MiCA-Lizenz in Rumänien: Behörde noch nicht benannt

Kurz gesagt

Die Liste der zuständigen Behörden der ESMA führte Rumänien in ihrer Aktualisierung vom 17. Februar 2026 noch als „TBA“. Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält keinen aktuellen CASP mit Rumänien als Herkunftsmitgliedstaat und 172 anderswo zugelassene CASPs, die Dienstleistungen in Rumänien notifiziert haben.
CASP-Behörde
Nicht benannt
Übergangsfrist bis
1. Juli 2026
Zugelassene CASPs in Rumänien
0
CASPs mit EU-Pass für Rumänien
172
Auf dieser Seite8 Abschnitte
  1. Wer lässt CASPs in Rumänien zu?
  2. Zugelassene CASPs in Rumänien
  3. CASPs mit EU-Pass für Rumänien
  4. Verfolgte Börsen für Rumänien
  5. Warnhinweise nach Artikel 110
  6. MiCA-Zulassung in Rumänien beantragen
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Wer lässt CASPs in Rumänien zu?

Die Liste der zuständigen Behörden der ESMA, aktualisiert am 17. Februar 2026, führt Rumänien als „TBA“. Am 5. Juli 2026 erklärte die ASF gegenüber StartupCafe, derzeit nicht die benannte zuständige Behörde zu sein. Prüfen Sie eine spätere nationale Benennung anhand einer amtlichen Quelle, bevor Sie sich auf einen rumänischen Zulassungsweg verlassen.

Federführende CASP-Behörde
Nicht benannt
Keine Behörde in der ESMA-Liste (TBA)
Übergangsfrist bis
1. Juli 2026
Frist nach Artikel 143 Absatz 3, der ESMA mitgeteilt
Behörden in der ESMA-Datei
Keine
Kein Eintrag mit Rumänien als Herkunftsmitgliedstaat
Notifizierte Whitepaper
0
0 andere Kryptowerte (Titel II), 0 E-Geld-Token (Titel IV)

Die Quellen verweisen auf die amtlichen Mitteilungen. Die ESMA veröffentlicht das vorläufige MiCA-Register, das diese Seite auswertet. Das vollständige CASP-Register (EN) gibt jeden Eintrag einzeln wieder.

Zugelassene CASPs in Rumänien

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält keinen aktuellen CASP mit Rumänien als Herkunftsmitgliedstaat. MiCA gilt trotzdem, und diese Lücke erlaubt keinem Unternehmen, ohne Zulassung tätig zu sein. Einwohner können CASPs aus anderen EWR-Staaten nutzen, die Rumänien als Aufnahmemitgliedstaat notifiziert haben. Sie sind weiter unten aufgeführt.

CASPs mit EU-Pass für Rumänien

172 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs dürfen Kunden in Rumänien bedienen. Bei jedem davon führt die ESMA-Datei Rumänien für mindestens eine aktuelle Dienstleistung als Aufnahmemitgliedstaat, entsprechend der grenzüberschreitenden Notifizierung nach Artikel 65. Die meisten kommen aus diesen Herkunftsstaaten: Zypern (20), Malta (18), Niederlande (18) und Frankreich (17).

Die 172 CASPs mit Notifizierung für Rumänien anzeigen

Verfolgte Börsen für Rumänien

eumica verfolgt 52 zugelassene Börsen und Broker. Die Gruppen unten zeigen für jede davon, ob Rumänien laut ESMA ihr Herkunfts- oder Aufnahmestaat ist.

Ohne Notifizierung nennt die ESMA-Datei für die betreffende Gesellschaft keine Dienstleistung in Rumänien. Die Marke kann Rumänien aber über eine andere Konzerngesellschaft oder eine spätere Notifizierung abdecken. Prüfen Sie den Eintrag, bevor Sie sich darauf verlassen. Die Börsen der letzten Gruppe schränken ihre Dienste im EWR ein oder warten noch auf ihre Zulassung.

Warnhinweise nach Artikel 110

Die ESMA-Datei nach Artikel 110 vom 16. September 2026 enthält keinen Eintrag, der in Rumänien gemeldet wurde. Diese Datei sammelt Warnhinweise und ist keine vollständige Liste nicht zugelassener Unternehmen.

Die MiCA-Warnliste (EN) zeigt jeden Eintrag mit meldendem Staat und Datum. In Deutschland finden Sie außerdem die Warnungen der BaFin.

MiCA-Zulassung in Rumänien beantragen

Ohne benannte Behörde gibt es in Rumänien keinen bestätigten nationalen Zulassungsweg nach Artikel 63. Ein Unternehmen, das Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen will, muss Sitz und tatsächliche Geschäftsleitung in einem anderen EWR-Staat haben, dort die Zulassung beantragen und dann Rumänien nach Artikel 65 als Aufnahmemitgliedstaat notifizieren. Die Zulassungspflicht nach MiCA gilt auch während dieser Lücke: Wer auf die Benennung einer Behörde wartet, darf deshalb nicht ohne Zulassung tätig werden.

MiCA-Wege für einen CASP mit Rumänien als Herkunftsmitgliedstaat
WegFür wenGesetzliche Fristen
Zulassung nach Artikel 63Ein neuer Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen25 Arbeitstage für die Prüfung der Vollständigkeit, dann 40 Arbeitstage für die Bewertung
Notifizierung nach Artikel 60Ein bereits zugelassenes Kreditinstitut, eine Wertpapierfirma, ein E-Geld-Institut oder ein gleichgestelltes UnternehmenNotifizierung mindestens 40 Arbeitstage vor der ersten Dienstleistung
Notifizierung nach Artikel 65Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP, der Einwohner bedienen willDie Behörde des Herkunftsmitgliedstaats leitet die Notifizierung an den Aufnahmemitgliedstaat weiter
Mindestkapital nach Anhang IV je Klasse für einen CASP nach Artikel 63
MiCA-KlasseMinimumTypische Dienstleistungen
Klasse 150.000 €Aufträge, Ausführung, Platzierung, Transfers, Beratung und Portfolioverwaltung
Klasse 2125.000 €Klasse 1 plus Verwahrung und Tausch von Kryptowerten
Klasse 3150.000 €Klasse 2 plus Betrieb einer Handelsplattform

Nach Artikel 67 gilt der höhere der beiden Beträge: das Minimum nach Anhang IV oder ein Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres. Die gesetzlichen Fristen betreffen nur die Prüfung durch die Behörde. Die Vorbereitung des Antrags und Rückfragen der Behörde verlängern das Verfahren.

Häufige Fragen

Wer erteilt in Rumänien die MiCA-Zulassung als CASP?

Die Liste der zuständigen Behörden der ESMA, aktualisiert am 17. Februar 2026, führte Rumänien noch als „TBA“, und die ASF erklärte im Juli 2026, noch nicht benannt zu sein. Prüfen Sie eine spätere nationale Benennung anhand einer amtlichen Quelle, bevor Sie sich auf einen rumänischen Zulassungsweg verlassen.

Wie viele CASPs sind in Rumänien zugelassen?

Der Auszug des ESMA-Registers vom 6. Oktober 2026 enthält keinen aktuellen CASP mit Rumänien als Herkunftsmitgliedstaat. Dagegen führen 172 in anderen EWR-Staaten zugelassene CASPs Rumänien nach Artikel 65 als Aufnahmemitgliedstaat, sodass Einwohner Anbieter mit MiCA-Zulassung nutzen können.

Wann endete die MiCA-Übergangsfrist in Rumänien?

Berechtigte Unternehmen konnten sich in Rumänien bis zum 1. Juli 2026 auf die nationale Übergangsregelung stützen. Seitdem braucht ein Anbieter eine eigene MiCA-Zulassung, eine gültige Notifizierung nach Artikel 60 oder eine Notifizierung nach Artikel 65 aus einem anderen EWR-Staat.

Darf eine in einem anderen EU-Land zugelassene Börse Kunden in Rumänien bedienen?

Ja, nach Artikel 65. Ein in einem anderen EWR-Staat zugelassener CASP teilt der Behörde seines Herkunftsmitgliedstaats mit, welche Dienstleistungen er in Rumänien erbringen will, und diese Behörde leitet die Notifizierung weiter. Die ESMA-Daten führen 172 solche CASPs für Rumänien. Diese Unternehmen brauchen keine gesonderte Zulassung, auch wenn lokale Vorschriften außerhalb von MiCA gelten können, etwa zu Werbung, Steuern oder Geldwäschebekämpfung.

Quellen

Amtliche Quellen

  1. Liste der zuständigen Behörden der ESMA (Artikel 93)esma.europa.eu
  2. Vorläufiges MiCA-Register der ESMAesma.europa.eu
  3. Liste der Übergangsfristen der ESMA (Artikel 143)esma.europa.eu
  4. Verordnung (EU) 2023/1114 auf EUR-Lexeur-lex.europa.eu

Registerdaten vom 6. Oktober 2026, Daten nach Artikel 110 vom 16. September 2026. Geprüft am 14. Oktober 2026. Zuständigkeiten der Behörden und Zahl der Unternehmen ändern sich: Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Behörde und der ESMA, bevor Sie handeln. Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechts-, Steuer-, Aufsichts- oder Anlageberatung.

Mit den anderen EWR-Staaten vergleichen

Der Ländervergleich zeigt Behörde und Zahl der CASPs für alle 30 EWR-Staaten. Die Liste der zugelassenen Börsen zeigt, welche davon Deutschland abdecken.