MiCA-Lizenz in Luxemburg: CSSF

Kurz gesagt

In Luxemburg lässt die zuständige nationale Behörde Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu: Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF). Die nationale Übergangsfrist endete am 1. Juli 2026. Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 13 aktuelle CASPs in Luxemburg und 179 anderswo zugelassene CASPs, die Dienstleistungen in Luxemburg notifiziert haben.
CASP-Behörde
CSSF
Übergangsfrist bis
1. Juli 2026
Zugelassene CASPs in Luxemburg
13
CASPs mit EU-Pass für Luxemburg
179
Auf dieser Seite9 Abschnitte
  1. Wer lässt CASPs in Luxemburg zu?
  2. Zugelassene CASPs in Luxemburg
  3. Dienstleistungen der CASPs in Luxemburg
  4. CASPs mit EU-Pass für Luxemburg
  5. Verfolgte Börsen für Luxemburg
  6. Warnhinweise nach Artikel 110
  7. MiCA-Zulassung in Luxemburg beantragen
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Wer lässt CASPs in Luxemburg zu?

Zuständige Behörde für CASPs mit Luxemburg als Herkunftsmitgliedstaat: Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF). Die Behörde wendet die Vorschriften von Titel V der MiCA-Verordnung an, nimmt Anträge nach Artikel 62 entgegen, entscheidet über die Zulassung nach Artikel 63 und nimmt die Notifizierungen berechtigter Finanzunternehmen nach Artikel 60 entgegen.

Federführende CASP-Behörde
CSSF
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Übergangsfrist bis
1. Juli 2026
Berechtigte Anbieter, die bereits vor MiCA tätig waren, konnten die Höchstfrist nutzen.
Behörden in der ESMA-Datei
1
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Notifizierte Whitepaper
59
54 andere Kryptowerte (Titel II), 5 E-Geld-Token (Titel IV)

Der Link zur Behörde öffnet die offizielle Website der Aufsicht. Die ESMA veröffentlicht das vorläufige MiCA-Register, das diese Seite auswertet. Das vollständige CASP-Register (EN) gibt jeden Eintrag einzeln wieder.

Zugelassene CASPs in Luxemburg

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 13 aktuelle CASPs mit Luxemburg als Herkunftsmitgliedstaat. Die erste Zulassung stammt vom 7. Februar 2025, die jüngste vom 3. Juli 2026. Die Namen führen zur Börsenseite, wenn eumica die Marke verfolgt, sonst zum Registereintrag.

Aktuelle CASPs mit Luxemburg als Herkunftsmitgliedstaat, ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026
Clearstream Banking S.A.Clearstream1/1030/30
Bitstamp Europe S.A.Verfolgte Marke: Bitstamp7/1030/30
Coinbase Luxembourg S.A.Verfolgte Marke: Coinbase7/1030/30
Zodia Custody (Europe) S.A.Zodia2/1030/30
Banking Circle S.A.Banking Circle3/1030/30
Swissquote Bank Europe SAVerfolgte Marke: Swissquote3/1030/30
B2C2 Europe SarlB2C23/1030/30
STOKR S.A.STOKR2/1030/30
Standard Chartered Luxembourg S.A.Standard Chartered2/1030/30
bitFlyer EUROPE S.A.Verfolgte Marke: bitFlyer5/1030/30
Bridge Building S.A.Bridge5/1030/30
Ripple Payments Europe S.A.Verfolgte Marke: Ripple3/1030/30
CPS Europe S.A.CPS5/1030/30

Die Dienstleistungen sind die zehn MiCA-Kennbuchstaben a bis j. Die EWR-Reichweite zählt den Herkunftsmitgliedstaat und jeden Aufnahmemitgliedstaat, den die ESMA für die Gesellschaft führt.

Dienstleistungen der CASPs in Luxemburg

Jeder Balken zählt die aktuellen CASPs in Luxemburg, die die Dienstleistung erbringen dürfen. Die meisten Unternehmen haben mehrere Dienstleistungen, daher liegt die Summe über 13.

  1. aVerwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden10
  2. bBetrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte1
  3. cTausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag8
  4. dTausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte8
  5. eAusführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden7
  6. fPlatzierung von Kryptowerten1
  7. gAnnahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden2
  8. hBeratung zu Kryptowerten0
  9. iPortfolioverwaltung von Kryptowerten0
  10. jErbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden11

CASPs mit EU-Pass für Luxemburg

179 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs dürfen Kunden in Luxemburg bedienen. Bei jedem davon führt die ESMA-Datei Luxemburg für mindestens eine aktuelle Dienstleistung als Aufnahmemitgliedstaat, entsprechend der grenzüberschreitenden Notifizierung nach Artikel 65. Die meisten kommen aus diesen Herkunftsstaaten: Frankreich (30), Zypern (20), Niederlande (20) und Malta (18).

Die 179 CASPs mit Notifizierung für Luxemburg anzeigen

Verfolgte Börsen für Luxemburg

eumica verfolgt 52 zugelassene Börsen und Broker. Die Gruppen unten zeigen für jede davon, ob Luxemburg laut ESMA ihr Herkunfts- oder Aufnahmestaat ist.

Ohne Notifizierung nennt die ESMA-Datei für die betreffende Gesellschaft keine Dienstleistung in Luxemburg. Die Marke kann Luxemburg aber über eine andere Konzerngesellschaft oder eine spätere Notifizierung abdecken. Prüfen Sie den Eintrag, bevor Sie sich darauf verlassen. Die Börsen der letzten Gruppe schränken ihre Dienste im EWR ein oder warten noch auf ihre Zulassung.

Warnhinweise nach Artikel 110

Die ESMA-Datei nach Artikel 110 vom 16. September 2026 enthält keinen Eintrag, der in Luxemburg gemeldet wurde. Diese Datei sammelt Warnhinweise und ist keine vollständige Liste nicht zugelassener Unternehmen.

Die MiCA-Warnliste (EN) zeigt jeden Eintrag mit meldendem Staat und Datum. In Deutschland finden Sie außerdem die Warnungen der BaFin.

MiCA-Zulassung in Luxemburg beantragen

Ein Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und tatsächlicher Geschäftsleitung in Luxemburg beantragt die Zulassung nach Artikel 63 bei der zuständigen Behörde (CSSF). Der Antrag nach Artikel 62 umfasst die geplanten Dienstleistungen, die Unternehmensführung, mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung mit Wohnsitz in der EU, die aufsichtsrechtlichen Sicherheitsvorkehrungen, den Schutz der Kundenwerte, das Beschwerdeverfahren sowie die nach DORA geforderte Geschäftsfortführung und IT-Kontrollen.

Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, E-Geld-Institute, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, Marktbetreiber und andere Unternehmen nach Artikel 60 können gleichwertige Dienstleistungen stattdessen der zuständigen Behörde (CSSF) notifizieren. Das muss mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Erbringung dieser Dienstleistungen geschehen.

MiCA-Wege für einen CASP mit Luxemburg als Herkunftsmitgliedstaat
WegFür wenGesetzliche Fristen
Zulassung nach Artikel 63Ein neuer Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen25 Arbeitstage für die Prüfung der Vollständigkeit, dann 40 Arbeitstage für die Bewertung
Notifizierung nach Artikel 60Ein bereits zugelassenes Kreditinstitut, eine Wertpapierfirma, ein E-Geld-Institut oder ein gleichgestelltes UnternehmenNotifizierung mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Dienstleistung
Notifizierung nach Artikel 65Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP, der Einwohner bedienen willDie Behörde des Herkunftsmitgliedstaats leitet die Notifizierung an den Aufnahmemitgliedstaat weiter
Mindestkapital nach Anhang IV je Klasse für einen CASP nach Artikel 63
MiCA-KlasseMinimumTypische Dienstleistungen
Klasse 150.000 €Aufträge, Ausführung, Platzierung, Transfers, Beratung und Portfolioverwaltung
Klasse 2125.000 €Klasse 1 plus Verwahrung und Tausch von Kryptowerten
Klasse 3150.000 €Klasse 2 plus Betrieb einer Handelsplattform

Nach Artikel 67 gilt der höhere der beiden Beträge: das Minimum nach Anhang IV oder ein Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres. Die gesetzlichen Fristen betreffen nur die Prüfung durch die Behörde. Die Vorbereitung des Antrags und Rückfragen der Behörde verlängern das Verfahren.

Häufige Fragen

Wer erteilt in Luxemburg die MiCA-Zulassung als CASP?

Zuständige Behörde für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit Luxemburg als Herkunftsmitgliedstaat: Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF). Die Behörde meldet der ESMA jede Zulassung, danach erscheint der Eintrag im vorläufigen MiCA-Register der EU.

Wie viele CASPs sind in Luxemburg zugelassen?

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 13 aktuelle CASPs mit Luxemburg als Herkunftsmitgliedstaat. Die erste Zulassung stammt vom 7. Februar 2025, die jüngste vom 3. Juli 2026. Hinzu kommen 179 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs, die Luxemburg nach Artikel 65 als Aufnahmemitgliedstaat führen.

Wann endete die MiCA-Übergangsfrist in Luxemburg?

Berechtigte Unternehmen konnten sich in Luxemburg bis zum 1. Juli 2026 auf die nationale Übergangsregelung stützen. Berechtigte Anbieter, die bereits vor MiCA tätig waren, konnten die Höchstfrist nutzen. Seitdem braucht ein Anbieter eine eigene MiCA-Zulassung, eine gültige Notifizierung nach Artikel 60 oder eine Notifizierung nach Artikel 65 aus einem anderen EWR-Staat.

Darf eine in einem anderen EU-Land zugelassene Börse Kunden in Luxemburg bedienen?

Ja, nach Artikel 65. Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP teilt der Behörde seines Herkunftsmitgliedstaats mit, welche Dienstleistungen er in Luxemburg erbringen will, und diese Behörde leitet die Notifizierung weiter. Die ESMA-Daten führen 179 solche CASPs für Luxemburg. Diese Unternehmen brauchen keine gesonderte Zulassung, auch wenn lokale Vorschriften außerhalb von MiCA gelten können, etwa zu Werbung, Steuern oder Geldwäschebekämpfung.

Quellen

Amtliche Quellen

  1. Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF): offizielle Websitecssf.lu
  2. Vorläufiges MiCA-Register der ESMAesma.europa.eu
  3. Liste der zuständigen Behörden der ESMA (Artikel 93)esma.europa.eu
  4. Liste der Übergangsfristen der ESMA (Artikel 143)esma.europa.eu
  5. Verordnung (EU) 2023/1114 auf EUR-Lexeur-lex.europa.eu

Registerdaten vom 6. Oktober 2026, Daten nach Artikel 110 vom 16. September 2026. Geprüft am 14. Oktober 2026. Zuständigkeiten der Behörden und Zahl der Unternehmen ändern sich: Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Behörde und der ESMA, bevor Sie handeln. Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechts-, Steuer-, Aufsichts- oder Anlageberatung.

Mit den anderen EWR-Staaten vergleichen

Der Ländervergleich zeigt Behörde und Zahl der CASPs für alle 30 EWR-Staaten. Die Liste der zugelassenen Börsen zeigt, welche davon Deutschland abdecken.