MiCA-Status von GMX im Detail
GMX fällt nach Erwägungsgrund 22 von MiCA möglicherweise nicht unter das Zulassungsregime für CASPs. Wir ordnen das On-Chain-Protokoll für Perpetuals und Spot als möglicherweise außerhalb des CASP-Regimes ein. Eine Einzelfallprüfung muss den Dienst, die Benutzeroberfläche, die Governance und einen etwaigen Intermediär berücksichtigen.
In der Praxis: Die Einstufung als nicht erfasst ist keine Sicherheitsgarantie. Die Nutzung von GMX kann Risiken durch Protokoll, Benutzeroberfläche und Selbstverwahrung mit sich bringen. Die aufsichtsrechtliche Einordnung hängt vom Einzelfall ab.
Und in Deutschland?
Wir stufen GMX als möglicherweise nicht vom CASP-Regime erfasst ein (Erwägungsgrund 22 von MiCA). Dann braucht das Protokoll selbst keine MiCA-Zulassung. Ein Unternehmen, das eine Oberfläche betreibt oder Dienstleistungen rund um das Protokoll erbringt, kann für Kunden in Deutschland trotzdem eine benötigen.




