KuCoin

CEXkucoin.com

Hat KuCoin eine MiCA-Lizenz?

Ja: Zugelassen in Österreich (FMA) seit November 2025, aber die Tätigkeit ist eingeschränkt

Zugelassen

Statusdefinitionen

Zugelassen
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).
Beantragt
Antrag gestellt oder öffentlich angekündigt. Noch kein Eintrag im Register.
Eingeschränkt
Kein aktueller Eintrag, und die Plattform schränkt ihre Dienste für Nutzer im EWR ein oder zieht sie zurück.
Nicht zugelassen
Keine aktuelle MiCA-Zulassung. Dazu zählen auch Plattformen, deren Übergangsfrist abgelaufen ist.
Nicht erfasst
Protokoll, das unter Erwägungsgrund 22 von MiCA fallen kann. Ob die Verordnung gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Unklar
Wir konnten die Plattform anhand öffentlicher Quellen keinem aktuellen Eintrag zuordnen.
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).

Geprüft am 14. Oktober 2026 im ESMA-Register (Auszug vom 6. Oktober 2026)

Registerdaten von KuCoin

EWR-Gesellschaft im Register
KuCoin EU Exchange GmbH
LEI
529900B4G0EGK7Z9KT45GLEIF ausgegeben
Aufsichtsbehörde
FMA AustriaÖsterreichische Finanzmarktaufsicht (FMA)
Herkunftsstaat laut Register
AT Österreich
Zulassungsdatum
MiCA-Dienstleistungen
5 von 10
EU-Pass
In 28 Aufnahmestaaten notifiziert
In Deutschland verfügbar
Ja, EU-Pass für Deutschland notifiziert
Typ
CEX
Letzte Prüfung
ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026

5 von 10 Dienstleistungen zugelassen

Art. 3 Abs. 1 Nr. 16
  • VerwahrungZugelassen
  • HandelsplattformNicht erfasst
  • Tausch gegen GeldZugelassen
  • Krypto-TauschZugelassen
  • AuftragsausführungNicht erfasst
  • PlatzierungZugelassen
  • Annahme und ÜbermittlungNicht erfasst
  • BeratungNicht erfasst
  • PortfolioverwaltungNicht erfasst
  • TransfersZugelassen

Verfügbar in 29 von 30 Staaten

Art. 65

Der Herkunftsmitgliedstaat und 28 nach Artikel 65 notifizierte Aufnahmemitgliedstaaten.

  1. Österreich, Herkunftsstaat
  2. Belgien, notifiziert
  3. Bulgarien, notifiziert
  4. Kroatien, notifiziert
  5. Zypern, notifiziert
  6. Tschechien, notifiziert
  7. Dänemark, notifiziert
  8. Estland, notifiziert
  9. Finnland, notifiziert
  10. Frankreich, notifiziert
  11. Deutschland, notifiziert
  12. Griechenland, notifiziert
  13. Ungarn, notifiziert
  14. Island, notifiziert
  15. Irland, notifiziert
  16. Italien, notifiziert
  17. Lettland, notifiziert
  18. Liechtenstein, notifiziert
  19. Litauen, notifiziert
  20. Luxemburg, notifiziert
  21. Malta, nicht notifiziert
  22. Niederlande, notifiziert
  23. Norwegen, notifiziert
  24. Polen, notifiziert
  25. Portugal, notifiziert
  26. Rumänien, notifiziert
  27. Slowakei, notifiziert
  28. Slowenien, notifiziert
  29. Spanien, notifiziert
  30. Schweden, notifiziert
  • Herkunft AT
  • EU-Pass 28
  • Nicht notifiziert 1

MiCA-Status von KuCoin im Detail

Ja, KuCoin ist seit November 2025 im MiCA-Register eingetragen. Zuständige Aufsichtsbehörde in Österreich: FMA. Die österreichische FMA hat die EU-Gesellschaft von KuCoin im November 2025 zugelassen. Am 18. Mai 2026 hob die FMA ihr Neugeschäftsverbot vom Februar 2026 auf. Mit Stand 12. Oktober 2026 erklärte die FMA weiterhin, dass ein gesonderter Bescheid vom 18. Februar 2026 KuCoin EU die Aufnahme des Geschäftsbetriebs untersagte. Eine spätere Mitteilung der FMA haben wir nicht gefunden. Die FMA hat die Lizenz nicht entzogen, und KuCoin EU Exchange GmbH steht weiterhin im CASP-Registerauszug der ESMA vom 6. Oktober 2026.

Die österreichische FMA hob ihr Neugeschäftsverbot am 18. Mai 2026 auf. Mit Stand 12. Oktober 2026 untersagte eine Aufsichtsentscheidung vom Februar 2026 KuCoin EU weiterhin die Aufnahme des Geschäftsbetriebs.

In der Praxis: Die angegebene EWR-Gesellschaft wird für die Dienstleistungen beaufsichtigt, die ihr Eintrag im MiCA-Register abdeckt. Es gelten Wohlverhaltens- und Informationspflichten. Der Schutz der Vermögenswerte und die Haftung für die Verwahrung hängen von der Dienstleistung ab und davon, welche Gesellschaft die Vermögenswerte oder Gelder hält. Beschwerden können Sie an die zuständige Behörde (FMA Austria) richten.

Und in Deutschland?

Die Gesellschaft von KuCoin ist in Österreich zugelassen und hat Deutschland nach Artikel 65 als Aufnahmemitgliedstaat notifiziert. Damit darf die Gesellschaft ihre zugelassenen Dienstleistungen auch Kunden in Deutschland anbieten.

Welche KuCoin-Gesellschaft die MiCA-Lizenz hält

KuCoin EU Exchange GmbH in Wien hält die MiCA-Zulassung von KuCoin. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) erteilte sie mit Bescheid vom 27. November 2025 und veröffentlichte die Erteilung am folgenden Tag. Das ESMA-Register führt fünf Dienstleistungen: Verwahrung, Tausch von Kryptowerten gegen Geld, Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte, Platzierung sowie Transfers. Der Betrieb einer Handelsplattform ist nicht aufgeführt.

Die ESMA führt 28 Aufnahmemitgliedstaaten für die Gesellschaft. Malta ist der einzige EWR-Staat außer Österreich, der auf der Liste fehlt. Die globalen Nutzungsbedingungen von KuCoin, zuletzt am 29. September 2026 aktualisiert, nennen Frankreich und die Niederlande als gesperrte EU-Länder für die globale Plattform.

Warum die FMA KuCoin EU 2026 beschränkt hat

CoinDesk berichtete am 23. Februar 2026, dass die FMA KuCoin EU die Aufnahme von Neugeschäft untersagt hatte, weil die Funktionen des Geldwäsche- und des Sanktionsbeauftragten unbesetzt waren. Laut CoinDesk vom 29. April 2026 stellte KuCoin EU einen neuen Geldwäschebeauftragten und zwei Stellvertreter ein.

Am 18. Mai 2026 hob die FMA das Neugeschäftsverbot auf, das sie am 19. Februar 2026 angeordnet hatte. In derselben Mitteilung erklärte die FMA, dass ein gesonderter Bescheid vom 18. Februar 2026 KuCoin EU weiterhin die Aufnahme des Geschäftsbetriebs untersagte. Als Grund nannte die FMA zentrale Governance- und Geschäftsleitungsfunktionen, die das Unternehmen noch nicht besetzt hatte. Eine spätere Mitteilung der FMA zu KuCoin bis zum 12. Oktober 2026 haben wir nicht gefunden.

Hat KuCoin noch eine MiCA-Lizenz?

Die FMA hat die Zulassung nicht entzogen, und KuCoin EU Exchange GmbH stand weiterhin im CASP-Registerauszug der ESMA vom 6. Oktober 2026. Lizenz und Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs sind in diesem Fall getrennte Fragen. Nutzer in der EU sollten die jüngste Mitteilung der FMA zu KuCoin EU lesen, bevor sie sich auf die Plattform verlassen.

Börsen mit aktueller MiCA-Zulassung

Börsen, die Deutschland abdecken, stehen oben. Links mit dem Hinweis „Anzeige“ sind gesponserte Affiliate-Links. Alle zugelassenen Börsen

  • Anzeige
    OKXZugelassen

    MFSA, MT, seit Januar 2025

    9/1030/30
  • Anzeige
    KrakenZugelassen

    Central Bank of Ireland, IE, seit Juni 2025

    8/1030/30
  • Anzeige
    CoinbaseZugelassen

    CSSF, LU, seit Juni 2025

    7/1030/30
  • Anzeige
    Crypto.comZugelassen

    MFSA, MT, seit Januar 2025

    6/1030/30
  • Anzeige
    BybitZugelassen

    FMA Austria, AT, seit Mai 2025

    5/1029/30

Häufige Fragen

Wer beaufsichtigt KuCoin in der EU?

KuCoin ist seit November 2025 in Österreich im MiCA-Register eingetragen, wobei unser Eintrag die Rechtsgrundlage nicht gesondert ausweist. Die Aufsicht liegt bei der zuständigen Behörde (FMA). Eingetragen ist die Gesellschaft KuCoin EU Exchange GmbH. Für die Gesellschaft und den aktuellen Umfang der Dienstleistungen ist das ESMA-Register maßgeblich.

Sind die Dienste von KuCoin im gesamten EWR verfügbar?

MiCA sieht für die im Herkunftsmitgliedstaat eingetragenen Dienstleistungen ein Notifizierungsverfahren gegenüber den Aufnahmemitgliedstaaten vor. Es gilt eine Beschränkung durch eine Aufsichtsbehörde. Die österreichische FMA hob ihr Neugeschäftsverbot am 18. Mai 2026 auf. Mit Stand 12. Oktober 2026 untersagte eine Aufsichtsentscheidung vom Februar 2026 KuCoin EU weiterhin die Aufnahme des Geschäftsbetriebs. Die Eintragung im Herkunftsmitgliedstaat belegt weder, dass die Tätigkeit begonnen hat, noch dass jeder Aufnahmemitgliedstaat eine Notifizierung erhalten hat.

Schützt MiCA mein Guthaben bei KuCoin?

MiCA verpflichtet die im EWR eingetragene Gesellschaft für die eingetragene Dienstleistung zu Wohlverhaltens- und Informationspflichten. Welche Pflichten zum Schutz der Vermögenswerte gelten, hängt von der Dienstleistung ab und davon, welche Gesellschaft die Kryptowerte oder Gelder der Kunden hält. Artikel 75 regelt die Haftung des Verwahrers für Verluste, die ihm zuzurechnen sind, und begrenzt diese Haftung. Eine Einlagensicherung sieht MiCA nicht vor, und Kryptowerte können an Wert verlieren.

Wie prüfe ich die Zulassung von KuCoin selbst?

Suchen Sie im amtlichen CASP-Register der ESMA nach KuCoin EU Exchange GmbH. Die nationalen Aufsichtsbehörden aktualisieren die Daten jede Woche. Maßgeblich ist das amtliche Register.

← Zurück zum Register

EU MiCA ist ein unabhängiges Register. Weder die ESMA noch nationale Aufsichtsbehörden betreiben diese Website. Die Inhalte dienen der Information und sind keine Rechts-, Finanz- oder Anlageberatung. Kryptowerte sind mit hohen Risiken verbunden. Nur für Personen ab 18 Jahren.