GMX

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Hat GMX eine MiCA-Lizenz?

Nicht erfasst: Protokoll, bei dem es vom Einzelfall abhängt, ob MiCA gilt

Nicht erfasst

Statusdefinitionen

Zugelassen
Aktueller Eintrag im MiCA-Register (Zulassung nach Artikel 63 oder berechtigte Notifizierung nach Artikel 60).
Beantragt
Antrag gestellt oder öffentlich angekündigt. Noch kein Eintrag im Register.
Eingeschränkt
Kein aktueller Eintrag, und die Plattform schränkt ihre Dienste für Nutzer im EWR ein oder zieht sie zurück.
Nicht zugelassen
Keine aktuelle MiCA-Zulassung. Dazu zählen auch Plattformen, deren Übergangsfrist abgelaufen ist.
Nicht erfasst
Protokoll, das unter Erwägungsgrund 22 von MiCA fallen kann. Ob die Verordnung gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Unklar
Wir konnten die Plattform anhand öffentlicher Quellen keinem aktuellen Eintrag zuordnen.
Protokoll, das unter Erwägungsgrund 22 von MiCA fallen kann. Ob die Verordnung gilt, hängt vom Einzelfall ab.

Geprüft am 14. Oktober 2026 im ESMA-Register (Auszug vom 6. Oktober 2026)

Registerdaten von GMX

Aufsichtsbehörde
Keine Behörde zugeordnet, Anwendungsbereich hängt vom Dienst ab
Land der Gesellschaft oder Bezug
Bei einem Protokoll hängt der Anwendungsbereich vom Sachverhalt ab
MiCA-Zulassung im EWR
Kein CASP-Eintrag zugeordnet, Anwendungsbereich hängt vom Dienst ab
Zulassungsdatum
Entfällt, solange der Dienst nicht erfasst ist
MiCA-Verfahren
Kein Verfahren nach Artikel 60 oder 63 zugeordnet, Anwendungsbereich hängt vom Dienst ab
MiCA-Dienstleistungen
Je nach Anwendungsbereich
EU-Pass
Entfällt, solange der Dienst nicht erfasst ist
In Deutschland verfügbar
Nein
Typ
DEX
Letzte Prüfung
ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026

MiCA-Status von GMX im Detail

GMX fällt nach Erwägungsgrund 22 von MiCA möglicherweise nicht unter das Zulassungsregime für CASPs. Wir ordnen das On-Chain-Protokoll für Perpetuals und Spot als möglicherweise außerhalb des CASP-Regimes ein. Eine Einzelfallprüfung muss den Dienst, die Benutzeroberfläche, die Governance und einen etwaigen Intermediär berücksichtigen.

In der Praxis: Die Einstufung als nicht erfasst ist keine Sicherheitsgarantie. Die Nutzung von GMX kann Risiken durch Protokoll, Benutzeroberfläche und Selbstverwahrung mit sich bringen. Die aufsichtsrechtliche Einordnung hängt vom Einzelfall ab.

Und in Deutschland?

Wir stufen GMX als möglicherweise nicht vom CASP-Regime erfasst ein (Erwägungsgrund 22 von MiCA). Dann braucht das Protokoll selbst keine MiCA-Zulassung. Ein Unternehmen, das eine Oberfläche betreibt oder Dienstleistungen rund um das Protokoll erbringt, kann für Kunden in Deutschland trotzdem eine benötigen.

Börsen mit aktueller MiCA-Zulassung

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    5/1029/30

Verlauf

  1. Status geprüft: Nicht erfasst

    Erneute Prüfung im ESMA-Register und in den genannten Quellen.

Häufige Fragen

Warum gilt das CASP-Regime von MiCA für GMX möglicherweise nicht?

Nach Erwägungsgrund 22 von MiCA soll die Verordnung nicht für Dienstleistungen gelten, die vollständig dezentral und ohne Intermediär erbracht werden. Wir stufen GMX wegen des Protokollmodells als möglicherweise nicht erfasst ein. Diese Einstufung stammt von uns, nicht von einer Aufsichtsbehörde. Benutzeroberflächen, Governance und Intermediäre können die Einschätzung ändern.

Ist GMX als nicht erfasstes Protokoll weniger riskant als eine nicht zugelassene Börse?

Nein. Die Einstufung als nicht erfasst ist kein Urteil über die Sicherheit und belegt nicht, dass keine anderen EU-Vorschriften gelten. Die Risiken von Protokoll, Benutzeroberfläche und Selbstverwahrung bleiben bestehen. Prüfen Sie den Dienst, die Oberfläche, die Governance und den Intermediär, den Sie nutzen.

Könnte MiCA künftig für GMX gelten?

GMX könnte später unter MiCA fallen. Nach Artikel 142 von MiCA muss die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Überprüfung die dezentrale Finanzwirtschaft bewerten. Das Ergebnis kann beeinflussen, wie die Behörden die Ausnahme anwenden.

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