank DonauWald eG1/101/30
Deutsche Bank Aktiengesellschaft2/101/30
Münchner Bank eG1/101/30
Raiffeisenbank im Oberland eG1/101/30
Raiffeisenbank Rehling eG-1/101/30

Die Dienstleistungen sind die zehn MiCA-Kennbuchstaben a bis j. Die EWR-Reichweite zählt den Herkunftsmitgliedstaat und jeden Aufnahmemitgliedstaat, den die ESMA für die Gesellschaft führt.

Dienstleistungen der CASPs in Deutschland

Jeder Balken zählt die aktuellen CASPs in Deutschland, die die Dienstleistung erbringen dürfen. Die meisten Unternehmen haben mehrere Dienstleistungen, daher liegt die Summe über 100.

  1. aVerwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden17
  2. bBetrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte2
  3. cTausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag14
  4. dTausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte11
  5. eAusführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden74
  6. fPlatzierung von Kryptowerten3
  7. gAnnahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden22
  8. hBeratung zu Kryptowerten10
  9. iPortfolioverwaltung von Kryptowerten8
  10. jErbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden17

CASPs mit EU-Pass für Deutschland

187 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs dürfen Kunden in Deutschland bedienen. Bei jedem davon führt die ESMA-Datei Deutschland für mindestens eine aktuelle Dienstleistung als Aufnahmemitgliedstaat, entsprechend der grenzüberschreitenden Notifizierung nach Artikel 65. Die meisten kommen aus diesen Herkunftsstaaten: Frankreich (29), Niederlande (22), Zypern (20) und Malta (18).

Die 187 CASPs mit Notifizierung für Deutschland anzeigen

Verfolgte Börsen für Deutschland

eumica verfolgt 52 zugelassene Börsen und Broker. Die Gruppen unten zeigen für jede davon, ob Deutschland laut ESMA ihr Herkunfts- oder Aufnahmestaat ist.

Ohne Notifizierung nennt die ESMA-Datei für die betreffende Gesellschaft keine Dienstleistung in Deutschland. Die Marke kann Deutschland aber über eine andere Konzerngesellschaft oder eine spätere Notifizierung abdecken. Prüfen Sie den Eintrag, bevor Sie sich darauf verlassen. Die Börsen der letzten Gruppe schränken ihre Dienste im EWR ein oder warten noch auf ihre Zulassung.

Warnhinweise nach Artikel 110

Die ESMA-Datei nach Artikel 110 vom 16. September 2026 enthält keinen Eintrag, der in Deutschland gemeldet wurde. Diese Datei sammelt Warnhinweise und ist keine vollständige Liste nicht zugelassener Unternehmen.

Die MiCA-Warnliste (EN) zeigt jeden Eintrag mit meldendem Staat und Datum. In Deutschland finden Sie außerdem die Warnungen der BaFin.

MiCA-Zulassung in Deutschland beantragen

Ein Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und tatsächlicher Geschäftsleitung in Deutschland beantragt die Zulassung nach Artikel 63 bei der zuständigen Behörde (BaFin). Der Antrag nach Artikel 62 umfasst die geplanten Dienstleistungen, die Unternehmensführung, mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung mit Wohnsitz in der EU, die aufsichtsrechtlichen Sicherheitsvorkehrungen, den Schutz der Kundenwerte, das Beschwerdeverfahren sowie die nach DORA geforderte Geschäftsfortführung und IT-Kontrollen.

Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, E-Geld-Institute, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, Marktbetreiber und andere Unternehmen nach Artikel 60 können gleichwertige Dienstleistungen stattdessen der zuständigen Behörde (BaFin) notifizieren. Das muss mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Erbringung dieser Dienstleistungen geschehen.

MiCA-Wege für einen CASP mit Deutschland als Herkunftsmitgliedstaat
WegFür wenGesetzliche Fristen
Zulassung nach Artikel 63Ein neuer Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen25 Arbeitstage für die Prüfung der Vollständigkeit, dann 40 Arbeitstage für die Bewertung
Notifizierung nach Artikel 60Ein bereits zugelassenes Kreditinstitut, eine Wertpapierfirma, ein E-Geld-Institut oder ein gleichgestelltes UnternehmenNotifizierung mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Dienstleistung
Notifizierung nach Artikel 65Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP, der Einwohner bedienen willDie Behörde des Herkunftsmitgliedstaats leitet die Notifizierung an den Aufnahmemitgliedstaat weiter
Mindestkapital nach Anhang IV je Klasse für einen CASP nach Artikel 63
MiCA-KlasseMinimumTypische Dienstleistungen
Klasse 150.000 €Aufträge, Ausführung, Platzierung, Transfers, Beratung und Portfolioverwaltung
Klasse 2125.000 €Klasse 1 plus Verwahrung und Tausch von Kryptowerten
Klasse 3150.000 €Klasse 2 plus Betrieb einer Handelsplattform

Nach Artikel 67 gilt der höhere der beiden Beträge: das Minimum nach Anhang IV oder ein Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres. Die gesetzlichen Fristen betreffen nur die Prüfung durch die Behörde. Die Vorbereitung des Antrags und Rückfragen der Behörde verlängern das Verfahren.

Häufige Fragen

Wer erteilt in Deutschland die MiCA-Zulassung als CASP?

Zuständige Behörde für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit Deutschland als Herkunftsmitgliedstaat: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Behörde meldet der ESMA jede Zulassung, danach erscheint der Eintrag im vorläufigen MiCA-Register der EU.

Wie viele CASPs sind in Deutschland zugelassen?

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 100 aktuelle CASPs mit Deutschland als Herkunftsmitgliedstaat. Die erste Zulassung stammt vom 17. Januar 2025, die jüngste vom 12. Oktober 2026. Hinzu kommen 187 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs, die Deutschland nach Artikel 65 als Aufnahmemitgliedstaat führen.

Wann endete die MiCA-Übergangsfrist in Deutschland?

Berechtigte Unternehmen konnten sich in Deutschland bis zum 31. Dezember 2025 auf die nationale Übergangsregelung stützen. Deutschland hatte eine zwölfmonatige Frist und schuf für berechtigte Unternehmen ein gesondertes vereinfachtes Verfahren. Seitdem braucht ein Anbieter eine eigene MiCA-Zulassung, eine gültige Notifizierung nach Artikel 60 oder eine Notifizierung nach Artikel 65 aus einem anderen EWR-Staat.

Darf eine in einem anderen EU-Land zugelassene Börse Kunden in Deutschland bedienen?

Ja, nach Artikel 65. Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP teilt der Behörde seines Herkunftsmitgliedstaats mit, welche Dienstleistungen er in Deutschland erbringen will, und diese Behörde leitet die Notifizierung weiter. Die ESMA-Daten führen 187 solche CASPs für Deutschland. Diese Unternehmen brauchen keine gesonderte Zulassung, auch wenn lokale Vorschriften außerhalb von MiCA gelten können, etwa zu Werbung, Steuern oder Geldwäschebekämpfung.

Quellen

Amtliche Quellen

  1. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): offizielle Websitebafin.de
  2. Vorläufiges MiCA-Register der ESMAesma.europa.eu
  3. Liste der zuständigen Behörden der ESMA (Artikel 93)esma.europa.eu
  4. Liste der Übergangsfristen der ESMA (Artikel 143)esma.europa.eu
  5. Verordnung (EU) 2023/1114 auf EUR-Lexeur-lex.europa.eu

Registerdaten vom 6. Oktober 2026, Daten nach Artikel 110 vom 16. September 2026. Geprüft am 14. Oktober 2026. Zuständigkeiten der Behörden und Zahl der Unternehmen ändern sich: Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Behörde und der ESMA, bevor Sie handeln. Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechts-, Steuer-, Aufsichts- oder Anlageberatung.

Mit den anderen EWR-Staaten vergleichen

Der Ländervergleich zeigt Behörde und Zahl der CASPs für alle 30 EWR-Staaten. Die Liste der zugelassenen Börsen zeigt, welche davon Deutschland abdecken.