BBVA

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Hat BBVA eine MiCA-Lizenz?

Ja: Zugelassen in Spanien (CNMV) seit März 2025

Zugelassen

Statusdefinitionen

Zugelassen
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).
Beantragt
Antrag gestellt oder öffentlich angekündigt. Noch kein Eintrag im Register.
Eingeschränkt
Kein aktueller Eintrag, und die Plattform schränkt ihre Dienste für Nutzer im EWR ein oder zieht sie zurück.
Nicht zugelassen
Keine aktuelle MiCA-Zulassung. Dazu zählen auch Plattformen, deren Übergangsfrist abgelaufen ist.
Nicht erfasst
Protokoll, das unter Erwägungsgrund 22 von MiCA fallen kann. Ob die Verordnung gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Unklar
Wir konnten die Plattform anhand öffentlicher Quellen keinem aktuellen Eintrag zuordnen.
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).

Geprüft am 14. Oktober 2026 im ESMA-Register (Auszug vom 6. Oktober 2026)

Registerdaten von BBVA

EWR-Gesellschaft im Register
Banco Bilbao Vizcaya Argentaria S.A.
LEI
K8MS7FD7N5Z2WQ51AZ71GLEIF ausgegeben
Aufsichtsbehörde
CNMVComisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
Herkunftsstaat laut Register
ES Spanien
Zulassungsdatum
MiCA-Verfahren
Notifizierung nach Artikel 60
MiCA-Dienstleistungen
3 von 10
EU-Pass
Nicht geprüft
In Deutschland verfügbar
Nein, Deutschland nicht notifiziert
Typ
Fintech
Letzte Prüfung
ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026

3 von 10 Dienstleistungen zugelassen

Art. 3 Abs. 1 Nr. 16
  • VerwahrungZugelassen
  • HandelsplattformNicht erfasst
  • Tausch gegen GeldNicht erfasst
  • Krypto-TauschNicht erfasst
  • AuftragsausführungZugelassen
  • PlatzierungNicht erfasst
  • Annahme und ÜbermittlungNicht erfasst
  • BeratungNicht erfasst
  • PortfolioverwaltungNicht erfasst
  • TransfersZugelassen

Nur Herkunftsstaat, 1 von 30

Art. 65

Die ESMA führt für diese Gesellschaft keine Notifizierung an einen Aufnahmemitgliedstaat. Die Zulassung gilt daher nur im Herkunftsmitgliedstaat. Nach Artikel 65 kann die Gesellschaft später weitere EWR-Staaten notifizieren.

  1. Österreich, nicht notifiziert
  2. Belgien, nicht notifiziert
  3. Bulgarien, nicht notifiziert
  4. Kroatien, nicht notifiziert
  5. Zypern, nicht notifiziert
  6. Tschechien, nicht notifiziert
  7. Dänemark, nicht notifiziert
  8. Estland, nicht notifiziert
  9. Finnland, nicht notifiziert
  10. Frankreich, nicht notifiziert
  11. Deutschland, nicht notifiziert
  12. Griechenland, nicht notifiziert
  13. Ungarn, nicht notifiziert
  14. Island, nicht notifiziert
  15. Irland, nicht notifiziert
  16. Italien, nicht notifiziert
  17. Lettland, nicht notifiziert
  18. Liechtenstein, nicht notifiziert
  19. Litauen, nicht notifiziert
  20. Luxemburg, nicht notifiziert
  21. Malta, nicht notifiziert
  22. Niederlande, nicht notifiziert
  23. Norwegen, nicht notifiziert
  24. Polen, nicht notifiziert
  25. Portugal, nicht notifiziert
  26. Rumänien, nicht notifiziert
  27. Slowakei, nicht notifiziert
  28. Slowenien, nicht notifiziert
  29. Spanien, Herkunftsstaat
  30. Schweden, nicht notifiziert
  • Herkunft ES
  • EU-Pass 0
  • Nicht notifiziert 29

MiCA-Status von BBVA im Detail

Ja, BBVA ist seit März 2025 im MiCA-Register eingetragen, im Notifizierungsverfahren nach Artikel 60. Zuständige Aufsichtsbehörde in Spanien: CNMV. Die spanische Bank wurde im März 2025 über das Notifizierungsverfahren für Kreditinstitute bei der CNMV in das MiCA-Register eingetragen. BBVA bietet Privatkunden Kryptohandel und Verwahrung an.

In der Praxis: Die angegebene EWR-Gesellschaft wird für die Dienstleistungen beaufsichtigt, die ihr Eintrag im MiCA-Register abdeckt. Es gelten Wohlverhaltens- und Informationspflichten. Der Schutz der Vermögenswerte und die Haftung für die Verwahrung hängen von der Dienstleistung ab und davon, welche Gesellschaft die Vermögenswerte oder Gelder hält. Beschwerden können Sie an die zuständige Behörde (CNMV) richten.

Und in Deutschland?

Der Eintrag von BBVA nennt Deutschland nicht als Aufnahmemitgliedstaat. Auf dieser Grundlage darf die Gesellschaft Kunden in Deutschland nicht aktiv ansprechen. Fragen Sie bei der Plattform nach, welche Gesellschaft in Deutschland tätig ist.

Häufige Fragen

Wer beaufsichtigt BBVA in der EU?

BBVA ist seit März 2025 in Spanien im MiCA-Register eingetragen, im Notifizierungsverfahren nach Artikel 60. Die Aufsicht liegt bei der zuständigen Behörde (CNMV). Eingetragen ist die Gesellschaft Banco Bilbao Vizcaya Argentaria S.A. Für die Gesellschaft und den aktuellen Umfang der Dienstleistungen ist das ESMA-Register maßgeblich.

Sind die Dienste von BBVA im gesamten EWR verfügbar?

Das ESMA-Register nennt für den aktuellen Eintrag von BBVA keinen Aufnahmemitgliedstaat. Die MiCA-Dienstleistungen sind damit nur im Herkunftsmitgliedstaat eingetragen (Spanien). Prüfen Sie die amtlichen Register und den Vertragspartner für Ihr Land.

Schützt MiCA mein Guthaben bei BBVA?

MiCA verpflichtet die im EWR eingetragene Gesellschaft für die eingetragene Dienstleistung zu Wohlverhaltens- und Informationspflichten. Welche Pflichten zum Schutz der Vermögenswerte gelten, hängt von der Dienstleistung ab und davon, welche Gesellschaft die Kryptowerte oder Gelder der Kunden hält. Artikel 75 regelt die Haftung des Verwahrers für Verluste, die ihm zuzurechnen sind, und begrenzt diese Haftung. Eine Einlagensicherung sieht MiCA nicht vor, und Kryptowerte können an Wert verlieren.

Wie prüfe ich die Zulassung von BBVA selbst?

Suchen Sie im amtlichen CASP-Register der ESMA nach Banco Bilbao Vizcaya Argentaria S.A. Die nationalen Aufsichtsbehörden aktualisieren die Daten jede Woche. Maßgeblich ist das amtliche Register.

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EU MiCA ist ein unabhängiges Register. Weder die ESMA noch nationale Aufsichtsbehörden betreiben diese Website. Die Inhalte dienen der Information und sind keine Rechts-, Finanz- oder Anlageberatung. Kryptowerte sind mit hohen Risiken verbunden. Nur für Personen ab 18 Jahren.

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