MiCA-Status von Uniswap im Detail
Uniswap fällt nach Erwägungsgrund 22 von MiCA möglicherweise nicht unter das Zulassungsregime für CASPs. Wir ordnen die protokollbasierte Börse als möglicherweise außerhalb des CASP-Regimes nach Erwägungsgrund 22 von MiCA ein. Ob Erwägungsgrund 22 greift, hängt davon ab, ob der betreffende Dienst vollständig dezentralisiert ist und ohne Intermediär auskommt. Die Bewertung berücksichtigt auch die Rolle von Benutzeroberflächen und Governance.
In der Praxis: Die Einstufung als nicht erfasst ist keine Sicherheitsgarantie. Die Nutzung von Uniswap kann Risiken durch Protokoll, Benutzeroberfläche und Selbstverwahrung mit sich bringen. Die aufsichtsrechtliche Einordnung hängt vom Einzelfall ab.
Und in Deutschland?
Wir stufen Uniswap als möglicherweise nicht vom CASP-Regime erfasst ein (Erwägungsgrund 22 von MiCA). Dann braucht das Protokoll selbst keine MiCA-Zulassung. Ein Unternehmen, das eine Oberfläche betreibt oder Dienstleistungen rund um das Protokoll erbringt, kann für Kunden in Deutschland trotzdem eine benötigen.




