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Hat LBank eine MiCA-Lizenz?

Nein: Keine MiCA-Zulassung

Nicht zugelassen

Statusdefinitionen

Zugelassen
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).
Beantragt
Antrag gestellt oder öffentlich angekündigt. Noch kein Eintrag im Register.
Eingeschränkt
Kein aktueller Eintrag, und die Plattform schränkt ihre Dienste für Nutzer im EWR ein oder zieht sie zurück.
Nicht zugelassen
Keine aktuelle MiCA-Zulassung. Dazu zählen auch Plattformen, deren Übergangsfrist abgelaufen ist.
Nicht erfasst
Protokoll, das unter Erwägungsgrund 22 von MiCA fallen kann. Ob die Verordnung gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Unklar
Wir konnten die Plattform anhand öffentlicher Quellen keinem aktuellen Eintrag zuordnen.
Keine aktuelle MiCA-Zulassung. Dazu zählen auch Plattformen, deren Übergangsfrist abgelaufen ist.

Geprüft am 14. Oktober 2026 im ESMA-Register (Auszug vom 6. Oktober 2026)

Registerdaten von LBank

Aufsichtsbehörde
Keine
Land der Gesellschaft oder Bezug
Keine Zulassung im EWR
MiCA-Zulassung im EWR
Keine Zulassung im EWR
Zulassungsdatum
Kein aktuelles Eintragungsdatum
MiCA-Verfahren
Kein aktueller Eintrag
MiCA-Dienstleistungen
Nicht im aktuellen Register
EU-Pass
Nein
In Deutschland verfügbar
Nein
Typ
CEX
Letzte Prüfung
ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026

MiCA-Status von LBank im Detail

LBank hat keine geprüfte MiCA-Zulassung. Die im Juli 2026 aktualisierte Nutzervereinbarung von LBank nennt LBK Exchange als Betreiber. Sie beschränkt den Zugang aus rund 34 Rechtsordnungen, aber aus keinem EU- oder EWR-Staat. LBank nimmt daher weiterhin Nutzer aus dem EWR ohne MiCA-Zulassung an. LBank steht nicht im CASP-Register der ESMA.

In der Praxis: LBank hat keine geprüfte CASP-Zulassung. Prüfen Sie den Vertragspartner und dessen andere Erlaubnisse, bevor Sie sich auf die MiCA-Vorschriften zu Wohlverhalten, Schutz der Vermögenswerte oder Beschwerden verlassen.

Und in Deutschland?

Ohne MiCA-Zulassung darf LBank Kunden in Deutschland weder aktiv ansprechen noch Dienstleistungen für sie erbringen, außer im engen Ausnahmefall der Reverse Solicitation (Artikel 61). Die deutsche Übergangsfrist endete bereits am 31. Dezember 2025. Prüfen Sie auch die Warnungen der BaFin.

Wenn Sie Guthaben bei LBank haben

  1. Lesen Sie die neueste Mitteilung von LBank für Ihr Land. Sie nennt Kontobeschränkungen und Fristen für Auszahlungen.
  2. Übertragen Sie Ihre Kryptowerte auf eine Wallet, die Sie selbst kontrollieren, oder zu einer Börse mit MiCA-Zulassung. Senden Sie zuerst einen kleinen Testbetrag und prüfen Sie das Netzwerk.
  3. Bewahren Sie Kontoauszüge, Transaktions-IDs und das Datum jeder Auszahlung auf.
  4. Wenn eine Auszahlung scheitert, wenden Sie sich an den Support und informieren Sie die BaFin. In den Warnungen der BaFin sehen Sie, ob eine Aufsichtsbehörde bereits vor der Plattform gewarnt hat.

Welche LBank-Gesellschaft Nutzer in der EU bedient

Laut der Nutzervereinbarung von LBank in der Fassung vom 22. Juli 2026 betreibt LBK Exchange die Plattform. Für die Vereinbarung gilt das Recht der Britischen Jungferninseln, und Streitigkeiten gehen an ein Schiedsverfahren in Dubai. Die Vereinbarung führt gesperrte Rechtsordnungen an zwei Stellen auf. Die längere Liste umfasst rund 34 Rechtsordnungen, die zweite ergänzt Belarus. Keine der Listen enthält einen EU- oder EWR-Staat. Die Bedingungen erlauben daher Anmeldungen aus jedem EU-Land.

Hat LBank eine MiCA-Lizenz?

Keine Gesellschaft von LBank oder LBK stand im CASP-Registerauszug der ESMA vom 6. Oktober 2026. Eine öffentliche Ankündigung eines MiCA-Antrags durch LBank haben wir nicht gefunden. Auf den von uns geprüften Warnlisten der AMF, der FSMA, der CONSOB und der polnischen KNF haben wir ebenfalls keinen Eintrag zu LBank gefunden.

Nach Artikel 59 MiCA muss ein Unternehmen eine Zulassung haben, bevor es Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU erbringt. Artikel 61 erlaubt einem Unternehmen außerhalb der EU nur dann, einen Kunden in der EU zu bedienen, wenn der Kunde den Kontakt auf eigene Initiative und ausschließlich selbst aufnimmt. Eine Plattform, die ohne Zulassung Anmeldungen aus der EU annimmt, bietet ihren Nutzern in der EU keinen MiCA-Schutz, etwa durch Regeln zur Verwahrung von Kundenvermögen und zur Bearbeitung von Beschwerden.

Was Nutzer von LBank in der EU nicht bekommen

Ein zugelassener CASP muss nach Artikel 70 MiCA die Kryptowerte seiner Kunden von den eigenen getrennt halten. Artikel 71 verlangt ein kostenloses Beschwerdeverfahren, und Artikel 72 verlangt eine Strategie für den Umgang mit Interessenkonflikten. Nationale Behörden überwachen diese Pflichten. LBank unterliegt für seine Nutzer in der EU keiner dieser Pflichten, und die Vereinbarung verweist Streitigkeiten an ein Schiedsverfahren in Dubai statt an ein Gericht oder eine Behörde in der EU.

Börsen mit aktueller MiCA-Zulassung

Börsen, die Deutschland abdecken, stehen oben. Links mit dem Hinweis „Anzeige“ sind gesponserte Affiliate-Links. Alle zugelassenen Börsen

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    OKXZugelassen

    MFSA, MT, seit Januar 2025

    9/1030/30
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    KrakenZugelassen

    Central Bank of Ireland, IE, seit Juni 2025

    8/1030/30
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    CoinbaseZugelassen

    CSSF, LU, seit Juni 2025

    7/1030/30
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    MFSA, MT, seit Januar 2025

    6/1030/30
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    FMA Austria, AT, seit Mai 2025

    5/1029/30

Verlauf

  1. Status geprüft: Nicht zugelassen

    Erneute Prüfung im ESMA-Register und in den genannten Quellen.

Häufige Fragen

Kann ich LBank in der EU noch nutzen?

MiCA macht das Führen eines Kontos nicht an sich illegal. Es können aber nationale und produktspezifische Vorschriften gelten. Seit dem 1. Juli 2026 braucht ein Anbieter, der unter MiCA fällt, in der Regel eine Zulassung nach Artikel 63 oder, wenn er dazu berechtigt ist, eine Notifizierung nach Artikel 60. LBank kann Länder sperren oder Nutzerkonten schließen.

Ist mein Guthaben bei LBank durch MiCA geschützt?

LBank hat keine geprüfte CASP-Zulassung. Gehen Sie nicht davon aus, dass die MiCA-Vorschriften zu Wohlverhalten und Schutz der Vermögenswerte oder das Beschwerderecht bei einer EU-Aufsichtsbehörde für diesen Dienst gelten. Prüfen Sie den Vertragspartner und mögliche gesonderte Erlaubnisse.

Gibt es eine Börse mit MiCA-Zulassung als Alternative zu LBank?

Ja. 52 der Börsen, die wir verfolgen, haben einen aktuellen Eintrag im MiCA-Register. Die Liste der zugelassenen Börsen nennt für jede die zugehörige Gesellschaft, die Aufsichtsbehörde und das Datum der Eintragung.

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