N26

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Hat N26 eine MiCA-Lizenz?

Ja: Zugelassen in Deutschland (BaFin) seit Mai 2025

Zugelassen

Statusdefinitionen

Zugelassen
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).
Beantragt
Antrag gestellt oder öffentlich angekündigt. Noch kein Eintrag im Register.
Eingeschränkt
Kein aktueller Eintrag, und die Plattform schränkt ihre Dienste für Nutzer im EWR ein oder zieht sie zurück.
Nicht zugelassen
Keine aktuelle MiCA-Zulassung. Dazu zählen auch Plattformen, deren Übergangsfrist abgelaufen ist.
Nicht erfasst
Protokoll, das unter Erwägungsgrund 22 von MiCA fallen kann. Ob die Verordnung gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Unklar
Wir konnten die Plattform anhand öffentlicher Quellen keinem aktuellen Eintrag zuordnen.
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).

Geprüft am 14. Oktober 2026 im ESMA-Register (Auszug vom 6. Oktober 2026)

Registerdaten von N26

EWR-Gesellschaft im Register
N26 Bank SE
LEI
529900JB9XYZ8E87N345GLEIF ausgegeben
Aufsichtsbehörde
BaFinBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Herkunftsstaat laut Register
DE Deutschland
Zulassungsdatum
MiCA-Dienstleistungen
1 von 10
EU-Pass
In 6 Aufnahmestaaten notifiziert
In Deutschland verfügbar
Ja, Eintrag bei der BaFin
Typ
Fintech
Letzte Prüfung
ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026

1 von 10 Dienstleistungen zugelassen

Art. 3 Abs. 1 Nr. 16
  • VerwahrungNicht erfasst
  • HandelsplattformNicht erfasst
  • Tausch gegen GeldNicht erfasst
  • Krypto-TauschNicht erfasst
  • AuftragsausführungNicht erfasst
  • PlatzierungNicht erfasst
  • Annahme und ÜbermittlungZugelassen
  • BeratungNicht erfasst
  • PortfolioverwaltungNicht erfasst
  • TransfersNicht erfasst

Verfügbar in 7 von 30 Staaten

Art. 65

Der Herkunftsmitgliedstaat und 6 nach Artikel 65 notifizierte Aufnahmemitgliedstaaten.

  1. Österreich, notifiziert
  2. Belgien, notifiziert
  3. Bulgarien, nicht notifiziert
  4. Kroatien, nicht notifiziert
  5. Zypern, nicht notifiziert
  6. Tschechien, nicht notifiziert
  7. Dänemark, nicht notifiziert
  8. Estland, nicht notifiziert
  9. Finnland, nicht notifiziert
  10. Frankreich, notifiziert
  11. Deutschland, Herkunftsstaat
  12. Griechenland, nicht notifiziert
  13. Ungarn, nicht notifiziert
  14. Island, nicht notifiziert
  15. Irland, notifiziert
  16. Italien, nicht notifiziert
  17. Lettland, nicht notifiziert
  18. Liechtenstein, nicht notifiziert
  19. Litauen, nicht notifiziert
  20. Luxemburg, nicht notifiziert
  21. Malta, nicht notifiziert
  22. Niederlande, nicht notifiziert
  23. Norwegen, nicht notifiziert
  24. Polen, nicht notifiziert
  25. Portugal, notifiziert
  26. Rumänien, nicht notifiziert
  27. Slowakei, nicht notifiziert
  28. Slowenien, nicht notifiziert
  29. Spanien, notifiziert
  30. Schweden, nicht notifiziert
  • Herkunft DE
  • EU-Pass 6
  • Nicht notifiziert 23

MiCA-Status von N26 im Detail

Ja, N26 ist seit Mai 2025 im MiCA-Register eingetragen. Zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland: BaFin. Die deutsche Neobank hält seit Mai 2025 eine MiCA-Zulassung der BaFin für die Annahme und Übermittlung von Aufträgen. N26 bietet Kryptodienste in der eigenen App an.

In der Praxis: Die angegebene EWR-Gesellschaft wird für die Dienstleistungen beaufsichtigt, die ihr Eintrag im MiCA-Register abdeckt. Es gelten Wohlverhaltens- und Informationspflichten. Der Schutz der Vermögenswerte und die Haftung für die Verwahrung hängen von der Dienstleistung ab und davon, welche Gesellschaft die Vermögenswerte oder Gelder hält. Beschwerden können Sie an die zuständige Behörde (BaFin) richten.

Und in Deutschland?

N26 ist über eine Gesellschaft mit Herkunftsmitgliedstaat Deutschland im MiCA-Register eingetragen, zuständig ist die BaFin. Die Gesellschaft darf Kunden in Deutschland die eingetragenen Dienstleistungen anbieten.

Häufige Fragen

Wer beaufsichtigt N26 in der EU?

N26 ist seit Mai 2025 in Deutschland im MiCA-Register eingetragen, wobei unser Eintrag die Rechtsgrundlage nicht gesondert ausweist. Die Aufsicht liegt bei der zuständigen Behörde (BaFin). Eingetragen ist die Gesellschaft N26 Bank SE. Für die Gesellschaft und den aktuellen Umfang der Dienstleistungen ist das ESMA-Register maßgeblich.

Sind die Dienste von N26 im gesamten EWR verfügbar?

Für die im Herkunftsmitgliedstaat eingetragenen Dienstleistungen von N26 nennt das ESMA-Register 6 Aufnahmemitgliedstaaten. Diese Liste erfasst die Notifizierungen an die Aufsichtsbehörden der Aufnahmemitgliedstaaten. Sie belegt nicht, dass jede Dienstleistung in jedem Land verfügbar ist. Prüfen Sie daher, welche Gesellschaft für Ihr Land Vertragspartner ist.

Schützt MiCA mein Guthaben bei N26?

MiCA verpflichtet die im EWR eingetragene Gesellschaft für die eingetragene Dienstleistung zu Wohlverhaltens- und Informationspflichten. Welche Pflichten zum Schutz der Vermögenswerte gelten, hängt von der Dienstleistung ab und davon, welche Gesellschaft die Kryptowerte oder Gelder der Kunden hält. Artikel 75 regelt die Haftung des Verwahrers für Verluste, die ihm zuzurechnen sind, und begrenzt diese Haftung. Eine Einlagensicherung sieht MiCA nicht vor, und Kryptowerte können an Wert verlieren.

Wie prüfe ich die Zulassung von N26 selbst?

Suchen Sie im amtlichen CASP-Register der ESMA nach N26 Bank SE. Die nationalen Aufsichtsbehörden aktualisieren die Daten jede Woche. Maßgeblich ist das amtliche Register.

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EU MiCA ist ein unabhängiges Register. Weder die ESMA noch nationale Aufsichtsbehörden betreiben diese Website. Die Inhalte dienen der Information und sind keine Rechts-, Finanz- oder Anlageberatung. Kryptowerte sind mit hohen Risiken verbunden. Nur für Personen ab 18 Jahren.

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