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Hat Upbit eine MiCA-Lizenz?

Unklar: Kein geprüfter aktueller Eintrag im Register

Unklar

Statusdefinitionen

Zugelassen
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).
Beantragt
Antrag gestellt oder öffentlich angekündigt. Noch kein Eintrag im Register.
Eingeschränkt
Kein aktueller Eintrag, und die Plattform schränkt ihre Dienste für Nutzer im EWR ein oder zieht sie zurück.
Nicht zugelassen
Keine aktuelle MiCA-Zulassung. Dazu zählen auch Plattformen, deren Übergangsfrist abgelaufen ist.
Nicht erfasst
Protokoll, das unter Erwägungsgrund 22 von MiCA fallen kann. Ob die Verordnung gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Unklar
Wir konnten die Plattform anhand öffentlicher Quellen keinem aktuellen Eintrag zuordnen.
Wir konnten die Plattform anhand öffentlicher Quellen keinem aktuellen Eintrag zuordnen.

Geprüft am 14. Oktober 2026 im ESMA-Register (Auszug vom 6. Oktober 2026)

Registerdaten von Upbit

Aufsichtsbehörde
Nicht geprüft
Land der Gesellschaft oder Bezug
Nicht geprüft
MiCA-Zulassung im EWR
Kein geprüfter aktueller Eintrag
Zulassungsdatum
Nicht geprüft
MiCA-Verfahren
Nicht geprüft
MiCA-Dienstleistungen
Nicht geprüft
EU-Pass
Nicht geprüft
In Deutschland verfügbar
Nein
Typ
CEX
Letzte Prüfung
ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026

MiCA-Status von Upbit im Detail

Anhand öffentlicher Quellen konnten wir den MiCA-Status von Upbit nicht bestätigen. Eine Suche nach Marke und Domain der in Korea ansässigen Börse im ESMA-Registerauszug vom 6. Oktober 2026 ergab keinen passenden aktuellen Eintrag. Die Vertragsgesellschaft und die Verfügbarkeit im EWR haben wir nicht unabhängig geprüft.

In der Praxis: Gehen Sie nicht davon aus, dass die MiCA-Schutzvorschriften für CASPs gelten, bevor Sie die Gesellschaft und die Dienstleistung im ESMA-Register geprüft haben.

Und in Deutschland?

Ohne MiCA-Zulassung darf Upbit Kunden in Deutschland weder aktiv ansprechen noch Dienstleistungen für sie erbringen, außer im engen Ausnahmefall der Reverse Solicitation (Artikel 61). Die deutsche Übergangsfrist endete bereits am 31. Dezember 2025. Prüfen Sie auch die Warnungen der BaFin.

Wenn Sie Guthaben bei Upbit haben

  1. Lesen Sie die neueste Mitteilung von Upbit für Ihr Land. Sie nennt Kontobeschränkungen und Fristen für Auszahlungen.
  2. Übertragen Sie Ihre Kryptowerte auf eine Wallet, die Sie selbst kontrollieren, oder zu einer Börse mit MiCA-Zulassung. Senden Sie zuerst einen kleinen Testbetrag und prüfen Sie das Netzwerk.
  3. Bewahren Sie Kontoauszüge, Transaktions-IDs und das Datum jeder Auszahlung auf.
  4. Wenn eine Auszahlung scheitert, wenden Sie sich an den Support und informieren Sie die BaFin. In den Warnungen der BaFin sehen Sie, ob eine Aufsichtsbehörde bereits vor der Plattform gewarnt hat.

Börsen mit aktueller MiCA-Zulassung

Börsen, die Deutschland abdecken, stehen oben. Links mit dem Hinweis „Anzeige“ sind gesponserte Affiliate-Links. Alle zugelassenen Börsen

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    OKXZugelassen

    MFSA, MT, seit Januar 2025

    9/1030/30
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    KrakenZugelassen

    Central Bank of Ireland, IE, seit Juni 2025

    8/1030/30
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    CoinbaseZugelassen

    CSSF, LU, seit Juni 2025

    7/1030/30
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    Crypto.comZugelassen

    MFSA, MT, seit Januar 2025

    6/1030/30
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    BybitZugelassen

    FMA Austria, AT, seit Mai 2025

    5/1029/30

Verlauf

  1. Status geprüft: Unklar

    Erneute Prüfung im ESMA-Register und in den genannten Quellen.

Häufige Fragen

Welchen aufsichtsrechtlichen Status hat Upbit in der EU?

Anhand öffentlicher Quellen konnten wir keine MiCA-Zulassung für Upbit bestätigen. Gehen Sie nicht davon aus, dass die MiCA-Schutzvorschriften für CASPs gelten, bevor Sie die Gesellschaft und die Dienstleistung im ESMA-Register geprüft haben.

Wie prüfe ich den Status von Upbit selbst?

Sehen Sie im amtlichen CASP-Register der ESMA nach. Die nationalen Aufsichtsbehörden melden dort aktuelle und beendete Eintragungen sowie den eingetragenen Umfang der Dienstleistungen.

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