MiCA-Lizenz in Frankreich: AMF

Kurz gesagt

In Frankreich lässt die zuständige nationale Behörde Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu: Autorité des marchés financiers (AMF), mit der ACPR. Die nationale Übergangsfrist endete am 1. Juli 2026. Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 36 aktuelle CASPs in Frankreich und 166 anderswo zugelassene CASPs, die Dienstleistungen in Frankreich notifiziert haben.
CASP-Behörde
AMF
Übergangsfrist bis
1. Juli 2026
Zugelassene CASPs in Frankreich
36
CASPs mit EU-Pass für Frankreich
166
Auf dieser Seite9 Abschnitte
  1. Wer lässt CASPs in Frankreich zu?
  2. Zugelassene CASPs in Frankreich
  3. Dienstleistungen der CASPs in Frankreich
  4. CASPs mit EU-Pass für Frankreich
  5. Verfolgte Börsen für Frankreich
  6. Warnhinweise nach Artikel 110
  7. MiCA-Zulassung in Frankreich beantragen
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Wer lässt CASPs in Frankreich zu?

Zuständige Behörde für CASPs mit Frankreich als Herkunftsmitgliedstaat: Autorité des marchés financiers (AMF), mit der ACPR. Die Behörde wendet die Vorschriften von Titel V der MiCA-Verordnung an, nimmt Anträge nach Artikel 62 entgegen, entscheidet über die Zulassung nach Artikel 63 und nimmt die Notifizierungen berechtigter Finanzunternehmen nach Artikel 60 entgegen. Die AMF ist für das Verfahren für Kryptowerte-Dienstleister federführend, die ACPR ist beteiligt.

Federführende CASP-Behörde
AMF
Autorité des marchés financiers (AMF), mit der ACPR
Übergangsfrist bis
1. Juli 2026
Berechtigte PSAN nutzten die volle Frist.
Behörden in der ESMA-Datei
1
Autorité des Marchés Financiers (AMF)
Notifizierte Whitepaper
35
27 andere Kryptowerte (Titel II), 8 E-Geld-Token (Titel IV)

Der Link zur Behörde öffnet die offizielle Website der Aufsicht. Die ESMA veröffentlicht das vorläufige MiCA-Register, das diese Seite auswertet. Das vollständige CASP-Register (EN) gibt jeden Eintrag einzeln wieder.

Zugelassene CASPs in Frankreich

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 36 aktuelle CASPs mit Frankreich als Herkunftsmitgliedstaat. Die erste Zulassung stammt vom 23. Mai 2025, die jüngste vom 28. Juli 2026. Die Namen führen zur Börsenseite, wenn eumica die Marke verfolgt, sonst zum Registereintrag.

Aktuelle CASPs mit Frankreich als Herkunftsmitgliedstaat, ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026
DEBLOCK SASVerfolgte Marke: Deblock3/1030/30
GOin SASGOIN7/1027/30
CACEIS BANK3/108/30
BITSTACK DIGITAL ASSETS SASBITSTACK5/1027/30
METAL GEAR SASMEATAL GEAR4/1027/30
COINSHARES ASSET MANAGEMENT2/108/30
FINCTEK UE SASFINCTEK6/108/30
BANQUE DELUBAC ET CIEBANQUE DELUBAC7/1030/30
RELAI EU SASURELAI1/1027/30
SOCIETE GENERALE - FORGE2/1030/30
COMETH SASCOMETH3/1021/30
FIPTO PI SASFIPTO5/1030/30
HEXARQ SASHEXARQ5/103/30
BLOCKNODES SASVerfolgte Marke: SwissBorg6/1030/30
CIRCLE INTERNET FINANCIAL EUROPE SASVerfolgte Marke: Circle2/1030/30
DESKOIN SASDESKOIN6/108/30
COINHOUSE SASVerfolgte Marke: Coinhouse7/104/30
PAYTOP SASPAYTOP3/1030/30
QWARKS SASQWARKS6/101/30
KEYROCK FR SASKEYROCK5/1030/30
RUFIJI CAPITAL SASRUFIJI5/1010/30
Bpifrance Investissement1/101/30
RCUBE ASSET MANAGEMENT2/107/30
LEONOD SARLLEONOD1/1029/30
MERIA SASMERIA6/109/30
PAYMIUM SASPAYMIUM6/1030/30
ALPHACAP DIGITAL ASSETS SASALPHACAP4/101/30
FLOWDESK EUROPE SASFLOWDESK EUROPE5/1011/30
APLO SASAPLO5/108/30
ICEBLOCK SASICEBLOCK3/101/30
MEREAU FINANCE SASCRYPTO-AM2/107/30
FINARY SASFINARY3/1027/30
WOORTON SASWOORTON3/1027/30
BLOCKCHAIN PROCESS SECURITY (B.P.S.) SASFEEL MINING / WIGL ET OTHILA6/102/30
SHARES FINANCIAL ASSETS SASSHARES3/1015/30
REGULAR FINANCE SASREGULAR-5/1030/30

Die Dienstleistungen sind die zehn MiCA-Kennbuchstaben a bis j. Die EWR-Reichweite zählt den Herkunftsmitgliedstaat und jeden Aufnahmemitgliedstaat, den die ESMA für die Gesellschaft führt.

Dienstleistungen der CASPs in Frankreich

Jeder Balken zählt die aktuellen CASPs in Frankreich, die die Dienstleistung erbringen dürfen. Die meisten Unternehmen haben mehrere Dienstleistungen, daher liegt die Summe über 36.

  1. aVerwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden28
  2. bBetrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte1
  3. cTausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag22
  4. dTausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte17
  5. eAusführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden20
  6. fPlatzierung von Kryptowerten2
  7. gAnnahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden3
  8. hBeratung zu Kryptowerten13
  9. iPortfolioverwaltung von Kryptowerten14
  10. jErbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden28

CASPs mit EU-Pass für Frankreich

166 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs dürfen Kunden in Frankreich bedienen. Bei jedem davon führt die ESMA-Datei Frankreich für mindestens eine aktuelle Dienstleistung als Aufnahmemitgliedstaat, entsprechend der grenzüberschreitenden Notifizierung nach Artikel 65. Die meisten kommen aus diesen Herkunftsstaaten: Niederlande (21), Zypern (20), Malta (17) und Deutschland (15).

Die 166 CASPs mit Notifizierung für Frankreich anzeigen

Verfolgte Börsen für Frankreich

eumica verfolgt 52 zugelassene Börsen und Broker. Die Gruppen unten zeigen für jede davon, ob Frankreich laut ESMA ihr Herkunfts- oder Aufnahmestaat ist.

Ohne Notifizierung nennt die ESMA-Datei für die betreffende Gesellschaft keine Dienstleistung in Frankreich. Die Marke kann Frankreich aber über eine andere Konzerngesellschaft oder eine spätere Notifizierung abdecken. Prüfen Sie den Eintrag, bevor Sie sich darauf verlassen. Die Börsen der letzten Gruppe schränken ihre Dienste im EWR ein oder warten noch auf ihre Zulassung.

Warnhinweise nach Artikel 110

Die ESMA-Datei nach Artikel 110 vom 16. September 2026 enthält keinen Eintrag, der in Frankreich gemeldet wurde. Diese Datei sammelt Warnhinweise und ist keine vollständige Liste nicht zugelassener Unternehmen.

Die MiCA-Warnliste (EN) zeigt jeden Eintrag mit meldendem Staat und Datum. In Deutschland finden Sie außerdem die Warnungen der BaFin.

MiCA-Zulassung in Frankreich beantragen

Ein Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und tatsächlicher Geschäftsleitung in Frankreich beantragt die Zulassung nach Artikel 63 bei der zuständigen Behörde (AMF). Der Antrag nach Artikel 62 umfasst die geplanten Dienstleistungen, die Unternehmensführung, mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung mit Wohnsitz in der EU, die aufsichtsrechtlichen Sicherheitsvorkehrungen, den Schutz der Kundenwerte, das Beschwerdeverfahren sowie die nach DORA geforderte Geschäftsfortführung und IT-Kontrollen.

Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, E-Geld-Institute, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, Marktbetreiber und andere Unternehmen nach Artikel 60 können gleichwertige Dienstleistungen stattdessen der zuständigen Behörde (AMF) notifizieren. Das muss mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Erbringung dieser Dienstleistungen geschehen.

MiCA-Wege für einen CASP mit Frankreich als Herkunftsmitgliedstaat
WegFür wenGesetzliche Fristen
Zulassung nach Artikel 63Ein neuer Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen25 Arbeitstage für die Prüfung der Vollständigkeit, dann 40 Arbeitstage für die Bewertung
Notifizierung nach Artikel 60Ein bereits zugelassenes Kreditinstitut, eine Wertpapierfirma, ein E-Geld-Institut oder ein gleichgestelltes UnternehmenNotifizierung mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Dienstleistung
Notifizierung nach Artikel 65Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP, der Einwohner bedienen willDie Behörde des Herkunftsmitgliedstaats leitet die Notifizierung an den Aufnahmemitgliedstaat weiter
Mindestkapital nach Anhang IV je Klasse für einen CASP nach Artikel 63
MiCA-KlasseMinimumTypische Dienstleistungen
Klasse 150.000 €Aufträge, Ausführung, Platzierung, Transfers, Beratung und Portfolioverwaltung
Klasse 2125.000 €Klasse 1 plus Verwahrung und Tausch von Kryptowerten
Klasse 3150.000 €Klasse 2 plus Betrieb einer Handelsplattform

Nach Artikel 67 gilt der höhere der beiden Beträge: das Minimum nach Anhang IV oder ein Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres. Die gesetzlichen Fristen betreffen nur die Prüfung durch die Behörde. Die Vorbereitung des Antrags und Rückfragen der Behörde verlängern das Verfahren.

Häufige Fragen

Wer erteilt in Frankreich die MiCA-Zulassung als CASP?

Zuständige Behörde für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit Frankreich als Herkunftsmitgliedstaat: Autorité des marchés financiers (AMF), mit der ACPR. Die Behörde meldet der ESMA jede Zulassung, danach erscheint der Eintrag im vorläufigen MiCA-Register der EU. Die AMF ist für das Verfahren für Kryptowerte-Dienstleister federführend, die ACPR ist beteiligt.

Wie viele CASPs sind in Frankreich zugelassen?

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 36 aktuelle CASPs mit Frankreich als Herkunftsmitgliedstaat. Die erste Zulassung stammt vom 23. Mai 2025, die jüngste vom 28. Juli 2026. Hinzu kommen 166 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs, die Frankreich nach Artikel 65 als Aufnahmemitgliedstaat führen.

Wann endete die MiCA-Übergangsfrist in Frankreich?

Berechtigte Unternehmen konnten sich in Frankreich bis zum 1. Juli 2026 auf die nationale Übergangsregelung stützen. Berechtigte PSAN nutzten die volle Frist. Seitdem braucht ein Anbieter eine eigene MiCA-Zulassung, eine gültige Notifizierung nach Artikel 60 oder eine Notifizierung nach Artikel 65 aus einem anderen EWR-Staat.

Darf eine in einem anderen EU-Land zugelassene Börse Kunden in Frankreich bedienen?

Ja, nach Artikel 65. Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP teilt der Behörde seines Herkunftsmitgliedstaats mit, welche Dienstleistungen er in Frankreich erbringen will, und diese Behörde leitet die Notifizierung weiter. Die ESMA-Daten führen 166 solche CASPs für Frankreich. Diese Unternehmen brauchen keine gesonderte Zulassung, auch wenn lokale Vorschriften außerhalb von MiCA gelten können, etwa zu Werbung, Steuern oder Geldwäschebekämpfung.

Quellen

Amtliche Quellen

  1. Autorité des marchés financiers (AMF), mit der ACPR: offizielle Websiteamf-france.org
  2. Vorläufiges MiCA-Register der ESMAesma.europa.eu
  3. Liste der zuständigen Behörden der ESMA (Artikel 93)esma.europa.eu
  4. Liste der Übergangsfristen der ESMA (Artikel 143)esma.europa.eu
  5. Verordnung (EU) 2023/1114 auf EUR-Lexeur-lex.europa.eu

Registerdaten vom 6. Oktober 2026, Daten nach Artikel 110 vom 16. September 2026. Geprüft am 14. Oktober 2026. Zuständigkeiten der Behörden und Zahl der Unternehmen ändern sich: Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Behörde und der ESMA, bevor Sie handeln. Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechts-, Steuer-, Aufsichts- oder Anlageberatung.

Mit den anderen EWR-Staaten vergleichen

Der Ländervergleich zeigt Behörde und Zahl der CASPs für alle 30 EWR-Staaten. Die Liste der zugelassenen Börsen zeigt, welche davon Deutschland abdecken.