WhiteBIT

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Hat WhiteBIT eine MiCA-Lizenz?

Ja: Zugelassen in Österreich (FMA) seit Juni 2026

Zugelassen

Statusdefinitionen

Zugelassen
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).
Beantragt
Antrag gestellt oder öffentlich angekündigt. Noch kein Eintrag im Register.
Eingeschränkt
Kein aktueller Eintrag, und die Plattform schränkt ihre Dienste für Nutzer im EWR ein oder zieht sie zurück.
Nicht zugelassen
Keine aktuelle MiCA-Zulassung. Dazu zählen auch Plattformen, deren Übergangsfrist abgelaufen ist.
Nicht erfasst
Protokoll, das unter Erwägungsgrund 22 von MiCA fallen kann. Ob die Verordnung gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Unklar
Wir konnten die Plattform anhand öffentlicher Quellen keinem aktuellen Eintrag zuordnen.
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).

Geprüft am 14. Oktober 2026 im ESMA-Register (Auszug vom 6. Oktober 2026)

Registerdaten von WhiteBIT

EWR-Gesellschaft im Register
WB-Shields Innovations GmbH
LEI
254900ERDZ4CZ5IF7P56GLEIF ausgegeben
Aufsichtsbehörde
FMA AustriaÖsterreichische Finanzmarktaufsicht (FMA)
Herkunftsstaat laut Register
AT Österreich
Zulassungsdatum
MiCA-Dienstleistungen
5 von 10
EU-Pass
In 28 Aufnahmestaaten notifiziert
In Deutschland verfügbar
Ja, EU-Pass für Deutschland notifiziert
Typ
CEX
Letzte Prüfung
ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026

5 von 10 Dienstleistungen zugelassen

Art. 3 Abs. 1 Nr. 16
  • VerwahrungZugelassen
  • HandelsplattformNicht erfasst
  • Tausch gegen GeldZugelassen
  • Krypto-TauschZugelassen
  • AuftragsausführungNicht erfasst
  • PlatzierungZugelassen
  • Annahme und ÜbermittlungNicht erfasst
  • BeratungNicht erfasst
  • PortfolioverwaltungNicht erfasst
  • TransfersZugelassen

Verfügbar in 29 von 30 Staaten

Art. 65

Der Herkunftsmitgliedstaat und 28 nach Artikel 65 notifizierte Aufnahmemitgliedstaaten.

  1. Österreich, Herkunftsstaat
  2. Belgien, notifiziert
  3. Bulgarien, notifiziert
  4. Kroatien, notifiziert
  5. Zypern, notifiziert
  6. Tschechien, notifiziert
  7. Dänemark, notifiziert
  8. Estland, notifiziert
  9. Finnland, notifiziert
  10. Frankreich, notifiziert
  11. Deutschland, notifiziert
  12. Griechenland, notifiziert
  13. Ungarn, notifiziert
  14. Island, notifiziert
  15. Irland, notifiziert
  16. Italien, notifiziert
  17. Lettland, notifiziert
  18. Liechtenstein, notifiziert
  19. Litauen, notifiziert
  20. Luxemburg, notifiziert
  21. Malta, nicht notifiziert
  22. Niederlande, notifiziert
  23. Norwegen, notifiziert
  24. Polen, notifiziert
  25. Portugal, notifiziert
  26. Rumänien, notifiziert
  27. Slowakei, notifiziert
  28. Slowenien, notifiziert
  29. Spanien, notifiziert
  30. Schweden, notifiziert
  • Herkunft AT
  • EU-Pass 28
  • Nicht notifiziert 1

MiCA-Status von WhiteBIT im Detail

Ja, WhiteBIT ist seit Juni 2026 im MiCA-Register eingetragen. Zuständige Aufsichtsbehörde in Österreich: FMA. Die österreichische FMA hat WhiteBIT EU im Juni 2026 als CASP nach MiCA zugelassen. Nach Artikel 65 kann die Gesellschaft ihre zugelassenen Dienstleistungen in anderen EWR-Staaten notifizieren.

In der Praxis: Die angegebene EWR-Gesellschaft wird für die Dienstleistungen beaufsichtigt, die ihr Eintrag im MiCA-Register abdeckt. Es gelten Wohlverhaltens- und Informationspflichten. Der Schutz der Vermögenswerte und die Haftung für die Verwahrung hängen von der Dienstleistung ab und davon, welche Gesellschaft die Vermögenswerte oder Gelder hält. Beschwerden können Sie an die zuständige Behörde (FMA Austria) richten.

Und in Deutschland?

Die Gesellschaft von WhiteBIT ist in Österreich zugelassen und hat Deutschland nach Artikel 65 als Aufnahmemitgliedstaat notifiziert. Damit darf die Gesellschaft ihre zugelassenen Dienstleistungen auch Kunden in Deutschland anbieten.

Häufige Fragen

Wer beaufsichtigt WhiteBIT in der EU?

WhiteBIT ist seit Juni 2026 in Österreich im MiCA-Register eingetragen, wobei unser Eintrag die Rechtsgrundlage nicht gesondert ausweist. Die Aufsicht liegt bei der zuständigen Behörde (FMA). Eingetragen ist die Gesellschaft WB-Shields Innovations GmbH. Für die Gesellschaft und den aktuellen Umfang der Dienstleistungen ist das ESMA-Register maßgeblich.

Sind die Dienste von WhiteBIT im gesamten EWR verfügbar?

Für die im Herkunftsmitgliedstaat eingetragenen Dienstleistungen von WhiteBIT nennt das ESMA-Register 28 Aufnahmemitgliedstaaten. Diese Liste erfasst die Notifizierungen an die Aufsichtsbehörden der Aufnahmemitgliedstaaten. Sie belegt nicht, dass jede Dienstleistung in jedem Land verfügbar ist. Prüfen Sie daher, welche Gesellschaft für Ihr Land Vertragspartner ist.

Schützt MiCA mein Guthaben bei WhiteBIT?

MiCA verpflichtet die im EWR eingetragene Gesellschaft für die eingetragene Dienstleistung zu Wohlverhaltens- und Informationspflichten. Welche Pflichten zum Schutz der Vermögenswerte gelten, hängt von der Dienstleistung ab und davon, welche Gesellschaft die Kryptowerte oder Gelder der Kunden hält. Artikel 75 regelt die Haftung des Verwahrers für Verluste, die ihm zuzurechnen sind, und begrenzt diese Haftung. Eine Einlagensicherung sieht MiCA nicht vor, und Kryptowerte können an Wert verlieren.

Wie prüfe ich die Zulassung von WhiteBIT selbst?

Suchen Sie im amtlichen CASP-Register der ESMA nach WB-Shields Innovations GmbH. Die nationalen Aufsichtsbehörden aktualisieren die Daten jede Woche. Maßgeblich ist das amtliche Register.

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EU MiCA ist ein unabhängiges Register. Weder die ESMA noch nationale Aufsichtsbehörden betreiben diese Website. Die Inhalte dienen der Information und sind keine Rechts-, Finanz- oder Anlageberatung. Kryptowerte sind mit hohen Risiken verbunden. Nur für Personen ab 18 Jahren.

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