MiCA-Lizenz auf Zypern: CySEC

Kurz gesagt

Auf Zypern lässt die zuständige nationale Behörde Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu: Zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC). Die nationale Übergangsfrist endete am 1. Juli 2026. Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 24 aktuelle CASPs auf Zypern und 158 anderswo zugelassene CASPs, die Dienstleistungen auf Zypern notifiziert haben.
CASP-Behörde
CySEC
Übergangsfrist bis
1. Juli 2026
Zugelassene CASPs auf Zypern
24
CASPs mit EU-Pass für Zypern
158
Auf dieser Seite9 Abschnitte
  1. Wer lässt CASPs auf Zypern zu?
  2. Zugelassene CASPs auf Zypern
  3. Dienstleistungen der CASPs auf Zypern
  4. CASPs mit EU-Pass für Zypern
  5. Verfolgte Börsen für Zypern
  6. Warnhinweise nach Artikel 110
  7. MiCA-Zulassung auf Zypern beantragen
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Wer lässt CASPs auf Zypern zu?

Zuständige Behörde für CASPs mit Zypern als Herkunftsmitgliedstaat: Zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC). Die Behörde wendet die Vorschriften von Titel V der MiCA-Verordnung an, nimmt Anträge nach Artikel 62 entgegen, entscheidet über die Zulassung nach Artikel 63 und nimmt die Notifizierungen berechtigter Finanzunternehmen nach Artikel 60 entgegen. Die CySEC ist für Kryptowerte-Dienstleister nach Artikel 63 zuständig. Die Zentralbank bearbeitet die betreffenden Notifizierungen von Banken und E-Geld-Instituten.

Federführende CASP-Behörde
CySEC
Zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC)
Übergangsfrist bis
1. Juli 2026
Frist nach Artikel 143 Absatz 3, der ESMA mitgeteilt
Behörden in der ESMA-Datei
1
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Notifizierte Whitepaper
5
5 andere Kryptowerte (Titel II), 0 E-Geld-Token (Titel IV)

Der Link zur Behörde öffnet die offizielle Website der Aufsicht. Die ESMA veröffentlicht das vorläufige MiCA-Register, das diese Seite auswertet. Das vollständige CASP-Register (EN) gibt jeden Eintrag einzeln wieder.

Zugelassene CASPs auf Zypern

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 24 aktuelle CASPs mit Zypern als Herkunftsmitgliedstaat. Die erste Zulassung stammt vom 16. Januar 2025, die jüngste vom 20. Juli 2026. Die Namen führen zur Börsenseite, wenn eumica die Marke verfolgt, sonst zum Registereintrag.

Aktuelle CASPs mit Zypern als Herkunftsmitgliedstaat, ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026
eToro (Europe) LtdVerfolgte Marke: eToro7/1030/30
COLLECT & EXCHANGE CY LTD4/1030/30
Trading 212 Markets LtdVerfolgte Marke: Trading 2124/1030/30
TEROXX DIGITAL ASSET LTD8/1030/30
Revolut Digital Assets (Europe) LtdVerfolgte Marke: Revolut6/1029/30
CAPITAL VAULT LTDcapital.com5/1030/30
XTB LimitedVerfolgte Marke: XTB3/1030/30
PELICAN EXCHANGE EUROPE (CY) LTD4/1030/30
Noemon Finance Ltd7/1030/30
J2TX Ltd6/1030/30
Trading.com Markets EU LtdTrading.com6/1030/30
NAGA X8/101/30
S.K. DASK KRYPTO LTDDASK KRYPTO6/1030/30
Krypto Knight LtdKRYPTO KNIGHT6/1030/30
Ronin EM Ltd6/1030/30
Brilliantscope Trading Limitedtothemoon7/1030/30
COMPLYCRYPTO DEPOSITORY EU LIMITED6/101/30
NOEMON TECH LTD9/1030/30
TRIA BRIDGE LIMITED (ex Tokenomica Bridge Ltd)TRIA BRIDGE8/1030/30
Unlimit Crypto LtdUnlimit Crypto Ltd (ex Stable Defi Ltd)7/101/30
Cloverum Finance (CY) LimitedCloverum6/1030/30
SG Digital Assets LimitedSolidgate , SG Digital Assets6/1030/30
Aquilla Nummus Ltd4/101/30
PM MTF LTD5/1030/30

Die Dienstleistungen sind die zehn MiCA-Kennbuchstaben a bis j. Die EWR-Reichweite zählt den Herkunftsmitgliedstaat und jeden Aufnahmemitgliedstaat, den die ESMA für die Gesellschaft führt.

Dieselbe Datei führt einen Eintrag auf Zypern, dessen Zulassung zum Stichtag des Auszugs beendet war: Stratos Europe Ltd (beendet am 24. April 2026).

Dienstleistungen der CASPs auf Zypern

Jeder Balken zählt die aktuellen CASPs auf Zypern, die die Dienstleistung erbringen dürfen. Die meisten Unternehmen haben mehrere Dienstleistungen, daher liegt die Summe über 24.

  1. aVerwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden23
  2. bBetrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte2
  3. cTausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag20
  4. dTausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte18
  5. eAusführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden22
  6. fPlatzierung von Kryptowerten5
  7. gAnnahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden20
  8. hBeratung zu Kryptowerten7
  9. iPortfolioverwaltung von Kryptowerten9
  10. jErbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden18

CASPs mit EU-Pass für Zypern

158 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs dürfen Kunden auf Zypern bedienen. Bei jedem davon führt die ESMA-Datei Zypern für mindestens eine aktuelle Dienstleistung als Aufnahmemitgliedstaat, entsprechend der grenzüberschreitenden Notifizierung nach Artikel 65. Die meisten kommen aus diesen Herkunftsstaaten: Frankreich (19), Niederlande (19), Malta (18) und Luxemburg (13).

Die 158 CASPs mit Notifizierung für Zypern anzeigen

Verfolgte Börsen für Zypern

eumica verfolgt 52 zugelassene Börsen und Broker. Die Gruppen unten zeigen für jede davon, ob Zypern laut ESMA ihr Herkunfts- oder Aufnahmestaat ist.

Ohne Notifizierung nennt die ESMA-Datei für die betreffende Gesellschaft keine Dienstleistung auf Zypern. Die Marke kann Zypern aber über eine andere Konzerngesellschaft oder eine spätere Notifizierung abdecken. Prüfen Sie den Eintrag, bevor Sie sich darauf verlassen. Die Börsen der letzten Gruppe schränken ihre Dienste im EWR ein oder warten noch auf ihre Zulassung.

Warnhinweise nach Artikel 110

Die ESMA-Datei nach Artikel 110 vom 16. September 2026 enthält keinen Eintrag, der auf Zypern gemeldet wurde. Diese Datei sammelt Warnhinweise und ist keine vollständige Liste nicht zugelassener Unternehmen.

Die MiCA-Warnliste (EN) zeigt jeden Eintrag mit meldendem Staat und Datum. In Deutschland finden Sie außerdem die Warnungen der BaFin.

MiCA-Zulassung auf Zypern beantragen

Ein Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und tatsächlicher Geschäftsleitung auf Zypern beantragt die Zulassung nach Artikel 63 bei der zuständigen Behörde (CySEC). Der Antrag nach Artikel 62 umfasst die geplanten Dienstleistungen, die Unternehmensführung, mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung mit Wohnsitz in der EU, die aufsichtsrechtlichen Sicherheitsvorkehrungen, den Schutz der Kundenwerte, das Beschwerdeverfahren sowie die nach DORA geforderte Geschäftsfortführung und IT-Kontrollen.

Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, E-Geld-Institute, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, Marktbetreiber und andere Unternehmen nach Artikel 60 können gleichwertige Dienstleistungen stattdessen der zuständigen Behörde (CySEC) notifizieren. Das muss mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Erbringung dieser Dienstleistungen geschehen.

MiCA-Wege für einen CASP mit Zypern als Herkunftsmitgliedstaat
WegFür wenGesetzliche Fristen
Zulassung nach Artikel 63Ein neuer Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen25 Arbeitstage für die Prüfung der Vollständigkeit, dann 40 Arbeitstage für die Bewertung
Notifizierung nach Artikel 60Ein bereits zugelassenes Kreditinstitut, eine Wertpapierfirma, ein E-Geld-Institut oder ein gleichgestelltes UnternehmenNotifizierung mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Dienstleistung
Notifizierung nach Artikel 65Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP, der Einwohner bedienen willDie Behörde des Herkunftsmitgliedstaats leitet die Notifizierung an den Aufnahmemitgliedstaat weiter
Mindestkapital nach Anhang IV je Klasse für einen CASP nach Artikel 63
MiCA-KlasseMinimumTypische Dienstleistungen
Klasse 150.000 €Aufträge, Ausführung, Platzierung, Transfers, Beratung und Portfolioverwaltung
Klasse 2125.000 €Klasse 1 plus Verwahrung und Tausch von Kryptowerten
Klasse 3150.000 €Klasse 2 plus Betrieb einer Handelsplattform

Nach Artikel 67 gilt der höhere der beiden Beträge: das Minimum nach Anhang IV oder ein Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres. Die gesetzlichen Fristen betreffen nur die Prüfung durch die Behörde. Die Vorbereitung des Antrags und Rückfragen der Behörde verlängern das Verfahren.

Häufige Fragen

Wer erteilt auf Zypern die MiCA-Zulassung als CASP?

Zuständige Behörde für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit Zypern als Herkunftsmitgliedstaat: Zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC). Die Behörde meldet der ESMA jede Zulassung, danach erscheint der Eintrag im vorläufigen MiCA-Register der EU. Die CySEC ist für Kryptowerte-Dienstleister nach Artikel 63 zuständig. Die Zentralbank bearbeitet die betreffenden Notifizierungen von Banken und E-Geld-Instituten.

Wie viele CASPs sind auf Zypern zugelassen?

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 24 aktuelle CASPs mit Zypern als Herkunftsmitgliedstaat. Die erste Zulassung stammt vom 16. Januar 2025, die jüngste vom 20. Juli 2026. Hinzu kommen 158 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs, die Zypern nach Artikel 65 als Aufnahmemitgliedstaat führen.

Wann endete die MiCA-Übergangsfrist auf Zypern?

Berechtigte Unternehmen konnten sich auf Zypern bis zum 1. Juli 2026 auf die nationale Übergangsregelung stützen. Seitdem braucht ein Anbieter eine eigene MiCA-Zulassung, eine gültige Notifizierung nach Artikel 60 oder eine Notifizierung nach Artikel 65 aus einem anderen EWR-Staat.

Darf eine in einem anderen EU-Land zugelassene Börse Kunden auf Zypern bedienen?

Ja, nach Artikel 65. Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP teilt der Behörde seines Herkunftsmitgliedstaats mit, welche Dienstleistungen er auf Zypern erbringen will, und diese Behörde leitet die Notifizierung weiter. Die ESMA-Daten führen 158 solche CASPs für Zypern. Diese Unternehmen brauchen keine gesonderte Zulassung, auch wenn lokale Vorschriften außerhalb von MiCA gelten können, etwa zu Werbung, Steuern oder Geldwäschebekämpfung.

Quellen

Amtliche Quellen

  1. Zyprische Wertpapier- und Börsenkommission (CySEC): offizielle Websitecysec.gov.cy
  2. Vorläufiges MiCA-Register der ESMAesma.europa.eu
  3. Liste der zuständigen Behörden der ESMA (Artikel 93)esma.europa.eu
  4. Liste der Übergangsfristen der ESMA (Artikel 143)esma.europa.eu
  5. Verordnung (EU) 2023/1114 auf EUR-Lexeur-lex.europa.eu

Registerdaten vom 6. Oktober 2026, Daten nach Artikel 110 vom 16. September 2026. Geprüft am 14. Oktober 2026. Zuständigkeiten der Behörden und Zahl der Unternehmen ändern sich: Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Behörde und der ESMA, bevor Sie handeln. Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechts-, Steuer-, Aufsichts- oder Anlageberatung.

Mit den anderen EWR-Staaten vergleichen

Der Ländervergleich zeigt Behörde und Zahl der CASPs für alle 30 EWR-Staaten. Die Liste der zugelassenen Börsen zeigt, welche davon Deutschland abdecken.