MiCA-Lizenz in Italien: CONSOB

Kurz gesagt

In Italien lässt die zuständige nationale Behörde Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu: CONSOB, im Benehmen mit der Banca d’Italia. Die nationale Übergangsfrist endete am 30. Juni 2026. Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 9 aktuelle CASPs in Italien und 193 anderswo zugelassene CASPs, die Dienstleistungen in Italien notifiziert haben.
CASP-Behörde
CONSOB
Übergangsfrist bis
30. Juni 2026
Zugelassene CASPs in Italien
9
CASPs mit EU-Pass für Italien
193
Auf dieser Seite9 Abschnitte
  1. Wer lässt CASPs in Italien zu?
  2. Zugelassene CASPs in Italien
  3. Dienstleistungen der CASPs in Italien
  4. CASPs mit EU-Pass für Italien
  5. Verfolgte Börsen für Italien
  6. Warnhinweise nach Artikel 110
  7. MiCA-Zulassung in Italien beantragen
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Wer lässt CASPs in Italien zu?

Zuständige Behörde für CASPs mit Italien als Herkunftsmitgliedstaat: CONSOB, im Benehmen mit der Banca d’Italia. Die Behörde wendet die Vorschriften von Titel V der MiCA-Verordnung an, nimmt Anträge nach Artikel 62 entgegen, entscheidet über die Zulassung nach Artikel 63 und nimmt die Notifizierungen berechtigter Finanzunternehmen nach Artikel 60 entgegen. Einige Fälle im Bereich Zahlungen und E-Geld laufen über die Banca d’Italia.

Federführende CASP-Behörde
CONSOB
CONSOB, im Benehmen mit der Banca d’Italia
Übergangsfrist bis
30. Juni 2026
Bei der OAM registrierte Unternehmen oder eine Gesellschaft ihrer Gruppe mussten ihren Antrag bis zum 30. Dezember 2025 stellen. Unternehmen ohne Antrag mussten ihre Tätigkeit an diesem Datum einstellen.
Behörden in der ESMA-Datei
1
Commissione Nazionale per le Societa e la Borsa (CONSOB)
Notifizierte Whitepaper
8
8 andere Kryptowerte (Titel II), 0 E-Geld-Token (Titel IV)

Der Link zur Behörde öffnet die offizielle Website der Aufsicht. Die ESMA veröffentlicht das vorläufige MiCA-Register, das diese Seite auswertet. Das vollständige CASP-Register (EN) gibt jeden Eintrag einzeln wieder.

Zugelassene CASPs in Italien

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 9 aktuelle CASPs mit Italien als Herkunftsmitgliedstaat. Die erste Zulassung stammt vom 27. April 2026, die jüngste vom 30. Juni 2026. Die Namen führen zur Börsenseite, wenn eumica die Marke verfolgt, sonst zum Registereintrag.

Aktuelle CASPs mit Italien als Herkunftsmitgliedstaat, ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026
BANCA SELLA2/101/30
CHECKSIG S.R.L. SOCIETÀ BENEFITCheckSig5/101/30
OLLIV ITALIA S.R.L.CoinFlip1/101/30
RIV-DIGITAL S.R.L.RIV-Digital3/101/30
CONIO S.R.L.Verfolgte Marke: Conio6/101/30
CRYPTOSMART S.P.A.Verfolgte Marke: Cryptosmart6/101/30
HERCLE S.R.L.Hercle4/1027/30
HODLIE S.R.L.Hodli2/1017/30
YOUNG PLATFORM S.P.A.Verfolgte Marke: Young Platform8/102/30

Die Dienstleistungen sind die zehn MiCA-Kennbuchstaben a bis j. Die EWR-Reichweite zählt den Herkunftsmitgliedstaat und jeden Aufnahmemitgliedstaat, den die ESMA für die Gesellschaft führt.

Dienstleistungen der CASPs in Italien

Jeder Balken zählt die aktuellen CASPs in Italien, die die Dienstleistung erbringen dürfen. Die meisten Unternehmen haben mehrere Dienstleistungen, daher liegt die Summe über 9.

  1. aVerwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden7
  2. bBetrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte0
  3. cTausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag7
  4. dTausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte6
  5. eAusführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden4
  6. fPlatzierung von Kryptowerten4
  7. gAnnahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden0
  8. hBeratung zu Kryptowerten1
  9. iPortfolioverwaltung von Kryptowerten2
  10. jErbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden6

CASPs mit EU-Pass für Italien

193 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs dürfen Kunden in Italien bedienen. Bei jedem davon führt die ESMA-Datei Italien für mindestens eine aktuelle Dienstleistung als Aufnahmemitgliedstaat, entsprechend der grenzüberschreitenden Notifizierung nach Artikel 65. Die meisten kommen aus diesen Herkunftsstaaten: Frankreich (27), Zypern (20), Niederlande (20) und Malta (18).

Die 193 CASPs mit Notifizierung für Italien anzeigen

Verfolgte Börsen für Italien

eumica verfolgt 52 zugelassene Börsen und Broker. Die Gruppen unten zeigen für jede davon, ob Italien laut ESMA ihr Herkunfts- oder Aufnahmestaat ist.

Ohne Notifizierung nennt die ESMA-Datei für die betreffende Gesellschaft keine Dienstleistung in Italien. Die Marke kann Italien aber über eine andere Konzerngesellschaft oder eine spätere Notifizierung abdecken. Prüfen Sie den Eintrag, bevor Sie sich darauf verlassen. Die Börsen der letzten Gruppe schränken ihre Dienste im EWR ein oder warten noch auf ihre Zulassung.

Warnhinweise nach Artikel 110

Die ESMA-Datei nach Artikel 110 vom 16. September 2026 enthält 164 Einträge, die in Italien gemeldet wurden: Unternehmen, die Kryptowerte-Dienstleistungen ohne MiCA-Zulassung erbracht haben. Hier sehen Sie die 15 neuesten. Websites geben wir bewusst nicht wieder.

  1. Nextrize Invest2 Websites
  2. Cervo Rendisco8 Websites
  3. Corona Fondenza2 Websites
  4. Flandenzo4 Websites
  5. Kortex1 Website
  6. Reversal Investment Group1 Website
  7. 3VK1O51 Website
  8. DXGE851 Website
  9. EWTD551 Website
  10. FHF3261 Website
  11. KSDF121 Website
  12. REG7751 Website
  13. RER8851 Website
  14. RSD9961 Website
  15. SDS3231 Website

Die MiCA-Warnliste (EN) zeigt jeden Eintrag mit meldendem Staat und Datum. In Deutschland finden Sie außerdem die Warnungen der BaFin.

MiCA-Zulassung in Italien beantragen

Ein Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und tatsächlicher Geschäftsleitung in Italien beantragt die Zulassung nach Artikel 63 bei der zuständigen Behörde (CONSOB). Der Antrag nach Artikel 62 umfasst die geplanten Dienstleistungen, die Unternehmensführung, mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung mit Wohnsitz in der EU, die aufsichtsrechtlichen Sicherheitsvorkehrungen, den Schutz der Kundenwerte, das Beschwerdeverfahren sowie die nach DORA geforderte Geschäftsfortführung und IT-Kontrollen.

Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, E-Geld-Institute, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, Marktbetreiber und andere Unternehmen nach Artikel 60 können gleichwertige Dienstleistungen stattdessen der zuständigen Behörde (CONSOB) notifizieren. Das muss mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Erbringung dieser Dienstleistungen geschehen.

MiCA-Wege für einen CASP mit Italien als Herkunftsmitgliedstaat
WegFür wenGesetzliche Fristen
Zulassung nach Artikel 63Ein neuer Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen25 Arbeitstage für die Prüfung der Vollständigkeit, dann 40 Arbeitstage für die Bewertung
Notifizierung nach Artikel 60Ein bereits zugelassenes Kreditinstitut, eine Wertpapierfirma, ein E-Geld-Institut oder ein gleichgestelltes UnternehmenNotifizierung mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Dienstleistung
Notifizierung nach Artikel 65Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP, der Einwohner bedienen willDie Behörde des Herkunftsmitgliedstaats leitet die Notifizierung an den Aufnahmemitgliedstaat weiter
Mindestkapital nach Anhang IV je Klasse für einen CASP nach Artikel 63
MiCA-KlasseMinimumTypische Dienstleistungen
Klasse 150.000 €Aufträge, Ausführung, Platzierung, Transfers, Beratung und Portfolioverwaltung
Klasse 2125.000 €Klasse 1 plus Verwahrung und Tausch von Kryptowerten
Klasse 3150.000 €Klasse 2 plus Betrieb einer Handelsplattform

Nach Artikel 67 gilt der höhere der beiden Beträge: das Minimum nach Anhang IV oder ein Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres. Die gesetzlichen Fristen betreffen nur die Prüfung durch die Behörde. Die Vorbereitung des Antrags und Rückfragen der Behörde verlängern das Verfahren.

Häufige Fragen

Wer erteilt in Italien die MiCA-Zulassung als CASP?

Zuständige Behörde für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit Italien als Herkunftsmitgliedstaat: CONSOB, im Benehmen mit der Banca d’Italia. Die Behörde meldet der ESMA jede Zulassung, danach erscheint der Eintrag im vorläufigen MiCA-Register der EU. Einige Fälle im Bereich Zahlungen und E-Geld laufen über die Banca d’Italia.

Wie viele CASPs sind in Italien zugelassen?

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 9 aktuelle CASPs mit Italien als Herkunftsmitgliedstaat. Die erste Zulassung stammt vom 27. April 2026, die jüngste vom 30. Juni 2026. Hinzu kommen 193 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs, die Italien nach Artikel 65 als Aufnahmemitgliedstaat führen.

Wann endete die MiCA-Übergangsfrist in Italien?

Berechtigte Unternehmen konnten sich in Italien bis zum 30. Juni 2026 auf die nationale Übergangsregelung stützen. Bei der OAM registrierte Unternehmen oder eine Gesellschaft ihrer Gruppe mussten ihren Antrag bis zum 30. Dezember 2025 stellen. Unternehmen ohne Antrag mussten ihre Tätigkeit an diesem Datum einstellen. Seitdem braucht ein Anbieter eine eigene MiCA-Zulassung, eine gültige Notifizierung nach Artikel 60 oder eine Notifizierung nach Artikel 65 aus einem anderen EWR-Staat.

Darf eine in einem anderen EU-Land zugelassene Börse Kunden in Italien bedienen?

Ja, nach Artikel 65. Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP teilt der Behörde seines Herkunftsmitgliedstaats mit, welche Dienstleistungen er in Italien erbringen will, und diese Behörde leitet die Notifizierung weiter. Die ESMA-Daten führen 193 solche CASPs für Italien. Diese Unternehmen brauchen keine gesonderte Zulassung, auch wenn lokale Vorschriften außerhalb von MiCA gelten können, etwa zu Werbung, Steuern oder Geldwäschebekämpfung.

Quellen

Amtliche Quellen

  1. CONSOB, im Benehmen mit der Banca d’Italia: offizielle Websiteconsob.it
  2. Vorläufiges MiCA-Register der ESMAesma.europa.eu
  3. Liste der zuständigen Behörden der ESMA (Artikel 93)esma.europa.eu
  4. Liste der Übergangsfristen der ESMA (Artikel 143)esma.europa.eu
  5. Verordnung (EU) 2023/1114 auf EUR-Lexeur-lex.europa.eu

Registerdaten vom 6. Oktober 2026, Daten nach Artikel 110 vom 16. September 2026. Geprüft am 14. Oktober 2026. Zuständigkeiten der Behörden und Zahl der Unternehmen ändern sich: Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Behörde und der ESMA, bevor Sie handeln. Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechts-, Steuer-, Aufsichts- oder Anlageberatung.

Mit den anderen EWR-Staaten vergleichen

Der Ländervergleich zeigt Behörde und Zahl der CASPs für alle 30 EWR-Staaten. Die Liste der zugelassenen Börsen zeigt, welche davon Deutschland abdecken.