MiCA-Lizenz in Griechenland: HCMC

Kurz gesagt

In Griechenland lässt die zuständige nationale Behörde Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu: Hellenische Kapitalmarktkommission (HCMC). Die nationale Übergangsfrist endete am 1. Juli 2026. Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 4 aktuelle CASPs in Griechenland und 176 anderswo zugelassene CASPs, die Dienstleistungen in Griechenland notifiziert haben.
CASP-Behörde
HCMC
Übergangsfrist bis
1. Juli 2026
Zugelassene CASPs in Griechenland
4
CASPs mit EU-Pass für Griechenland
176
Auf dieser Seite9 Abschnitte
  1. Wer lässt CASPs in Griechenland zu?
  2. Zugelassene CASPs in Griechenland
  3. Dienstleistungen der CASPs in Griechenland
  4. CASPs mit EU-Pass für Griechenland
  5. Verfolgte Börsen für Griechenland
  6. Warnhinweise nach Artikel 110
  7. MiCA-Zulassung in Griechenland beantragen
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Wer lässt CASPs in Griechenland zu?

Zuständige Behörde für CASPs mit Griechenland als Herkunftsmitgliedstaat: Hellenische Kapitalmarktkommission (HCMC). Die Behörde wendet die Vorschriften von Titel V der MiCA-Verordnung an, nimmt Anträge nach Artikel 62 entgegen, entscheidet über die Zulassung nach Artikel 63 und nimmt die Notifizierungen berechtigter Finanzunternehmen nach Artikel 60 entgegen. Die HCMC ist für eigenständige Kryptowerte-Dienstleister zuständig. Die Bank von Griechenland hat Zuständigkeiten für Banken, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute.

Federführende CASP-Behörde
HCMC
Hellenische Kapitalmarktkommission (HCMC)
Übergangsfrist bis
1. Juli 2026
Frist nach Artikel 143 Absatz 3, der ESMA mitgeteilt
Behörden in der ESMA-Datei
2
Hellenic Capital Market Commission (HCMC); Bank of Greece
Notifizierte Whitepaper
0
0 andere Kryptowerte (Titel II), 0 E-Geld-Token (Titel IV)

Der Link zur Behörde öffnet die offizielle Website der Aufsicht. Die ESMA veröffentlicht das vorläufige MiCA-Register, das diese Seite auswertet. Das vollständige CASP-Register (EN) gibt jeden Eintrag einzeln wieder.

Zugelassene CASPs in Griechenland

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 4 aktuelle CASPs mit Griechenland als Herkunftsmitgliedstaat. Die erste Zulassung stammt vom 30. Juni 2026, die jüngste vom 7. August 2026. Die Namen führen zur Börsenseite, wenn eumica die Marke verfolgt, sonst zum Registereintrag.

Aktuelle CASPs mit Griechenland als Herkunftsmitgliedstaat, ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026
BCASH SOCIETE ANONYMEBCASH1/101/30
CAPITAL WALLET GREECE S.A.CAPITAL WALLET SA CAPITAL WALLET CAPITAL WALLET GREECE6/106/30
XENIOS BLOCKCHAIN GROUP S.A.XBG1/109/30
PIRAEUS BANK Société Anonyme (S.A.)4/101/30

Die Dienstleistungen sind die zehn MiCA-Kennbuchstaben a bis j. Die EWR-Reichweite zählt den Herkunftsmitgliedstaat und jeden Aufnahmemitgliedstaat, den die ESMA für die Gesellschaft führt.

Dienstleistungen der CASPs in Griechenland

Jeder Balken zählt die aktuellen CASPs in Griechenland, die die Dienstleistung erbringen dürfen. Die meisten Unternehmen haben mehrere Dienstleistungen, daher liegt die Summe über 4.

  1. aVerwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden2
  2. bBetrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte0
  3. cTausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag2
  4. dTausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte1
  5. eAusführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden2
  6. fPlatzierung von Kryptowerten0
  7. gAnnahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden3
  8. hBeratung zu Kryptowerten0
  9. iPortfolioverwaltung von Kryptowerten0
  10. jErbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden2

CASPs mit EU-Pass für Griechenland

176 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs dürfen Kunden in Griechenland bedienen. Bei jedem davon führt die ESMA-Datei Griechenland für mindestens eine aktuelle Dienstleistung als Aufnahmemitgliedstaat, entsprechend der grenzüberschreitenden Notifizierung nach Artikel 65. Die meisten kommen aus diesen Herkunftsstaaten: Zypern (20), Frankreich (19), Malta (18) und Niederlande (18).

Die 176 CASPs mit Notifizierung für Griechenland anzeigen

Verfolgte Börsen für Griechenland

eumica verfolgt 52 zugelassene Börsen und Broker. Die Gruppen unten zeigen für jede davon, ob Griechenland laut ESMA ihr Herkunfts- oder Aufnahmestaat ist.

Ohne Notifizierung nennt die ESMA-Datei für die betreffende Gesellschaft keine Dienstleistung in Griechenland. Die Marke kann Griechenland aber über eine andere Konzerngesellschaft oder eine spätere Notifizierung abdecken. Prüfen Sie den Eintrag, bevor Sie sich darauf verlassen. Die Börsen der letzten Gruppe schränken ihre Dienste im EWR ein oder warten noch auf ihre Zulassung.

Warnhinweise nach Artikel 110

Die ESMA-Datei nach Artikel 110 vom 16. September 2026 enthält keinen Eintrag, der in Griechenland gemeldet wurde. Diese Datei sammelt Warnhinweise und ist keine vollständige Liste nicht zugelassener Unternehmen.

Die MiCA-Warnliste (EN) zeigt jeden Eintrag mit meldendem Staat und Datum. In Deutschland finden Sie außerdem die Warnungen der BaFin.

MiCA-Zulassung in Griechenland beantragen

Ein Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und tatsächlicher Geschäftsleitung in Griechenland beantragt die Zulassung nach Artikel 63 bei der zuständigen Behörde (HCMC). Der Antrag nach Artikel 62 umfasst die geplanten Dienstleistungen, die Unternehmensführung, mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung mit Wohnsitz in der EU, die aufsichtsrechtlichen Sicherheitsvorkehrungen, den Schutz der Kundenwerte, das Beschwerdeverfahren sowie die nach DORA geforderte Geschäftsfortführung und IT-Kontrollen.

Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, E-Geld-Institute, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, Marktbetreiber und andere Unternehmen nach Artikel 60 können gleichwertige Dienstleistungen stattdessen der zuständigen Behörde (HCMC) notifizieren. Das muss mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Erbringung dieser Dienstleistungen geschehen.

MiCA-Wege für einen CASP mit Griechenland als Herkunftsmitgliedstaat
WegFür wenGesetzliche Fristen
Zulassung nach Artikel 63Ein neuer Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen25 Arbeitstage für die Prüfung der Vollständigkeit, dann 40 Arbeitstage für die Bewertung
Notifizierung nach Artikel 60Ein bereits zugelassenes Kreditinstitut, eine Wertpapierfirma, ein E-Geld-Institut oder ein gleichgestelltes UnternehmenNotifizierung mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Dienstleistung
Notifizierung nach Artikel 65Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP, der Einwohner bedienen willDie Behörde des Herkunftsmitgliedstaats leitet die Notifizierung an den Aufnahmemitgliedstaat weiter
Mindestkapital nach Anhang IV je Klasse für einen CASP nach Artikel 63
MiCA-KlasseMinimumTypische Dienstleistungen
Klasse 150.000 €Aufträge, Ausführung, Platzierung, Transfers, Beratung und Portfolioverwaltung
Klasse 2125.000 €Klasse 1 plus Verwahrung und Tausch von Kryptowerten
Klasse 3150.000 €Klasse 2 plus Betrieb einer Handelsplattform

Nach Artikel 67 gilt der höhere der beiden Beträge: das Minimum nach Anhang IV oder ein Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres. Die gesetzlichen Fristen betreffen nur die Prüfung durch die Behörde. Die Vorbereitung des Antrags und Rückfragen der Behörde verlängern das Verfahren.

Häufige Fragen

Wer erteilt in Griechenland die MiCA-Zulassung als CASP?

Zuständige Behörde für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit Griechenland als Herkunftsmitgliedstaat: Hellenische Kapitalmarktkommission (HCMC). Die Behörde meldet der ESMA jede Zulassung, danach erscheint der Eintrag im vorläufigen MiCA-Register der EU. Die HCMC ist für eigenständige Kryptowerte-Dienstleister zuständig. Die Bank von Griechenland hat Zuständigkeiten für Banken, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute.

Wie viele CASPs sind in Griechenland zugelassen?

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 4 aktuelle CASPs mit Griechenland als Herkunftsmitgliedstaat. Die erste Zulassung stammt vom 30. Juni 2026, die jüngste vom 7. August 2026. Hinzu kommen 176 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs, die Griechenland nach Artikel 65 als Aufnahmemitgliedstaat führen.

Wann endete die MiCA-Übergangsfrist in Griechenland?

Berechtigte Unternehmen konnten sich in Griechenland bis zum 1. Juli 2026 auf die nationale Übergangsregelung stützen. Seitdem braucht ein Anbieter eine eigene MiCA-Zulassung, eine gültige Notifizierung nach Artikel 60 oder eine Notifizierung nach Artikel 65 aus einem anderen EWR-Staat.

Darf eine in einem anderen EU-Land zugelassene Börse Kunden in Griechenland bedienen?

Ja, nach Artikel 65. Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP teilt der Behörde seines Herkunftsmitgliedstaats mit, welche Dienstleistungen er in Griechenland erbringen will, und diese Behörde leitet die Notifizierung weiter. Die ESMA-Daten führen 176 solche CASPs für Griechenland. Diese Unternehmen brauchen keine gesonderte Zulassung, auch wenn lokale Vorschriften außerhalb von MiCA gelten können, etwa zu Werbung, Steuern oder Geldwäschebekämpfung.

Quellen

Amtliche Quellen

  1. Hellenische Kapitalmarktkommission (HCMC): offizielle Websitehcmc.gr
  2. Vorläufiges MiCA-Register der ESMAesma.europa.eu
  3. Liste der zuständigen Behörden der ESMA (Artikel 93)esma.europa.eu
  4. Liste der Übergangsfristen der ESMA (Artikel 143)esma.europa.eu
  5. Verordnung (EU) 2023/1114 auf EUR-Lexeur-lex.europa.eu

Registerdaten vom 6. Oktober 2026, Daten nach Artikel 110 vom 16. September 2026. Geprüft am 14. Oktober 2026. Zuständigkeiten der Behörden und Zahl der Unternehmen ändern sich: Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Behörde und der ESMA, bevor Sie handeln. Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechts-, Steuer-, Aufsichts- oder Anlageberatung.

Mit den anderen EWR-Staaten vergleichen

Der Ländervergleich zeigt Behörde und Zahl der CASPs für alle 30 EWR-Staaten. Die Liste der zugelassenen Börsen zeigt, welche davon Deutschland abdecken.