MiCA-Lizenz in Irland: Central Bank of Ireland

Kurz gesagt

In Irland lässt die zuständige nationale Behörde Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu: Irische Zentralbank (CBI). Die nationale Übergangsfrist endete am 30. Dezember 2025. Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 12 aktuelle CASPs in Irland und 171 anderswo zugelassene CASPs, die Dienstleistungen in Irland notifiziert haben.
CASP-Behörde
Central Bank of Ireland
Übergangsfrist bis
30. Dezember 2025
Zugelassene CASPs in Irland
12
CASPs mit EU-Pass für Irland
171
Auf dieser Seite9 Abschnitte
  1. Wer lässt CASPs in Irland zu?
  2. Zugelassene CASPs in Irland
  3. Dienstleistungen der CASPs in Irland
  4. CASPs mit EU-Pass für Irland
  5. Verfolgte Börsen für Irland
  6. Warnhinweise nach Artikel 110
  7. MiCA-Zulassung in Irland beantragen
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Wer lässt CASPs in Irland zu?

Zuständige Behörde für CASPs mit Irland als Herkunftsmitgliedstaat: Irische Zentralbank (CBI). Die Behörde wendet die Vorschriften von Titel V der MiCA-Verordnung an, nimmt Anträge nach Artikel 62 entgegen, entscheidet über die Zulassung nach Artikel 63 und nimmt die Notifizierungen berechtigter Finanzunternehmen nach Artikel 60 entgegen. Die CBI prüft MiCA-Anträge als neue Zulassungsverfahren.

Federführende CASP-Behörde
Central Bank of Ireland
Irische Zentralbank (CBI)
Übergangsfrist bis
30. Dezember 2025
Irland hatte eine zwölfmonatige Übergangsfrist.
Behörden in der ESMA-Datei
1
Central Bank of Ireland (CBI)
Notifizierte Whitepaper
394
394 andere Kryptowerte (Titel II), 0 E-Geld-Token (Titel IV)

Der Link zur Behörde öffnet die offizielle Website der Aufsicht. Die ESMA veröffentlicht das vorläufige MiCA-Register, das diese Seite auswertet. Das vollständige CASP-Register (EN) gibt jeden Eintrag einzeln wieder.

Zugelassene CASPs in Irland

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 12 aktuelle CASPs mit Irland als Herkunftsmitgliedstaat. Die erste Zulassung stammt vom 25. Juni 2025, die jüngste vom 28. April 2026. Die Namen führen zur Börsenseite, wenn eumica die Marke verfolgt, sonst zum Registereintrag.

Aktuelle CASPs mit Irland als Herkunftsmitgliedstaat, ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026
Payward Europe Solutions LimitedVerfolgte Marke: Kraken8/1030/30
Payward Global Solutions LimitedVerfolgte Marke: Kraken1/102/30
Legend Financial Ireland LimitedLegend Trading2/1030/30
Push Virtual Assets Ireland LimitedPush / Aave Push2/1029/30
Ramp Swaps (Ireland) LimitedRamp Network1/1030/30
Paysafe Payment Solutions Limited.Skrill, NETELLER4/1030/30
CoinJar Europe LimitedVerfolgte Marke: CoinJar4/1030/30
Confirmo Limited3/1030/30
Pionew Ireland LimitedWebot4/104/30
StoneX Digital International LimitedStoneX6/1030/30
Interactive Brokers Ireland LimitedVerfolgte Marke: Interactive Brokers1/1030/30
Virtu Financial Ireland Limited2/1030/30

Die Dienstleistungen sind die zehn MiCA-Kennbuchstaben a bis j. Die EWR-Reichweite zählt den Herkunftsmitgliedstaat und jeden Aufnahmemitgliedstaat, den die ESMA für die Gesellschaft führt.

Dienstleistungen der CASPs in Irland

Jeder Balken zählt die aktuellen CASPs in Irland, die die Dienstleistung erbringen dürfen. Die meisten Unternehmen haben mehrere Dienstleistungen, daher liegt die Summe über 12.

  1. aVerwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden5
  2. bBetrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte2
  3. cTausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag10
  4. dTausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte8
  5. eAusführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden2
  6. fPlatzierung von Kryptowerten1
  7. gAnnahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden3
  8. hBeratung zu Kryptowerten0
  9. iPortfolioverwaltung von Kryptowerten1
  10. jErbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden6

CASPs mit EU-Pass für Irland

171 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs dürfen Kunden in Irland bedienen. Bei jedem davon führt die ESMA-Datei Irland für mindestens eine aktuelle Dienstleistung als Aufnahmemitgliedstaat, entsprechend der grenzüberschreitenden Notifizierung nach Artikel 65. Die meisten kommen aus diesen Herkunftsstaaten: Frankreich (23), Zypern (20), Niederlande (19) und Malta (18).

Die 171 CASPs mit Notifizierung für Irland anzeigen

Verfolgte Börsen für Irland

eumica verfolgt 52 zugelassene Börsen und Broker. Die Gruppen unten zeigen für jede davon, ob Irland laut ESMA ihr Herkunfts- oder Aufnahmestaat ist.

Ohne Notifizierung nennt die ESMA-Datei für die betreffende Gesellschaft keine Dienstleistung in Irland. Die Marke kann Irland aber über eine andere Konzerngesellschaft oder eine spätere Notifizierung abdecken. Prüfen Sie den Eintrag, bevor Sie sich darauf verlassen. Die Börsen der letzten Gruppe schränken ihre Dienste im EWR ein oder warten noch auf ihre Zulassung.

Warnhinweise nach Artikel 110

Die ESMA-Datei nach Artikel 110 vom 16. September 2026 enthält keinen Eintrag, der in Irland gemeldet wurde. Diese Datei sammelt Warnhinweise und ist keine vollständige Liste nicht zugelassener Unternehmen.

Die MiCA-Warnliste (EN) zeigt jeden Eintrag mit meldendem Staat und Datum. In Deutschland finden Sie außerdem die Warnungen der BaFin.

MiCA-Zulassung in Irland beantragen

Ein Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und tatsächlicher Geschäftsleitung in Irland beantragt die Zulassung nach Artikel 63 bei der zuständigen Behörde (Central Bank of Ireland). Der Antrag nach Artikel 62 umfasst die geplanten Dienstleistungen, die Unternehmensführung, mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung mit Wohnsitz in der EU, die aufsichtsrechtlichen Sicherheitsvorkehrungen, den Schutz der Kundenwerte, das Beschwerdeverfahren sowie die nach DORA geforderte Geschäftsfortführung und IT-Kontrollen.

Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, E-Geld-Institute, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, Marktbetreiber und andere Unternehmen nach Artikel 60 können gleichwertige Dienstleistungen stattdessen der zuständigen Behörde (Central Bank of Ireland) notifizieren. Das muss mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Erbringung dieser Dienstleistungen geschehen.

MiCA-Wege für einen CASP mit Irland als Herkunftsmitgliedstaat
WegFür wenGesetzliche Fristen
Zulassung nach Artikel 63Ein neuer Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen25 Arbeitstage für die Prüfung der Vollständigkeit, dann 40 Arbeitstage für die Bewertung
Notifizierung nach Artikel 60Ein bereits zugelassenes Kreditinstitut, eine Wertpapierfirma, ein E-Geld-Institut oder ein gleichgestelltes UnternehmenNotifizierung mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Dienstleistung
Notifizierung nach Artikel 65Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP, der Einwohner bedienen willDie Behörde des Herkunftsmitgliedstaats leitet die Notifizierung an den Aufnahmemitgliedstaat weiter
Mindestkapital nach Anhang IV je Klasse für einen CASP nach Artikel 63
MiCA-KlasseMinimumTypische Dienstleistungen
Klasse 150.000 €Aufträge, Ausführung, Platzierung, Transfers, Beratung und Portfolioverwaltung
Klasse 2125.000 €Klasse 1 plus Verwahrung und Tausch von Kryptowerten
Klasse 3150.000 €Klasse 2 plus Betrieb einer Handelsplattform

Nach Artikel 67 gilt der höhere der beiden Beträge: das Minimum nach Anhang IV oder ein Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres. Die gesetzlichen Fristen betreffen nur die Prüfung durch die Behörde. Die Vorbereitung des Antrags und Rückfragen der Behörde verlängern das Verfahren.

Häufige Fragen

Wer erteilt in Irland die MiCA-Zulassung als CASP?

Zuständige Behörde für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit Irland als Herkunftsmitgliedstaat: Irische Zentralbank (CBI). Die Behörde meldet der ESMA jede Zulassung, danach erscheint der Eintrag im vorläufigen MiCA-Register der EU. Die CBI prüft MiCA-Anträge als neue Zulassungsverfahren.

Wie viele CASPs sind in Irland zugelassen?

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 12 aktuelle CASPs mit Irland als Herkunftsmitgliedstaat. Die erste Zulassung stammt vom 25. Juni 2025, die jüngste vom 28. April 2026. Hinzu kommen 171 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs, die Irland nach Artikel 65 als Aufnahmemitgliedstaat führen.

Wann endete die MiCA-Übergangsfrist in Irland?

Berechtigte Unternehmen konnten sich in Irland bis zum 30. Dezember 2025 auf die nationale Übergangsregelung stützen. Irland hatte eine zwölfmonatige Übergangsfrist. Seitdem braucht ein Anbieter eine eigene MiCA-Zulassung, eine gültige Notifizierung nach Artikel 60 oder eine Notifizierung nach Artikel 65 aus einem anderen EWR-Staat.

Darf eine in einem anderen EU-Land zugelassene Börse Kunden in Irland bedienen?

Ja, nach Artikel 65. Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP teilt der Behörde seines Herkunftsmitgliedstaats mit, welche Dienstleistungen er in Irland erbringen will, und diese Behörde leitet die Notifizierung weiter. Die ESMA-Daten führen 171 solche CASPs für Irland. Diese Unternehmen brauchen keine gesonderte Zulassung, auch wenn lokale Vorschriften außerhalb von MiCA gelten können, etwa zu Werbung, Steuern oder Geldwäschebekämpfung.

Quellen

Amtliche Quellen

  1. Irische Zentralbank (CBI): offizielle Websitecentralbank.ie
  2. Vorläufiges MiCA-Register der ESMAesma.europa.eu
  3. Liste der zuständigen Behörden der ESMA (Artikel 93)esma.europa.eu
  4. Liste der Übergangsfristen der ESMA (Artikel 143)esma.europa.eu
  5. Verordnung (EU) 2023/1114 auf EUR-Lexeur-lex.europa.eu

Registerdaten vom 6. Oktober 2026, Daten nach Artikel 110 vom 16. September 2026. Geprüft am 14. Oktober 2026. Zuständigkeiten der Behörden und Zahl der Unternehmen ändern sich: Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Behörde und der ESMA, bevor Sie handeln. Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechts-, Steuer-, Aufsichts- oder Anlageberatung.

Mit den anderen EWR-Staaten vergleichen

Der Ländervergleich zeigt Behörde und Zahl der CASPs für alle 30 EWR-Staaten. Die Liste der zugelassenen Börsen zeigt, welche davon Deutschland abdecken.