Paybis

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Hat Paybis eine MiCA-Lizenz?

Ja: Zugelassen in Lettland (Latvijas Banka) seit Mai 2026

Zugelassen

Statusdefinitionen

Zugelassen
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).
Beantragt
Antrag gestellt oder öffentlich angekündigt. Noch kein Eintrag im Register.
Eingeschränkt
Kein aktueller Eintrag, und die Plattform schränkt ihre Dienste für Nutzer im EWR ein oder zieht sie zurück.
Nicht zugelassen
Keine aktuelle MiCA-Zulassung. Dazu zählen auch Plattformen, deren Übergangsfrist abgelaufen ist.
Nicht erfasst
Protokoll, das unter Erwägungsgrund 22 von MiCA fallen kann. Ob die Verordnung gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Unklar
Wir konnten die Plattform anhand öffentlicher Quellen keinem aktuellen Eintrag zuordnen.
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).

Geprüft am 14. Oktober 2026 im ESMA-Register (Auszug vom 6. Oktober 2026)

Registerdaten von Paybis

EWR-Gesellschaft im Register
SIA "Paybis Europe"
LEI
259400LUESNGU5XM2J49GLEIF ausgegeben
Aufsichtsbehörde
Latvijas BankaLatvijas Banka
Herkunftsstaat laut Register
LV Lettland
Zulassungsdatum
MiCA-Dienstleistungen
6 von 10
EU-Pass
In 29 Aufnahmestaaten notifiziert
In Deutschland verfügbar
Ja, EU-Pass für Deutschland notifiziert
Typ
CEX
Letzte Prüfung
ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026

6 von 10 Dienstleistungen zugelassen

Art. 3 Abs. 1 Nr. 16
  • VerwahrungZugelassen
  • HandelsplattformNicht erfasst
  • Tausch gegen GeldZugelassen
  • Krypto-TauschZugelassen
  • AuftragsausführungZugelassen
  • PlatzierungNicht erfasst
  • Annahme und ÜbermittlungNicht erfasst
  • BeratungZugelassen
  • PortfolioverwaltungNicht erfasst
  • TransfersZugelassen

Verfügbar in 30 von 30 Staaten

Art. 65

Der Herkunftsmitgliedstaat und 29 nach Artikel 65 notifizierte Aufnahmemitgliedstaaten.

  1. Österreich, notifiziert
  2. Belgien, notifiziert
  3. Bulgarien, notifiziert
  4. Kroatien, notifiziert
  5. Zypern, notifiziert
  6. Tschechien, notifiziert
  7. Dänemark, notifiziert
  8. Estland, notifiziert
  9. Finnland, notifiziert
  10. Frankreich, notifiziert
  11. Deutschland, notifiziert
  12. Griechenland, notifiziert
  13. Ungarn, notifiziert
  14. Island, notifiziert
  15. Irland, notifiziert
  16. Italien, notifiziert
  17. Lettland, Herkunftsstaat
  18. Liechtenstein, notifiziert
  19. Litauen, notifiziert
  20. Luxemburg, notifiziert
  21. Malta, notifiziert
  22. Niederlande, notifiziert
  23. Norwegen, notifiziert
  24. Polen, notifiziert
  25. Portugal, notifiziert
  26. Rumänien, notifiziert
  27. Slowakei, notifiziert
  28. Slowenien, notifiziert
  29. Spanien, notifiziert
  30. Schweden, notifiziert
  • Herkunft LV
  • EU-Pass 29
  • Nicht notifiziert 0

MiCA-Status von Paybis im Detail

Ja, Paybis ist seit Mai 2026 im MiCA-Register eingetragen. Zuständige Aufsichtsbehörde in Lettland: Latvijas Banka. Die Latvijas Banka hat den On- und Off-Ramp-Dienst im Mai 2026 für Verwahrung, beide Tauschdienstleistungen, Ausführung, Beratung und Transfers zugelassen.

In der Praxis: Die angegebene EWR-Gesellschaft wird für die Dienstleistungen beaufsichtigt, die ihr Eintrag im MiCA-Register abdeckt. Es gelten Wohlverhaltens- und Informationspflichten. Der Schutz der Vermögenswerte und die Haftung für die Verwahrung hängen von der Dienstleistung ab und davon, welche Gesellschaft die Vermögenswerte oder Gelder hält. Beschwerden können Sie an die zuständige Behörde (Latvijas Banka) richten.

Und in Deutschland?

Die Gesellschaft von Paybis ist in Lettland zugelassen und hat Deutschland nach Artikel 65 als Aufnahmemitgliedstaat notifiziert. Damit darf die Gesellschaft ihre zugelassenen Dienstleistungen auch Kunden in Deutschland anbieten.

Verlauf

  1. Status geprüft: Zugelassen

    Erneute Prüfung im ESMA-Register und in den genannten Quellen.

  2. Zulassung: Latvijas Banka

    Eintragung von SIA "Paybis Europe" im ESMA-Register.

Häufige Fragen

Wer beaufsichtigt Paybis in der EU?

Paybis ist seit Mai 2026 in Lettland im MiCA-Register eingetragen, wobei unser Eintrag die Rechtsgrundlage nicht gesondert ausweist. Die Aufsicht liegt bei der zuständigen Behörde (Latvijas Banka). Eingetragen ist die Gesellschaft SIA "Paybis Europe". Für die Gesellschaft und den aktuellen Umfang der Dienstleistungen ist das ESMA-Register maßgeblich.

Sind die Dienste von Paybis im gesamten EWR verfügbar?

Für die im Herkunftsmitgliedstaat eingetragenen Dienstleistungen von Paybis nennt das ESMA-Register alle 29 anderen EWR-Staaten als Aufnahmemitgliedstaaten. Diese Liste erfasst die Notifizierungen an die Aufsichtsbehörden der Aufnahmemitgliedstaaten. Sie belegt nicht, dass jede Dienstleistung in jedem Land verfügbar ist. Prüfen Sie daher, welche Gesellschaft für Ihr Land Vertragspartner ist.

Schützt MiCA mein Guthaben bei Paybis?

MiCA verpflichtet die im EWR eingetragene Gesellschaft für die eingetragene Dienstleistung zu Wohlverhaltens- und Informationspflichten. Welche Pflichten zum Schutz der Vermögenswerte gelten, hängt von der Dienstleistung ab und davon, welche Gesellschaft die Kryptowerte oder Gelder der Kunden hält. Artikel 75 regelt die Haftung des Verwahrers für Verluste, die ihm zuzurechnen sind, und begrenzt diese Haftung. Eine Einlagensicherung sieht MiCA nicht vor, und Kryptowerte können an Wert verlieren.

Wie prüfe ich die Zulassung von Paybis selbst?

Suchen Sie im amtlichen CASP-Register der ESMA nach SIA "Paybis Europe". Die nationalen Aufsichtsbehörden aktualisieren die Daten jede Woche. Maßgeblich ist das amtliche Register.

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EU MiCA ist ein unabhängiges Register. Weder die ESMA noch nationale Aufsichtsbehörden betreiben diese Website. Die Inhalte dienen der Information und sind keine Rechts-, Finanz- oder Anlageberatung. Kryptowerte sind mit hohen Risiken verbunden. Nur für Personen ab 18 Jahren.

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