MiCA-Lizenz in Spanien: CNMV

Kurz gesagt

In Spanien lässt die zuständige nationale Behörde Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu: Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV). Die nationale Übergangsfrist endete am 1. Juli 2026. Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 15 aktuelle CASPs in Spanien und 189 anderswo zugelassene CASPs, die Dienstleistungen in Spanien notifiziert haben.
CASP-Behörde
CNMV
Übergangsfrist bis
1. Juli 2026
Zugelassene CASPs in Spanien
15
CASPs mit EU-Pass für Spanien
189
Auf dieser Seite9 Abschnitte
  1. Wer lässt CASPs in Spanien zu?
  2. Zugelassene CASPs in Spanien
  3. Dienstleistungen der CASPs in Spanien
  4. CASPs mit EU-Pass für Spanien
  5. Verfolgte Börsen für Spanien
  6. Warnhinweise nach Artikel 110
  7. MiCA-Zulassung in Spanien beantragen
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Wer lässt CASPs in Spanien zu?

Zuständige Behörde für CASPs mit Spanien als Herkunftsmitgliedstaat: Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV). Die Behörde wendet die Vorschriften von Titel V der MiCA-Verordnung an, nimmt Anträge nach Artikel 62 entgegen, entscheidet über die Zulassung nach Artikel 63 und nimmt die Notifizierungen berechtigter Finanzunternehmen nach Artikel 60 entgegen.

Federführende CASP-Behörde
CNMV
Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
Übergangsfrist bis
1. Juli 2026
Spanien hatte zunächst 12 Monate mitgeteilt, aber kein Gesetz zur Verkürzung der Frist erlassen. Die ESMA-Aktualisierung vom Dezember 2025 weist 18 Monate aus, und laut CNMV endet die Frist am 1. Juli 2026.
Behörden in der ESMA-Datei
1
Comision Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
Notifizierte Whitepaper
8
8 andere Kryptowerte (Titel II), 0 E-Geld-Token (Titel IV)

Der Link zur Behörde öffnet die offizielle Website der Aufsicht. Die ESMA veröffentlicht das vorläufige MiCA-Register, das diese Seite auswertet. Das vollständige CASP-Register (EN) gibt jeden Eintrag einzeln wieder.

Zugelassene CASPs in Spanien

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 15 aktuelle CASPs mit Spanien als Herkunftsmitgliedstaat. Die erste Zulassung stammt vom 5. März 2025, die jüngste vom 31. Juli 2026. Die Namen führen zur Börsenseite, wenn eumica die Marke verfolgt, sonst zum Registereintrag.

Aktuelle CASPs mit Spanien als Herkunftsmitgliedstaat, ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026
Banco Bilbao Vizcaya Argentaria S.A.Verfolgte Marke: BBVA3/101/30
CECABANK S.A.CECABANK3/101/30
OPEN BANK S.A.Verfolgte Marke: Openbank2/102/30
Bitcoinforme S.L.Verfolgte Marke: Bit2Me7/1030/30
RENTA 4 BANCO S.A.RENTA 43/101/30
CAIXABANK S.A.CAIXABANK4/101/30
KUTXABANK S.A.KUTXABANK3/101/30
DUE NETWORK S.L.DUE2/1030/30
CRIPTAN TRADE S.L.CRIPTAN4/1027/30
CROSSMINT EUROPE S.L.CROSSMINT3/1027/30
MINOS GLOBAL S.L.MINOS GLOBAL7/101/30
PROSEGUR CUSTODIA DE ACTIVOS DIGITALES S.L.U.PROSEGUR CRYPTO3/101/30
IQANA TECHNOLOGIES S.L.1/103/30
BASQUE PAY S.L.FAZIL CRYPTO1/101/30
FINTECH PAYMENTS PSC S.L.CRYPTOPOCKET1/1027/30

Die Dienstleistungen sind die zehn MiCA-Kennbuchstaben a bis j. Die EWR-Reichweite zählt den Herkunftsmitgliedstaat und jeden Aufnahmemitgliedstaat, den die ESMA für die Gesellschaft führt.

Dienstleistungen der CASPs in Spanien

Jeder Balken zählt die aktuellen CASPs in Spanien, die die Dienstleistung erbringen dürfen. Die meisten Unternehmen haben mehrere Dienstleistungen, daher liegt die Summe über 15.

  1. aVerwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden11
  2. bBetrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte0
  3. cTausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag6
  4. dTausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte4
  5. eAusführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden5
  6. fPlatzierung von Kryptowerten2
  7. gAnnahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden8
  8. hBeratung zu Kryptowerten0
  9. iPortfolioverwaltung von Kryptowerten1
  10. jErbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden10

CASPs mit EU-Pass für Spanien

189 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs dürfen Kunden in Spanien bedienen. Bei jedem davon führt die ESMA-Datei Spanien für mindestens eine aktuelle Dienstleistung als Aufnahmemitgliedstaat, entsprechend der grenzüberschreitenden Notifizierung nach Artikel 65. Die meisten kommen aus diesen Herkunftsstaaten: Frankreich (29), Niederlande (21), Zypern (20) und Malta (18).

Die 189 CASPs mit Notifizierung für Spanien anzeigen

Verfolgte Börsen für Spanien

eumica verfolgt 52 zugelassene Börsen und Broker. Die Gruppen unten zeigen für jede davon, ob Spanien laut ESMA ihr Herkunfts- oder Aufnahmestaat ist.

Ohne Notifizierung nennt die ESMA-Datei für die betreffende Gesellschaft keine Dienstleistung in Spanien. Die Marke kann Spanien aber über eine andere Konzerngesellschaft oder eine spätere Notifizierung abdecken. Prüfen Sie den Eintrag, bevor Sie sich darauf verlassen. Die Börsen der letzten Gruppe schränken ihre Dienste im EWR ein oder warten noch auf ihre Zulassung.

Warnhinweise nach Artikel 110

Die ESMA-Datei nach Artikel 110 vom 16. September 2026 enthält keinen Eintrag, der in Spanien gemeldet wurde. Diese Datei sammelt Warnhinweise und ist keine vollständige Liste nicht zugelassener Unternehmen.

Die MiCA-Warnliste (EN) zeigt jeden Eintrag mit meldendem Staat und Datum. In Deutschland finden Sie außerdem die Warnungen der BaFin.

MiCA-Zulassung in Spanien beantragen

Ein Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und tatsächlicher Geschäftsleitung in Spanien beantragt die Zulassung nach Artikel 63 bei der zuständigen Behörde (CNMV). Der Antrag nach Artikel 62 umfasst die geplanten Dienstleistungen, die Unternehmensführung, mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung mit Wohnsitz in der EU, die aufsichtsrechtlichen Sicherheitsvorkehrungen, den Schutz der Kundenwerte, das Beschwerdeverfahren sowie die nach DORA geforderte Geschäftsfortführung und IT-Kontrollen.

Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, E-Geld-Institute, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, Marktbetreiber und andere Unternehmen nach Artikel 60 können gleichwertige Dienstleistungen stattdessen der zuständigen Behörde (CNMV) notifizieren. Das muss mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Erbringung dieser Dienstleistungen geschehen.

MiCA-Wege für einen CASP mit Spanien als Herkunftsmitgliedstaat
WegFür wenGesetzliche Fristen
Zulassung nach Artikel 63Ein neuer Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen25 Arbeitstage für die Prüfung der Vollständigkeit, dann 40 Arbeitstage für die Bewertung
Notifizierung nach Artikel 60Ein bereits zugelassenes Kreditinstitut, eine Wertpapierfirma, ein E-Geld-Institut oder ein gleichgestelltes UnternehmenNotifizierung mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Dienstleistung
Notifizierung nach Artikel 65Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP, der Einwohner bedienen willDie Behörde des Herkunftsmitgliedstaats leitet die Notifizierung an den Aufnahmemitgliedstaat weiter
Mindestkapital nach Anhang IV je Klasse für einen CASP nach Artikel 63
MiCA-KlasseMinimumTypische Dienstleistungen
Klasse 150.000 €Aufträge, Ausführung, Platzierung, Transfers, Beratung und Portfolioverwaltung
Klasse 2125.000 €Klasse 1 plus Verwahrung und Tausch von Kryptowerten
Klasse 3150.000 €Klasse 2 plus Betrieb einer Handelsplattform

Nach Artikel 67 gilt der höhere der beiden Beträge: das Minimum nach Anhang IV oder ein Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres. Die gesetzlichen Fristen betreffen nur die Prüfung durch die Behörde. Die Vorbereitung des Antrags und Rückfragen der Behörde verlängern das Verfahren.

Häufige Fragen

Wer erteilt in Spanien die MiCA-Zulassung als CASP?

Zuständige Behörde für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit Spanien als Herkunftsmitgliedstaat: Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV). Die Behörde meldet der ESMA jede Zulassung, danach erscheint der Eintrag im vorläufigen MiCA-Register der EU.

Wie viele CASPs sind in Spanien zugelassen?

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 15 aktuelle CASPs mit Spanien als Herkunftsmitgliedstaat. Die erste Zulassung stammt vom 5. März 2025, die jüngste vom 31. Juli 2026. Hinzu kommen 189 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs, die Spanien nach Artikel 65 als Aufnahmemitgliedstaat führen.

Wann endete die MiCA-Übergangsfrist in Spanien?

Berechtigte Unternehmen konnten sich in Spanien bis zum 1. Juli 2026 auf die nationale Übergangsregelung stützen. Spanien hatte zunächst 12 Monate mitgeteilt, aber kein Gesetz zur Verkürzung der Frist erlassen. Die ESMA-Aktualisierung vom Dezember 2025 weist 18 Monate aus, und laut CNMV endet die Frist am 1. Juli 2026. Seitdem braucht ein Anbieter eine eigene MiCA-Zulassung, eine gültige Notifizierung nach Artikel 60 oder eine Notifizierung nach Artikel 65 aus einem anderen EWR-Staat.

Darf eine in einem anderen EU-Land zugelassene Börse Kunden in Spanien bedienen?

Ja, nach Artikel 65. Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP teilt der Behörde seines Herkunftsmitgliedstaats mit, welche Dienstleistungen er in Spanien erbringen will, und diese Behörde leitet die Notifizierung weiter. Die ESMA-Daten führen 189 solche CASPs für Spanien. Diese Unternehmen brauchen keine gesonderte Zulassung, auch wenn lokale Vorschriften außerhalb von MiCA gelten können, etwa zu Werbung, Steuern oder Geldwäschebekämpfung.

Quellen

Amtliche Quellen

  1. Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV): offizielle Websitecnmv.es
  2. Vorläufiges MiCA-Register der ESMAesma.europa.eu
  3. Liste der zuständigen Behörden der ESMA (Artikel 93)esma.europa.eu
  4. Liste der Übergangsfristen der ESMA (Artikel 143)esma.europa.eu
  5. Verordnung (EU) 2023/1114 auf EUR-Lexeur-lex.europa.eu

Registerdaten vom 6. Oktober 2026, Daten nach Artikel 110 vom 16. September 2026. Geprüft am 14. Oktober 2026. Zuständigkeiten der Behörden und Zahl der Unternehmen ändern sich: Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Behörde und der ESMA, bevor Sie handeln. Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechts-, Steuer-, Aufsichts- oder Anlageberatung.

Mit den anderen EWR-Staaten vergleichen

Der Ländervergleich zeigt Behörde und Zahl der CASPs für alle 30 EWR-Staaten. Die Liste der zugelassenen Börsen zeigt, welche davon Deutschland abdecken.