MiCA-Lizenz in den Niederlanden: AFM

Kurz gesagt

In den Niederlanden lässt die zuständige nationale Behörde Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu: Niederländische Finanzmarktaufsicht (AFM). Die nationale Übergangsfrist endete am 30. Juni 2025. Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 28 aktuelle CASPs in den Niederlanden und 175 anderswo zugelassene CASPs, die Dienstleistungen in den Niederlanden notifiziert haben.
CASP-Behörde
AFM
Übergangsfrist bis
30. Juni 2025
Zugelassene CASPs in den Niederlanden
28
CASPs mit EU-Pass für die Niederlande
175
Auf dieser Seite9 Abschnitte
  1. Wer lässt CASPs in den Niederlanden zu?
  2. Zugelassene CASPs in den Niederlanden
  3. Dienstleistungen der CASPs in den Niederlanden
  4. CASPs mit EU-Pass für die Niederlande
  5. Verfolgte Börsen für die Niederlande
  6. Warnhinweise nach Artikel 110
  7. MiCA-Zulassung in den Niederlanden beantragen
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Wer lässt CASPs in den Niederlanden zu?

Zuständige Behörde für CASPs mit den Niederlanden als Herkunftsmitgliedstaat: Niederländische Finanzmarktaufsicht (AFM). Die Behörde wendet die Vorschriften von Titel V der MiCA-Verordnung an, nimmt Anträge nach Artikel 62 entgegen, entscheidet über die Zulassung nach Artikel 63 und nimmt die Notifizierungen berechtigter Finanzunternehmen nach Artikel 60 entgegen. Die DNB behält festgelegte Zuständigkeiten für die Solvenzaufsicht und die Inhaberkontrolle.

Federführende CASP-Behörde
AFM
Niederländische Finanzmarktaufsicht (AFM)
Übergangsfrist bis
30. Juni 2025
Die Niederlande hatten eine sechsmonatige Übergangsfrist.
Behörden in der ESMA-Datei
1
Netherlands Authority for the Financial Markets (AFM)
Notifizierte Whitepaper
90
80 andere Kryptowerte (Titel II), 10 E-Geld-Token (Titel IV)

Der Link zur Behörde öffnet die offizielle Website der Aufsicht. Die ESMA veröffentlicht das vorläufige MiCA-Register, das diese Seite auswertet. Das vollständige CASP-Register (EN) gibt jeden Eintrag einzeln wieder.

Zugelassene CASPs in den Niederlanden

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 28 aktuelle CASPs mit den Niederlanden als Herkunftsmitgliedstaat. Die erste Zulassung stammt vom 30. Dezember 2024, die jüngste vom 16. Juli 2026. Die Namen führen zur Börsenseite, wenn eumica die Marke verfolgt, sonst zum Registereintrag.

Aktuelle CASPs mit den Niederlanden als Herkunftsmitgliedstaat, ESMA-Auszug vom 6. Oktober 2026
BitStaete B.V.1/101/30
Hidden Road Partners CIV NL B.V.3/1030/30
MoonPay Europe B.V.Verfolgte Marke: MoonPay3/1030/30
Zebedee Europe B.V.3/1030/30
AvianLabs Netherlands B.V.3/1030/30
Vivid Money B.V.2/1030/30
One Trading Exchange B.V.Verfolgte Marke: One Trading2/1030/30
Acheron Europe B.V.Acheron | Acheron Trading5/1027/30
BTC Direct Europe B.V.3/107/30
Amdax B.V.Verfolgte Marke: Amdax4/1030/30
Bitvavo B.V.Verfolgte Marke: Bitvavo3/1030/30
Finst B.V.Verfolgte Marke: Finst4/1030/30
Fiat Republic Netherlands B.V.2/1030/30
BLOX B.V.3/1030/30
EU Internet Ventures B.V.EU Internet Ventures |EUIV|BNXA | OSL Pay | WisPay3/1030/30
zerohash europe B.V.zerohash europe5/1030/30
Coinmerce B.V.4/106/30
Bitmymoney B.V.4/102/30
Bitonic B.V.4/1030/30
Blockrise Capital B.V.Blockrise4/1030/30
Monflo B.V.Monflo3/104/30
WEB3 Technology B.V.Ari10 | Ari10 NL | WEB3 Technology B.V. | RGLTD Cashify4/1030/30
D2X Group N.V.D2X1/101/30
ClearBank Europe N.V.ClearBank Europe B.V.3/1022/30
Change Securities B.V.Change | Change Invest | getchange.com | ChangePro | changeinvest.com | AgenaTrader | agenatrader.com| TradersYard | tradersyard.com3/101/30
Digital Currency Services B.V.DCS | HappyCoins3/101/30
Webull Securities (Europe) B.V.Verfolgte Marke: Webull2/101/30
BitPay B.V.2/1030/30

Die Dienstleistungen sind die zehn MiCA-Kennbuchstaben a bis j. Die EWR-Reichweite zählt den Herkunftsmitgliedstaat und jeden Aufnahmemitgliedstaat, den die ESMA für die Gesellschaft führt.

Dieselbe Datei führt einen Eintrag in den Niederlanden, dessen Zulassung zum Stichtag des Auszugs beendet war: Decubate B.V. (beendet am 26. März 2026).

Dienstleistungen der CASPs in den Niederlanden

Jeder Balken zählt die aktuellen CASPs in den Niederlanden, die die Dienstleistung erbringen dürfen. Die meisten Unternehmen haben mehrere Dienstleistungen, daher liegt die Summe über 28.

  1. aVerwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden20
  2. bBetrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte3
  3. cTausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag15
  4. dTausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte9
  5. eAusführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden9
  6. fPlatzierung von Kryptowerten0
  7. gAnnahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden4
  8. hBeratung zu Kryptowerten1
  9. iPortfolioverwaltung von Kryptowerten4
  10. jErbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden21

CASPs mit EU-Pass für die Niederlande

175 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs dürfen Kunden in den Niederlanden bedienen. Bei jedem davon führt die ESMA-Datei die Niederlande für mindestens eine aktuelle Dienstleistung als Aufnahmemitgliedstaat, entsprechend der grenzüberschreitenden Notifizierung nach Artikel 65. Die meisten kommen aus diesen Herkunftsstaaten: Frankreich (29), Zypern (20), Malta (18) und Deutschland (15).

Die 175 CASPs mit Notifizierung für die Niederlande anzeigen

Verfolgte Börsen für die Niederlande

eumica verfolgt 52 zugelassene Börsen und Broker. Die Gruppen unten zeigen für jede davon, ob die Niederlande laut ESMA ihr Herkunfts- oder Aufnahmestaat ist.

Ohne Notifizierung nennt die ESMA-Datei für die betreffende Gesellschaft keine Dienstleistung in den Niederlanden. Die Marke kann die Niederlande aber über eine andere Konzerngesellschaft oder eine spätere Notifizierung abdecken. Prüfen Sie den Eintrag, bevor Sie sich darauf verlassen. Die Börsen der letzten Gruppe schränken ihre Dienste im EWR ein oder warten noch auf ihre Zulassung.

Warnhinweise nach Artikel 110

Die ESMA-Datei nach Artikel 110 vom 16. September 2026 enthält 1 Eintrag, der in den Niederlanden gemeldet wurde: ein Unternehmen, das Kryptowerte-Dienstleistungen ohne MiCA-Zulassung erbracht hat. Websites geben wir bewusst nicht wieder.

  1. MEXC GlobalMEXC1 Website

Die MiCA-Warnliste (EN) zeigt jeden Eintrag mit meldendem Staat und Datum. In Deutschland finden Sie außerdem die Warnungen der BaFin.

MiCA-Zulassung in den Niederlanden beantragen

Ein Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und tatsächlicher Geschäftsleitung in den Niederlanden beantragt die Zulassung nach Artikel 63 bei der zuständigen Behörde (AFM). Der Antrag nach Artikel 62 umfasst die geplanten Dienstleistungen, die Unternehmensführung, mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung mit Wohnsitz in der EU, die aufsichtsrechtlichen Sicherheitsvorkehrungen, den Schutz der Kundenwerte, das Beschwerdeverfahren sowie die nach DORA geforderte Geschäftsfortführung und IT-Kontrollen.

Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, E-Geld-Institute, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, Marktbetreiber und andere Unternehmen nach Artikel 60 können gleichwertige Dienstleistungen stattdessen der zuständigen Behörde (AFM) notifizieren. Das muss mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Erbringung dieser Dienstleistungen geschehen.

MiCA-Wege für einen CASP mit den Niederlanden als Herkunftsmitgliedstaat
WegFür wenGesetzliche Fristen
Zulassung nach Artikel 63Ein neuer Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen25 Arbeitstage für die Prüfung der Vollständigkeit, dann 40 Arbeitstage für die Bewertung
Notifizierung nach Artikel 60Ein bereits zugelassenes Kreditinstitut, eine Wertpapierfirma, ein E-Geld-Institut oder ein gleichgestelltes UnternehmenNotifizierung mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Dienstleistung
Notifizierung nach Artikel 65Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP, der Einwohner bedienen willDie Behörde des Herkunftsmitgliedstaats leitet die Notifizierung an den Aufnahmemitgliedstaat weiter
Mindestkapital nach Anhang IV je Klasse für einen CASP nach Artikel 63
MiCA-KlasseMinimumTypische Dienstleistungen
Klasse 150.000 €Aufträge, Ausführung, Platzierung, Transfers, Beratung und Portfolioverwaltung
Klasse 2125.000 €Klasse 1 plus Verwahrung und Tausch von Kryptowerten
Klasse 3150.000 €Klasse 2 plus Betrieb einer Handelsplattform

Nach Artikel 67 gilt der höhere der beiden Beträge: das Minimum nach Anhang IV oder ein Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres. Die gesetzlichen Fristen betreffen nur die Prüfung durch die Behörde. Die Vorbereitung des Antrags und Rückfragen der Behörde verlängern das Verfahren.

Häufige Fragen

Wer erteilt in den Niederlanden die MiCA-Zulassung als CASP?

Zuständige Behörde für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit den Niederlanden als Herkunftsmitgliedstaat: Niederländische Finanzmarktaufsicht (AFM). Die Behörde meldet der ESMA jede Zulassung, danach erscheint der Eintrag im vorläufigen MiCA-Register der EU. Die DNB behält festgelegte Zuständigkeiten für die Solvenzaufsicht und die Inhaberkontrolle.

Wie viele CASPs sind in den Niederlanden zugelassen?

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält 28 aktuelle CASPs mit den Niederlanden als Herkunftsmitgliedstaat. Die erste Zulassung stammt vom 30. Dezember 2024, die jüngste vom 16. Juli 2026. Hinzu kommen 175 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs, die die Niederlande nach Artikel 65 als Aufnahmemitgliedstaat führen.

Wann endete die MiCA-Übergangsfrist in den Niederlanden?

Berechtigte Unternehmen konnten sich in den Niederlanden bis zum 30. Juni 2025 auf die nationale Übergangsregelung stützen. Die Niederlande hatten eine sechsmonatige Übergangsfrist. Seitdem braucht ein Anbieter eine eigene MiCA-Zulassung, eine gültige Notifizierung nach Artikel 60 oder eine Notifizierung nach Artikel 65 aus einem anderen EWR-Staat.

Darf eine in einem anderen EU-Land zugelassene Börse Kunden in den Niederlanden bedienen?

Ja, nach Artikel 65. Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP teilt der Behörde seines Herkunftsmitgliedstaats mit, welche Dienstleistungen er in den Niederlanden erbringen will, und diese Behörde leitet die Notifizierung weiter. Die ESMA-Daten führen 175 solche CASPs für die Niederlande. Diese Unternehmen brauchen keine gesonderte Zulassung, auch wenn lokale Vorschriften außerhalb von MiCA gelten können, etwa zu Werbung, Steuern oder Geldwäschebekämpfung.

Quellen

Amtliche Quellen

  1. Niederländische Finanzmarktaufsicht (AFM): offizielle Websiteafm.nl
  2. Vorläufiges MiCA-Register der ESMAesma.europa.eu
  3. Liste der zuständigen Behörden der ESMA (Artikel 93)esma.europa.eu
  4. Liste der Übergangsfristen der ESMA (Artikel 143)esma.europa.eu
  5. Verordnung (EU) 2023/1114 auf EUR-Lexeur-lex.europa.eu

Registerdaten vom 6. Oktober 2026, Daten nach Artikel 110 vom 16. September 2026. Geprüft am 14. Oktober 2026. Zuständigkeiten der Behörden und Zahl der Unternehmen ändern sich: Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Behörde und der ESMA, bevor Sie handeln. Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechts-, Steuer-, Aufsichts- oder Anlageberatung.

Mit den anderen EWR-Staaten vergleichen

Der Ländervergleich zeigt Behörde und Zahl der CASPs für alle 30 EWR-Staaten. Die Liste der zugelassenen Börsen zeigt, welche davon Deutschland abdecken.