Coinhouse

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Hat Coinhouse eine MiCA-Lizenz?

Ja: Zugelassen in Frankreich (AMF) seit Mai 2026

Zugelassen

Statusdefinitionen

Zugelassen
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).
Beantragt
Antrag gestellt oder öffentlich angekündigt. Noch kein Eintrag im Register.
Eingeschränkt
Kein aktueller Eintrag, und die Plattform schränkt ihre Dienste für Nutzer im EWR ein oder zieht sie zurück.
Nicht zugelassen
Keine aktuelle MiCA-Zulassung. Dazu zählen auch Plattformen, deren Übergangsfrist abgelaufen ist.
Nicht erfasst
Protokoll, das unter Erwägungsgrund 22 von MiCA fallen kann. Ob die Verordnung gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Unklar
Wir konnten die Plattform anhand öffentlicher Quellen keinem aktuellen Eintrag zuordnen.
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).

Geprüft am 14. Oktober 2026 im ESMA-Register (Auszug vom 6. Oktober 2026)

Registerdaten von Coinhouse

EWR-Gesellschaft im Register
Coinhouse SAS
LEI
969500E5GFHK2RKF8251GLEIF ausgegeben
Aufsichtsbehörde
AMFAutorité des marchés financiers (AMF), mit der ACPR
Herkunftsstaat laut Register
FR Frankreich
Zulassungsdatum
MiCA-Dienstleistungen
7 von 10
EU-Pass
In 3 Aufnahmestaaten notifiziert
In Deutschland verfügbar
Nein, Deutschland nicht notifiziert
Typ
CEX
Letzte Prüfung
ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026

7 von 10 Dienstleistungen zugelassen

Art. 3 Abs. 1 Nr. 16
  • VerwahrungZugelassen
  • HandelsplattformNicht erfasst
  • Tausch gegen GeldZugelassen
  • Krypto-TauschZugelassen
  • AuftragsausführungZugelassen
  • PlatzierungNicht erfasst
  • Annahme und ÜbermittlungNicht erfasst
  • BeratungZugelassen
  • PortfolioverwaltungZugelassen
  • TransfersZugelassen

Verfügbar in 4 von 30 Staaten

Art. 65

Der Herkunftsmitgliedstaat und 3 nach Artikel 65 notifizierte Aufnahmemitgliedstaaten.

  1. Österreich, nicht notifiziert
  2. Belgien, notifiziert
  3. Bulgarien, nicht notifiziert
  4. Kroatien, nicht notifiziert
  5. Zypern, nicht notifiziert
  6. Tschechien, nicht notifiziert
  7. Dänemark, nicht notifiziert
  8. Estland, nicht notifiziert
  9. Finnland, nicht notifiziert
  10. Frankreich, Herkunftsstaat
  11. Deutschland, nicht notifiziert
  12. Griechenland, nicht notifiziert
  13. Ungarn, nicht notifiziert
  14. Island, nicht notifiziert
  15. Irland, nicht notifiziert
  16. Italien, nicht notifiziert
  17. Lettland, nicht notifiziert
  18. Liechtenstein, nicht notifiziert
  19. Litauen, nicht notifiziert
  20. Luxemburg, notifiziert
  21. Malta, nicht notifiziert
  22. Niederlande, nicht notifiziert
  23. Norwegen, nicht notifiziert
  24. Polen, nicht notifiziert
  25. Portugal, nicht notifiziert
  26. Rumänien, nicht notifiziert
  27. Slowakei, nicht notifiziert
  28. Slowenien, nicht notifiziert
  29. Spanien, notifiziert
  30. Schweden, nicht notifiziert
  • Herkunft FR
  • EU-Pass 3
  • Nicht notifiziert 26

MiCA-Status von Coinhouse im Detail

Ja, Coinhouse ist seit Mai 2026 im MiCA-Register eingetragen. Zuständige Aufsichtsbehörde in Frankreich: AMF. Die französische AMF hat die Börse im Mai 2026 unter der Zulassungsnummer A2026-013 als CASP zugelassen. Die Zulassung umfasst regulierten Kauf und Verkauf, Tausch, Verwahrung und Beratung.

In der Praxis: Die angegebene EWR-Gesellschaft wird für die Dienstleistungen beaufsichtigt, die ihr Eintrag im MiCA-Register abdeckt. Es gelten Wohlverhaltens- und Informationspflichten. Der Schutz der Vermögenswerte und die Haftung für die Verwahrung hängen von der Dienstleistung ab und davon, welche Gesellschaft die Vermögenswerte oder Gelder hält. Beschwerden können Sie an die zuständige Behörde (AMF) richten.

Und in Deutschland?

Der Eintrag von Coinhouse nennt Deutschland nicht als Aufnahmemitgliedstaat. Auf dieser Grundlage darf die Gesellschaft Kunden in Deutschland nicht aktiv ansprechen. Fragen Sie bei der Plattform nach, welche Gesellschaft in Deutschland tätig ist.

Häufige Fragen

Wer beaufsichtigt Coinhouse in der EU?

Coinhouse ist seit Mai 2026 in Frankreich im MiCA-Register eingetragen, wobei unser Eintrag die Rechtsgrundlage nicht gesondert ausweist. Die Aufsicht liegt bei der zuständigen Behörde (AMF). Eingetragen ist die Gesellschaft Coinhouse SAS. Für die Gesellschaft und den aktuellen Umfang der Dienstleistungen ist das ESMA-Register maßgeblich.

Sind die Dienste von Coinhouse im gesamten EWR verfügbar?

Für die im Herkunftsmitgliedstaat eingetragenen Dienstleistungen von Coinhouse nennt das ESMA-Register 3 Aufnahmemitgliedstaaten. Diese Liste erfasst die Notifizierungen an die Aufsichtsbehörden der Aufnahmemitgliedstaaten. Sie belegt nicht, dass jede Dienstleistung in jedem Land verfügbar ist. Prüfen Sie daher, welche Gesellschaft für Ihr Land Vertragspartner ist.

Schützt MiCA mein Guthaben bei Coinhouse?

MiCA verpflichtet die im EWR eingetragene Gesellschaft für die eingetragene Dienstleistung zu Wohlverhaltens- und Informationspflichten. Welche Pflichten zum Schutz der Vermögenswerte gelten, hängt von der Dienstleistung ab und davon, welche Gesellschaft die Kryptowerte oder Gelder der Kunden hält. Artikel 75 regelt die Haftung des Verwahrers für Verluste, die ihm zuzurechnen sind, und begrenzt diese Haftung. Eine Einlagensicherung sieht MiCA nicht vor, und Kryptowerte können an Wert verlieren.

Wie prüfe ich die Zulassung von Coinhouse selbst?

Suchen Sie im amtlichen CASP-Register der ESMA nach Coinhouse SAS. Die nationalen Aufsichtsbehörden aktualisieren die Daten jede Woche. Maßgeblich ist das amtliche Register.

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EU MiCA ist ein unabhängiges Register. Weder die ESMA noch nationale Aufsichtsbehörden betreiben diese Website. Die Inhalte dienen der Information und sind keine Rechts-, Finanz- oder Anlageberatung. Kryptowerte sind mit hohen Risiken verbunden. Nur für Personen ab 18 Jahren.

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